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    ELStAM abrufen

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne wissen wie ich die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) in Elster abrufen kann. Welches Zertifikat ist erforderlich. Ist dies bereits mögich.

    Danke für Eure Info.

    LG Fuchs1

    #2
    AW: ELStAM abrufen

    Zitat: Welches Zertifikat ist erforderlich.

    Ich denke, das ELSTER-Zertifikat.

    Zitat: Ist dies bereits mögich.

    Dieses Verfahren wird vorerst mit "ausgewählten" Arbeitgebern pilotiert, also nicht für jeden möglich.

    Gruß stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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      #3
      AW: ELStAM abrufen

      Hallo,

      für den Abruf der eigenen ELStAM wird (demnächst) eine Registrierung über die eigene ID-Nummer benötigt. Diese wurde im letzten Jahr per Post an alle in Deutschland gemeldeten Personen verschickt.

      Da diese Registrierungsart jedoch noch nicht zur Verfügung steht, können auch noch keine ELStAM-Daten abgerufen werden.

      Nebenbei: Da die Datenbank noch nicht existiert und im nächsten Jahr auch nur mit einigen wenigen Testbetrieben an den Start geht, würde auch die neue Registrierungsart momentan noch nicht helfen.

      Der Hintergrund dazu ist, dass das "normale" Elster-Zertifikat für eine Steuernummer gilt - also bei Ehegatten im Zweifelsfall für zwei Personen. Die ELStAM-Daten dürfen jedoch nur von dem Arbeitnehmer selbst und dessen Arbeitgeber abgerufen werden. Daher darf das bisherige Elster-Zertifikat nicht für den Abruf der ELStAM verwendet werden.

      Außerdem kann bisher das Elster-Zertifikat nur erstellt werden, wenn man bereits eine aktuelle Steuernummer hat - also, wenn man Erklärungen abgibt. Damit könnten dann die Arbeitnehmer, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben auch nicht auf ihre ELStAM zugreifen, da ihnen für die Registrierung keine Steuernummer zur Verfügung steht.

      Kommentar


        #4
        AW: ELStAM abrufen

        Hallo Sabre,

        danke für die interessanten Informationen. Hat sich die Finanzverwaltung schon festgelegt. wann die Registrierungsart bzw. die Datenbank vorliegt? Gibt es einen Zieltermin?

        LG Fuchs1

        Kommentar


          #5
          AW: ELStAM abrufen

          Einfache Rechnung!

          Die Pappkarten gelten auch für 2011.
          In 2011 testen ausgewählte Arbeitgeber ESTAM.
          2012 sollte hoffentlich alles laufen, es sei denn..
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: ELStAM abrufen

            Aktueller Stand ist wie folgt:

            Bis Ende November können Arbeitgeber die ID-Nummern Ihrer Arbeitnehmer über das Portal abrufen. Hierfür müssen die jeweiligen Arbeitgeber jedoch mit einem Organisationszertifikat authentifiziert sein.

            Im ersten Halbjahr 2011 werden dann die Datenbanken auf Bundesebene mit der Datenbank der jeweiligen Finanzbehörden der Länder verknüpft und eventuelle Fehler bereinigt (z.B. Personen mit 2 ID-Nummern aufgrund verschiedener Wohnsitze).

            Ab 01.07.11 werden einige ausgewählte Arbeitgeber und Datenübermittler von Arbeitgebern "Testübermittlungen" durchführen; hierbei werden auch die ELSTAM-Daten abgerufen und als Besteuerungsmerkmale zu Grunde gelegt.

            Sofern (und davon ist momentan auszugehen) alles funktioniert ist diese Verfahren dann Pflicht für alle Arbeitgeber ab 01.01.2012.

            Wenn noch Fragen sind, gerne stellen.

            Kommentar


              #7
              AW: ELStAM abrufen

              Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
              ... Die ELStAM-Daten dürfen jedoch nur von dem Arbeitnehmer selbst und dessen Arbeitgeber abgerufen werden. ...
              Es ist aber auch die Möglichkeit gegeben, die ELSTAM-Merkmale beim jeweiligen Finanzamt abzuholen. Aber hier gibt es leider auch noch eine Wartezeit. Dies soll nach letzten Planungen ab 01.07.2011 möglich sein.
              Es ist aber ein eindeutiges Identifikationsmerkmal zwingend erforderlich, z.B. Personalausweis oder Reisepass!

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                #8
                AW: ELStAM abrufen

                Hallo,

                mich persönlich interessiert vor allem welche ELSTAM zur Übermittlung gespeichert sind und welcher Arbeitgeber diese abgerufen hat. Dazu soll man nach meinen Informationen die Möglichkeit bekommen, dies jederzeit über das ElsterOnline Portal einzusehen. Und dazu ist eine Authentifizierung unter Verwemdimg der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) im ElsterOnline-Portal notwendig.

                Soweit ich das im Beitrag von Stormy richtig verstanden habe, könnte dies der 01.07.2011 sein. Falls das nicht zutrifft, bitte mich korrigieren.

                LG Fuchs1

                Kommentar


                  #9
                  AW: ELStAM abrufen

                  Erst ab dem 01.07.2011 geht die Datenbank mit den ELStAM online. Frühestens dann können auch erst die eigenen Daten abgerufen werden - sowohl beim Finanzamt als auch online. Die Freischaltung der neuen Registrierung über die ID-Nummer ist natürlich eine weitere Voraussetzung für den Abruf der Daten.

                  In diesen Daten steht auch drin, welcher Arbeitgeber bereits darauf zugegriffen hat und welcher Arbeitgeber auf einer (optionalen) "Verbotsliste" bzw. "Freigabeliste" steht (ja, ich weiß auch, dass das nicht die offiziellen Namen hierfür sind), die jeder Bürger über einen entsprechenden Antrag für seine Daten anlegen lassen kann.

                  Ansonsten steht in der neuen ELStAM-Datenbank "nur" das, was auch in der Vergangenheit auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde.

                  Allerdings würde ich persönlich nicht vor dem 01.09.2011 versuchen, auf diese Daten zuzugreifen, denn sobald eine neue Datenbank mit eigenen Daten online geht, will fast jeder wissen, was dort drin steht. Damit dürften direkt am Anfang alle Server überlastet sein, da gefühlt 40 Millionen Deutsche gleichzeitig versuchen werden, sich neu zu registrieren und ihre Daten abzurufen.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: ELStAM abrufen

                    Hallo Sabre,

                    vielen Dank für die Info und die Empfehlung (Zugriff beantragen ab 01.09.2011). Na dann gucken wir mal, was Mitte oder wenig später nächsten Jahres so passiert....

                    LG Fuchs1

                    Kommentar


                      #11
                      AW: ELStAM abrufen

                      Hallo zusammen!

                      Ich hätte mal ein, zwei generelle Fragen zu Elstam: mir wurde gesagt, dass der AG über Elstam ab 2012 die Möglichkeit hat, nachzusehen, a) wo man wie lange bisher in seinem gesamten Arbeitsleben beschäftigt war und b) wieviel man an Lohnsteuern bis dato abgeführt hat. Stimmt das???? Das wäre meiner Meinung nach ein krasser Verstoß gegen die gängigen Datenschutzgesetze!!! Desweiteren wurde mir gesagt, dass man die Einsicht der AG umgehen könnte, indem man einen Antrag auf Sperrung seiner Elstam stellen könnte. Nur - würde da nicht jeder AG von vorn herein misstrauisch?

                      Wieso hat der AG ab 2012 plötzlich die Möglichkeit, nur wegen des neuen Elstam Daten aus der Vergangenheit des AN abzurufen?

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                        #12
                        AW: ELStAM abrufen

                        na, wo kommt das denn her??? Bitte Quelle, Fundstelle nennen.
                        Und zur Sperrung des Zugriffs, - siehe Vorposter. Ja das geht, aber ob das sinnvoll ist muss jede(r) selbst entscheiden
                        Mit freundlichen Grüssen
                        gez. D. Cremer

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                          #13
                          AW: ELStAM abrufen

                          Aus Sicht der Arbeitgeber

                          Quelle: https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php

                          4. Datenschutz

                          Die Verwendung der ELStAM-Daten unterliegt strengen Zweckbindungsvorschriften. Die Übermittlung und Speicherung der Lohnsteuerdaten in der ELStAM-Datenbank erfolgt auf Grundlage des § 39e Einkommensteuergesetz sowie des § 139b Abgabenordnung.

                          Nur der aktuelle Arbeitgeber (Hauptarbeitgeber) ist zum Abruf der ELStAM berechtigt. Hat der Arbeitnehmer mehr als einen Arbeitgeber, sind auch alle weiteren Arbeitgeber (Nebenarbeitgeber) zum Abruf der Daten berechtigt. Den Nebenarbeitgebern steht nur ein Teil der ELStAM zur Abfrage und zum Abruf zur Verfügung (Steuerklasse 6, Religion und gegebenenfalls Aufteilung von Freibeträgen). Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt diese Berechtigung.

                          Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auf Antrag bei ihrem zuständigen Finanzamt konkrete Arbeitgeber für den Abruf ihrer ELStAM benennen oder ausschließen (Positivliste/ Teilsperrung/ Vollsperrung).
                          Bekommt ein Arbeitgeber aufgrund einer Sperrung für die Lohnsteuerberechnung keine Daten seines Arbeitnehmers bereitgestellt, ist er verpflichtet, den Arbeitslohn nach Steuerklasse 6 zu besteuern.

                          Welche ELStAM zur Übermittlung gespeichert sind und welche Arbeitgeber sie in den letzten zwei Jahren abgerufen haben, können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jederzeit einsehen. Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der Identifikationsnummer im ElsterOnline-Portal notwendig.
                          Darüber hinaus ist das Finanzamt der Ansprechpartner für Auskünfte an den Arbeitnehmer zu dessen gespeicherten ELStAM.

                          Was macht die Datenübermittlung sicher?
                          Die Übermittlung der Daten erfolgt nur mit gültiger Elster-Authentifizierung sowie Identifizierung mit der Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte.

                          Wie wird der Zugriffsschutz auf die ELStAM-Datenbank gewährleistet?
                          Die ELStAM der Arbeitnehmer werden von der ELStAM-Datenbank bei vorliegen der nötigen Identifikationsdaten dem Arbeitgeber bereitgestellt und entsprechend protokolliert. Zu den nötigen Identifikationsdaten gehören:

                          * die Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte des Arbeitgebers
                          * die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers
                          * das Geburtsdatum des Arbeitnehmers

                          Wie lange werden Abrufdaten der Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung gespeichert?
                          Die Aufbewahrungsfrist für Protokolldaten beträgt in der Regel 2 Jahre.
                          Mit freundlichen Grüßen
                          - AG1971 -
                          Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                            #14
                            AW: ELStAM abrufen

                            DC 1961: Quelle ist ein Arbeitskollege, dessen Cousine wohl beim Finanzamt beschäftigt ist. Er erzählte mir das gestern...! Kam mir auch sehr spanisch vor.

                            AG 1971: Danke für das Quellenzitat hatte ich mir auch grad ausführlichst durchgelesen. Trotzdem geht für mich nicht eindeutig hervor, über welche genauen Daten der letzten zwei Jahre, wie es hier heisst, der AG verfügen kann ( bzgl. Länge der Zugehörigkeit, Höhe der Lohnsteuer )

                            Im Klartext: hat der AG nun durch Elstam mehr Einblick in die Lohnsteuerdaten des AN oder nicht?

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