Energiebonus

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  • newpiano
    Neuer Benutzer
    • 13.02.2023
    • 5

    #1

    Energiebonus

    Wo muss der Bund-Energie-Bonus (300 EUR) in der Einkommensteuer 2022 zugeordnet werden?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Die sollte meiner Meinung nach im Bruttolohn enthalten sein. Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist dann der Großbuchstabe E auszuweisen.

    Kommentar

    • newpiano
      Neuer Benutzer
      • 13.02.2023
      • 5

      #3
      Danke vielmals!

      Kommentar

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