Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 01.01.2023 ist dem Arbeitgeber ohne SteuerID nicht möglich eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen (wegen wegfall der ETIN).
Folgendes Problem stellt sich nun für uns:
Teilt uns ein Arbeitnehmer nicht direkt die SteuerID mit, so werden erst die voraussichtlichen Steuermerkmale zugrunde gelegt und dementsprechend in den ersten Abrechnungen so berücksichtigt und abgerechnet. Das machen wir längstens für 3 Monate (siehe § 39c EStG). Teilt und der Arbeitnehmer dann immer noch nicht die SteuerID mit, so wird er rückwirkend nach der Steuerklasse 6 eingestuft.
Wir haben einige Arbeitnehmer die uns aber innerhalb dieser 3 Monaten verlassen und uns die SteuerID nicht mitgeteilt haben und auch Nachfrage auch nicht mitteilen.
Rechnen wir nun rückwirkend nach der Steuerklasse 6 , entsteht eine Steuernachforderung.
Eine LStB können wir nun auch nicht mehr erstellen da uns nun mal die SteuerID nicht vorliegt.
Dh. das Finanzamt kriegt keine Kenntnis von der vergünstigten Besteuerung.
Vor dem 01.01.2023 war es möglich die Daten dem Finanzamt auf elektronischem Wege zukommen zu lassen, mittels ETIN. Jetzt ist es nicht mehr möglich.
Haben Sie auch das Problem? Wenn ja, wie lösen Sie das?
Viele Grüße
Tertemiz
seit dem 01.01.2023 ist dem Arbeitgeber ohne SteuerID nicht möglich eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen (wegen wegfall der ETIN).
Folgendes Problem stellt sich nun für uns:
Teilt uns ein Arbeitnehmer nicht direkt die SteuerID mit, so werden erst die voraussichtlichen Steuermerkmale zugrunde gelegt und dementsprechend in den ersten Abrechnungen so berücksichtigt und abgerechnet. Das machen wir längstens für 3 Monate (siehe § 39c EStG). Teilt und der Arbeitnehmer dann immer noch nicht die SteuerID mit, so wird er rückwirkend nach der Steuerklasse 6 eingestuft.
Wir haben einige Arbeitnehmer die uns aber innerhalb dieser 3 Monaten verlassen und uns die SteuerID nicht mitgeteilt haben und auch Nachfrage auch nicht mitteilen.
Rechnen wir nun rückwirkend nach der Steuerklasse 6 , entsteht eine Steuernachforderung.
Eine LStB können wir nun auch nicht mehr erstellen da uns nun mal die SteuerID nicht vorliegt.
Dh. das Finanzamt kriegt keine Kenntnis von der vergünstigten Besteuerung.
Vor dem 01.01.2023 war es möglich die Daten dem Finanzamt auf elektronischem Wege zukommen zu lassen, mittels ETIN. Jetzt ist es nicht mehr möglich.
Haben Sie auch das Problem? Wenn ja, wie lösen Sie das?
Viele Grüße
Tertemiz
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