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2x Lohnsteuer 6 im gleichen Monat abgerechnet

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    2x Lohnsteuer 6 im gleichen Monat abgerechnet

    Hallo zusammen,

    es geht hier um meine jetzige Situation.. bin unbefristet Angestellt, ich wurde von der Zeit vom 03.04.2023-15.04.2023 Freigestellt ( Bundeswehr)

    Habe frühzeitig abgebrochen und die Chance wieder war genommen bei meinen Arbeitgeber zu bleiben mit vorlauf von 2-3 Wochen also zum 3.05.2023 wieder das ruhende Arbeitsverhältniss fortgesetzt.

    Zum Problem nun : Diesen Monat mit der Mai Abrechnung kam das Urlaubsgeld , hatte mich gewundert warum es so wenig ist bis mir aufgefallen ist das ich in die Lohnsteuerklasse 6 gepackt wurde. Finanzamt angerufen gefragt wo das Problem liegt anscheind hat der Arbeitgeber vergessen mich wieder als Hauptarbeitgeber anzutragen und nun deswegen Steuerklasse 6 was kann ich tun ?


    Bundeswehr Abrechnung April war auch Steuerklasse 6 !
    Arbeitgeber ... Endabrechnung bzw Abmeldung April Rest Gehalt Steuerklasse 1 waren ca. 300€ die noch ausbezahlt worden sind damit wäre ich auch durch bei dem Arbeitgeber mit Lohnzahlung

    Ab Mai ganz normal gearbeitet den gazen Monat und nun sehe ich das sooviel abgezogen wurde das kann doch nicht richtig sein das ich jetzt darauf sitzen bleiben wenn der Arbeitgeber mich nicht richtig anmeldet bzw ummeldet ? Hauptarbeitgeber und zweitarbeitgeber

    vielleicht könnt ihr mir helfen


    Danke LG





    #2
    Darauf bleibst du ja nicht sitzen. Spätestens mit der Steuererklärung für 2023 wird das ausgeglichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja das ist trotzdem ärgerlich weil, man doch schon mit den Geld rechnet und im endeffekt war das doch das Verschulden des Arbeitgebers
      Ist es auch irgendwie möglich das über die Personalabteilung auszugleichen mit der nächsten Abrechnung wäre sowas überhaupt möglich oder gängig ?

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        #4
        Wieso sollte ein Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung nicht korrigieren und die fehlerhafte Anmeldung nicht ändern können? Am besten noch im Mai.
        Zuletzt geändert von Kloebi; 30.05.2023, 16:26.

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          #5
          Im Endeffekt wurden doch nun alle abgaben schon übermittel mit Steuerklasse 6 (zu viel) von mein Brutto mit knapp 6000 davon sind 2500 übrig netto


          wie soll man da nun das auf Steuerklasse 1 runterrechnen sodass ich genau gleich netto hätte wie bei Steuerklasse 1 scheint mir bisschen kompliziert zu sein
          die anderen Kollegen habe alle so ca. 3700 netto bei Steuerklasse 1 d.h

          ich müsste nächsten Monat bei normalen Durschnitt 2.2 Netto ( 3700-2500) 1200 € die Fehlen um auf 3700 Netto zu kommen müsste doch wieder ca . 6000 Brutto überwiesen werden damit ich netto auf meine 2.200+1200 die fehlten wegen Steuerklasse 6 oder verstehe ich das alles bissel falsch
          Zuletzt geändert von Rene1400; 30.05.2023, 16:33.

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            #6
            Geh sofort zu deinem Lohnbüro, dass die alles wieder korrigieren. Ansonsten musst du auf die Steuererklärung 2023 warten.

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              #7
              Besteht eine Chance mit Anwalt zu Klagen falls die das nicht machen ? Ich habe alles gemacht was ich machen musste nicht mein Verschulden ! Und dafür in sauren Apfel nun zu beißen und den Sommerurlaub ausfallen zu lassen geht mal garnicht finde ich .

              Ich werde morgen früh mit der Personalabteilung mal reden !

              Aber danke erst mal

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                #8
                Na da wäre ich mir zumindest nach Deiner Schilderung nicht zu 100 % sicher: Wenn Jemand ein Arbeitsverhältnis startet, muss er unter anderem dem (neuen) Arbeitgeber sagen, ob er der Haupt- oder ein Nebenarbeitgeber sein soll. wenn du dann ausscheidest und dann wieder startest, musst Du das m.E. ebenfalls machen. Wenn Du das nicht machst -zugegebenermaßen hätte man auch fragen dürfen- , muss der Arbeitgeber notgedrungen die VI nehmen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Ob das korrigierbar ist, hängt auch vom verwendeten Lohnprogramm ab und wann der AG die korrigierte Anmeldung als Hauptarbeitgeber durchführt

                  und die zutreffenden ELStAM geliefert werden. Das Monatsende ist da suboptimal, manuell mögen die meisten Lohnbuchhaltungen nichts korrigieren.

                  Meine Erfahrung !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo Rene1400,
                    grundsätzlich kann das ja nur der Arbeitgeber ändern, viele tun sich oft schwer damit, dass rückwirkend zu machen und verweisen auf die Steuererklärung und machen das dann wenigstens ab Bekanntwerden für die Folgemonate.
                    Es gibt ja viele Konstellationen und oft ist der aktuelle Hauptarbeitgeber auch nicht schuld daran und tut sich deshalb schwer damit -> meine Erfahrung !

                    Tschüß

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