Ich möchte mich für die authentifizierung registrieren, dafür muss ich den zeitraum der lohnsteueranmeldung angeben, der ist 2009. Die option ist aber nicht angegeben.
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Für 2009 ist beim Finanzamt wahrscheinlich noch gar keine Lohnsteueranmeldung für Deine Arbeitnehmer gespeichert. Wenn Du in den vergangenen Jahren schon Arbeitnehmer beschäftigt hast, dann nimm die Lohnsteueranmeldung für einen vergangenen Zeitraum. Du kannst Dich aber auch mit Deiner persönlichen Steuernummer und dem Geburtstag registrieren.
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AW: registrieren - zeitraum
Wenn der Verein in der Vergangenheit KEINE Lohnsteueranmeldung/ Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben hat, bzw. 0,00 Euro in den Anmeldungen steht, bleibt nur das Persönliche Zertifikat übrig.
Gruß StillerGruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
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Zitat von estheresther Beitrag anzeigenKann ich das persönliche zertifikat auch für den verein nutzen?
Ansonsten herzlichen Glückwunsch dazu, dass der Verein jemand eingestellt hat. Ich beschäftige mich gerade mit der neuesten Errungenschaft namens ELENA, was vom Staat als großer Bürokratieabbau verkauft wird, für einen Verein mit einer Angestellten wie in unserem Fall den bürokratischen Aufwand nur noch weiter erhöht, dass man eigentlich immer weniger Lust hat, jemand Brot und Lohn zu geben.Zuletzt geändert von neysee; 10.01.2010, 10:33.
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Zitat von neysee Beitrag anzeigenLetztlich dient das Zertifikat nur dafür, dass der Übermittler eindeutig identifizert werden kann. Dabei müssen die Steuernummer der Organisation, für die die LSt-Daten übermittelt werden, und die Steuernummer, für die das Zertifkat ausgestellt wurde, nicht übereinstimmen. Kurz also: Ja.
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Gast
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Anrufen beim Finanzamt geht schon. Und bei Elsterfragen wendet man sich am Besten an den Elsteransprechpartner im Amt. Im Regelfall findet man die Durchwahlnummer auf der Homepage des Finanzamts unter dem Untermenü Ansprechpartner - dann Elsteransprechpartner.
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