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Berichtigung elektronische Lohnsteuerbescheinigung

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    Berichtigung elektronische Lohnsteuerbescheinigung

    Der AG meiner Frau hatte falsche Pflegeversicherungsbeiträge berechnet. Jetzt wurde im März seit Oktober 23 berichtigt, soweit so gut. Dies hatte auch geringe Auswirkungen auf die Lohnsteuer Dezember. Bis wann muss ein AG jetzt die Lohnsteuerbescheinigung 23 berichtigen, muss man ihn anstupsen oder passiert das automatisch? Heute früh war im Bescheinigungsabruf jedenfalls noch keine Korrektur zu sehen.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 04.04.2024, 08:31.

    #2
    Nachdem bei Sonderausgaben § 11 EStG gilt, wird es m. E. keine Berichtigung für 2023 geben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Tja, die Pflegeversicherung wurde weniger und die Lohn- und Kirchensteuer mehr. Hätte eigentlich schon gedacht, dass zumindest wegen Lohn- und Kirchensteuer berichtigt werden muss,

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