Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Elsterzertifikat auch gültig für Eltern?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Elsterzertifikat auch gültig für Eltern?

    Hallo,

    ich gebe die Steuererklärungen für meine Frau und mich sowie die meiner Eltern seit Jahren mit dem WISO-Sparbuch ab. Letztes Jahr habe ich für unsere ESt-Erklärung erstmals das Software-Zertifikat (Elster-Basis - *.pfx) genutzt. Hat einschließlich Bescheidabruf auch prima geklappt.

    Kann ich mit meinem Zertifikat jetzt auch die ESt-Erklärung meiner Eltern abgeben und den Bescheid online abrufen, oder muss ich für diese ein gesondertes Zertifikat beantragen? Nach dem, was ich bisher gelesen habe, müsste es auch mit meinem Zertifikat gehen. Vorausgesetzt, ich habe alles richtig verstanden. Ist dem so?

    Gruß
    surfer1
    Zuletzt geändert von surfer1; 09.12.2010, 14:29.

    #2
    AW: Elsterzertifikat auch gültig für Eltern?

    Sie können das Zertifikat auch ohne Einschränkungen in gleicher Weise für Ihre Eltern oder andere Personen nutzen.

    Kommentar


      #3
      AW: Elsterzertifikat auch gültig für Eltern?

      Technisch geht es, machen würde ich es trotzdem nicht.
      Ich würde ja auch, wenn ich für jemand anderen die Papierformulare ausfüllen würde, die Steuererklärung von demjenigen unterschreiben und einreichen lassen und das nicht selbst tun. Warum sollte ich es elektronisch anders handhaben? Was passiert sonst, wenn in der Erklärung ein Fehler ist? Bei Geld hören Freundschaften und Familien schnell auf.

      Kommentar


        #4
        AW: Elsterzertifikat auch gültig für Eltern?

        Vielen Dank für die schnellen Antworten. Das mit der Unterschrift wäre tatsächlich ein Argument dagegen. Wobei allerdings auch die tatsächliche Unterschrift nur ein formaler Akt ist. Der ist ja zusätzlich noch doch das gesonderte Anschreiben und die beiliegenden Belege gewährleistet.

        Kommentar


          #5
          AW: Elsterzertifikat auch gültig für Eltern?

          Hallo !

          Ergänzungshinweis:

          Mit dem Zertifikat darf ein authentifizierter Steuerpflichtiger auch Steuererklärungen für den Ehegatten – bei Zusammenveranlagung – und für andere Dritte (Verwandte / Mandanten) abgeben. In diesem Fall macht das Zertifikat die eigenhändige Unterschrift gem. § 150 Abgabenordnung (AO) überflüssig.

          Inzwischen ist mit der neuen Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) vom 28. Januar 2003 (BGBl. I, S. 139) die notwendige Gesetzesgrundlage wiederhergestellt. In § 1 Abs. 1 Satz 2 StDÜV ist auch die Übermittlung durch Dritte (für Ehegatten, Mandanten) legalisiert.

          - - - - - - - - - -

          Quelle: http://www.esteuer.de/content/einfuehrungsschreiben_stduev_stdav.pdf

          6. Datenübermittlung im Auftrag

          Im Fall der Übermittlung im Auftrag hat der Dritte die Daten dem Auftraggeber unverzüglich in leicht nachprüfbarer Form zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.

          Der Auftraggeber hat die Daten unverzüglich zu überprüfen (§ 6 Abs. 2 StDÜV) und gegebenenfalls zu berichtigen. Der Dritte (Datenübermittler) kann die Erfüllung der Verpflichtung nach § 6 Abs. 2 StDÜV sowohl durch eigene Aufzeichnungen als auch durch einen vom Auftraggeber unterschriebenen Ausdruck der elektronisch übermittelten Daten nachweisen.

          Nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins ist davon auszugehen, dass eine von einer Person oder Gesellschaft im Sinne der §§ 3 und 4 des Steuerberatungs-gesetzes (StBerG) übermittelte Steuererklärung tatsächlich von dem betreffenden Steuerpflichtigen genehmigt worden ist.
          Mit freundlichen Grüßen
          - AG1971 -
          Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

          Kommentar


            #6
            AW: Elsterzertifikat auch gültig für Eltern?

            Prima. Das war genau das, was ich brauchte. Dann steht der Abgabe der Erklärung ja nichts mehr im Wege.

            Vielen Danke an alle Beteiligten.

            Gruß
            surfer1

            Kommentar


              #7
              AW: Elsterzertifikat auch gültig für Eltern?

              wie dem Beitrag von AG1971 zu entnehmen ist, kann man sich ggf. einfach absichern, in dem man vor dem Absenden die Erklärung nochmal über die Druckvorschau raushaut und sich (auch von den Eltern) einen Willi drunter setzen lässt, damit hätte man im Ernstfall einen Nachweis, das man selbst nur der Bote ist und wer für den eigentlichen Inhalt grade steht....

              Kommentar

              Lädt...
              X