In der Lohnsteuerbescheinigung 2011 gibt es das neue Feld: STFREIARBGZUSCHBERUFSVERS = Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss zur berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Welche Ausweisung soll in diesem Feld erfolgen?
Für den RV-Beitrag gibt es schon die Felder:
ARBGANTEILRENVERS = AG-Anteil RV ohne berufsständische Versorgungseinrichtung Zeile 22a
ARBNANTEILRENVERS = AN-Anteil RV ohne berufsständische Versorgungseinrichtung Zeile 23a
ARBGANTEILBERUFSVERS = AG-Anteil berufsständische Versorgungseinrichtung Zeile 22b
ARBNANTEILBERUFSVERS = AN-Anteil berufsständische Versorgungseinrichtung Zeile 23b
Da die jeweiligen Arbeitgeberanteile steuerfrei sind, warum und für welchen Zweck wird dann das Feld STFREIARBGZUSCHBERUFSVERS benötigt. In der Lohnsteuerbescheinigung gibt es doch hierfür auch keine Zeile.
Welche Ausweisung soll in diesem Feld erfolgen?
Für den RV-Beitrag gibt es schon die Felder:
ARBGANTEILRENVERS = AG-Anteil RV ohne berufsständische Versorgungseinrichtung Zeile 22a
ARBNANTEILRENVERS = AN-Anteil RV ohne berufsständische Versorgungseinrichtung Zeile 23a
ARBGANTEILBERUFSVERS = AG-Anteil berufsständische Versorgungseinrichtung Zeile 22b
ARBNANTEILBERUFSVERS = AN-Anteil berufsständische Versorgungseinrichtung Zeile 23b
Da die jeweiligen Arbeitgeberanteile steuerfrei sind, warum und für welchen Zweck wird dann das Feld STFREIARBGZUSCHBERUFSVERS benötigt. In der Lohnsteuerbescheinigung gibt es doch hierfür auch keine Zeile.
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