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Lohnsteuerbescheinigung für Arbeitnehmerin

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    Lohnsteuerbescheinigung für Arbeitnehmerin

    Hallo,

    es ist vermutlich eine absolute DAU-Frage, aber ich habe in ELSTER darauf keine wirklich klare Antwort gefunden:

    Wenn ich am Jahresende für eine Arbeitnehmerin (die wir als Privathaushalt regulär beschäftigen müssen, weil sie bereits einen Minijob neben ihrer Hauptbeschäftigung ausübt) dem Finanzamt die gezahlte Lohnsteuer mitteile: Erstellt ELSTER dann auch eine formal korrekte Lohnsteuerbescheinigung für die Hand der Arbeitnehmerin?

    Danke im Voraus für Eure Nachhilfe!

    #2
    Die Lohnsteueranmeldung ist in Mein ELSTER ebenso ein eigenes Formular wie die Lohnsteuerbescheinigung.

    Ein Lohnbuchhaltungssoftware wirst du ja nicht benutzen ?

    Lohnsteueranmeldung: https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/lsta

    Lohnsteuerbescheinigung: https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/lstb

    Soweit ich das sehe, kann man unter Formulare & Leistungen > Arbeitgeberfunktionen für ELStAM ein Arbeitgeberprofil anlegen,

    unter Meine Profile kann man auch Arbeitnehmerprofile anlegen. Beides erleichtert das Ausfüllen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, Charlie24,

      für Deine schnelle Reaktion!

      In der Tat leiste ich mir für unsere einzige, geringfügig beschäftigte Angestellte keine teure Lohnbuchhaltungssoftware. Stattdessen habe ich mir eine Excel-Datei gebastelt, die mir den Netto-Lohn berechnet und auch Gehaltsmitteilungen erstellen kann. Unsere Angestellte habe ich über ELSTER angemeldet (nachdem mich erst der ELStAM-Support darauf hinweisen musste, dass unser Haushalt standardmäßig nicht als Arbeitgeber gespeichert ist und das Finanzamt für unsere Steuernummer erst das sog. "A-Signal" (Arbeitgeber-Signal) setzen musste - ich habe halt keine Lohnbuchhaltung gelernt ...)

      Das Formular zur Lohnsteuerbescheinigung hatte ich natürlich auch schon gefunden. Nur war/ist mir eben nicht klar, ob das Formular nur zur Meldung der Lohnsteuer an das Finanzamt gedacht ist oder auch den Ausdruck für die Arbeitnehmerin erstellt. Wobei es tatsächlich unsinnig wäre, wenn das nicht in einem Rutsch geschähe.
      Zuletzt geändert von centaur; 26.07.2025, 11:07.

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        #4
        Das mit dem fehlenden AG-Signal passiert anscheinend relativ häufig, zumindest deuten Berichte in Foren, wo es um Lohnbuchhaltung geht, darauf hin.

        Wenn ich das richtig einschätze, musst du die Lohnsteuer ja nur einmal jährlich anmelden und nicht jedes Quartal. Die Anmeldung und die Übermittlung

        der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für eure Angestellte ist aber ein ganz anderer Prozess.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Die Anmeldung und die Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für eure Angestellte ist aber ein ganz anderer Prozess.​
          Ah, danke, das hätte ich doch glatt übersehen: Ich muss schon nach der Anmeldung der (ersten) Arbeitnehmerin (also quasi bei "Betriebsgründung") die Lohnsteuer anmelden, um dem Finanzamt einen Eindruck von der zu erwartenden Lohnsteuer zu geben. Das habe ich dann gleich mal gemacht. Wie gesagt: IANAL (= I am not a Lohnbuchhalter ;-)).

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            #6
            Zitat von centaur Beitrag anzeigen
            ...

            In der Tat leiste ich mir für unsere einzige, geringfügig beschäftigte Angestellte ....
            Geringfügig Beschäftigt und Lohnsteuerbescheinigung sind üblicherweise zwei verschiedene Welten.
            Die 2% Pauschalsteuer gehören nicht auf die Lohnsteuerbescheinigung.
            Rechnest du die AN tatsächlich mit individuellen Steuermerkmalen ab?

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              #7
              Rechnest du die AN tatsächlich mit individuellen Steuermerkmalen ab?
              Das steht doch im Eröffnungsbeitrag:

              ... eine Arbeitnehmerin (die wir als Privathaushalt regulär beschäftigen müssen, weil sie bereits einen Minijob neben ihrer Hauptbeschäftigung ausübt)
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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