Hallo Forenleser,
da ich selbst nicht fündig geworden bin, stelle ich meine Frage einmal hier. In einer Dachdeckerei, in der die AN Saison-KUG erhalten haben, hat der Chef ja die RV, KV, und Pv-Beiträge, die im Zusammenhang mit dem SaisonKUG auf 80 % des Fiktivlohnes fallen, zu zahlen. "In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden die Beiträge für das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt (Istentgelt) vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach den allgem. Regelungen getragen. Für das auf 80 % gekürzte ausgefallene Arbeitsentgelt (sog. Fiktivlohn) muss der Arbeitgeber den Beitrag allein tragen." Müssen die vom AG allein getragenen RV-Beiträge, die sich auf die 80 % beziehen auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 22 mit erscheinen oder nicht? Meines Erachtens ja, denn sie wurden ja vom AG bezahlt...
Vielen Dank schon jetzt für eine schnelle Antwort :-)
S. K.
da ich selbst nicht fündig geworden bin, stelle ich meine Frage einmal hier. In einer Dachdeckerei, in der die AN Saison-KUG erhalten haben, hat der Chef ja die RV, KV, und Pv-Beiträge, die im Zusammenhang mit dem SaisonKUG auf 80 % des Fiktivlohnes fallen, zu zahlen. "In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden die Beiträge für das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt (Istentgelt) vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach den allgem. Regelungen getragen. Für das auf 80 % gekürzte ausgefallene Arbeitsentgelt (sog. Fiktivlohn) muss der Arbeitgeber den Beitrag allein tragen." Müssen die vom AG allein getragenen RV-Beiträge, die sich auf die 80 % beziehen auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Zeile 22 mit erscheinen oder nicht? Meines Erachtens ja, denn sie wurden ja vom AG bezahlt...
Vielen Dank schon jetzt für eine schnelle Antwort :-)
S. K.