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Anlage Kind 5 - Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung

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    Anlage Kind 5 - Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung

    Hallo!
    Meine 15-jährige Tochter geht auf eine Berufsbildende Schule und mein 22-jähriger Sohn macht eine Ausbildung. Meine Frau und ich und unsere beiden Kinder leben alle in einem Haushalt. Wir sind alle bei der AOK Familienversichert. Die Lohnsteuerklasse ist bei uns 4/4.
    "Grundsätzlich sind neben Ihren eigenen Versicherungen auch die Versicherungen Ihrer Kinder als Sonderausgaben ansetzbar. Allerdings ist die Steuerauswirkung in der Regel nur bei Kranken- und Pflegeversicherungen wirklich interessant.".
    Würde es sich also für uns lohnen dort etwas einzutragen? Bisher habe ich den Teil immer bei Elster blank gelassen.

    #2
    Wenn ihr wirklich alle familienversichert seid, gibt es ja nur deine Krankenkassenkosten.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 30.09.2025, 15:02.

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      #3
      Sorry, du hast recht. Ich habe jetzt nochmal nachgeschaut. Meine Frau und mein Sohn sind nicht bei mir mit drin in der Versicherung. Nur meine Tochter. Frau und Sohn verdienen über 1000 Euro im Monat. Zahlen also selber Kranken und Pflegeversicherung. Würde es sich denn lohnen, dass ich in meiner Steuererklärung dort was eintrage bei Elster ( Anlage Kind 5 - Beiträge zur inländischen Kranken- und Pflegeversicherung)?

      Danke für die Antwort erstmal!

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        #4
        Anlage Kind für den Sohn? Wenn er bei Dir noch berücksichtigt wird und die Krankenversicherungsbeiträge nicht selber in seine Steuererklärung einträgt, ok.

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          #5
          Wenn er bei Dir noch berücksichtigt wird und die Krankenversicherungsbeiträge nicht selber in seine Steuererklärung einträgt,
          Heißt im Klartext: Kindergeldanspruch. Wenn der Sohn nicht wesentlich über dem Grundfreibetrag liegt, ist es bei den Eltern meist günstiger.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo Hego!

            - Für ein 22 Jahre altes Kind, das sich in Ausbildung befindet, wird immer Kindergeld gewährt!

            - Betreffs der KV/PV-Beiträge besteht - zumindest bei gemeinsamem Haushalt - ein vollumfängliches Wahlrecht:
            --- 100% Abzug bei den Eltern, 0% Abzug beim Kind oder
            --- 0% Abzug bei den Eltern, 100% Abzug beim Kind oder
            --- jegliche denkbare Aufteilung ist möglich 1%:99% oder 2%:98% oder 3%:97% ... 50%:50% ...

            - werden die KV/PV-Beiträge des Kindes von den Eltern geltend gemacht, muss in der Anlage Kind auch die IdNr des Kindes eingetragen werden, damit hat es dann das Finanzamt leichter zu kontrollieren, dass der Abzug nicht doppelt vorgenommen wird!

            - diese Kontrolle kann dann zu folgendem Ergebnis führen - Beispiel 1.000€ KV/PV-Beiträge::
            -- Steuerersparnis bei den Eltern als Spitzenverdiener mit Soli und KiSt 500€
            -- Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung beim Sohn und Nachzahlung von 150€

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              #7
              Hallo! Danke für die Antworten!

              Mein Sohn ist 22 und macht eine Ausbildung und bekommt 1000 Euro Netto. Kindergeld bekommen wir auch für ihn. Eine Steuererklärung macht er nicht selber. Dann ist es doch richtig, dass ich ihn noch bei mir mit drin habe, oder? Bin gerade etwas verwirrt.

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                #8
                ja, erstens drin und zweitens seine Krankenkassenbeiträge.

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