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Lohnsteuerklasse gewechselt. Krasser Unterschied aufeinmal.

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    Lohnsteuerklasse gewechselt. Krasser Unterschied aufeinmal.

    Hallo!
    Wir sind ein 4-köpfiger Haushalt. Ich und meine Frau verheiratet und unsere beiden leiblichen Kinder. Ich gehe Vollzeit arbeiten und meine Frau ist in Teilzeit (19,5 Std.). Wir waren Lohnsteuerklasse 5/3. Habe das in Elster auf 4/4 geändert. Und jetzt bekomme ich so ca. 200 - 300 Euro netto weniger und meine Frau hat so ca. 200 Euro mehr netto auf der Abrechnung. Ist das normal so? Wir erhoffen uns einfach von der Lohnsteuerklasse 4/4, dass wir nicht mehr soviel nachbezahlen müssen bei der Lohnsteuererklärung. Ich hoffe, das ist dann richtig mit 4/4?

    Sorry, aber ich kapiere das teilweise nicht, was das Finanzamt von mir will. Ich hoffe einfach, dass mir das jemand erklären kann.

    #2
    Mit 4/4 ganzjährig muss man normalerweise nie nachzahlen. Mit 5/3 (wahrscheinlich hattet ihr eher 3/5) ist das nicht unüblich. Am Ende des Jahres, bei der Steuererklärung gleicht sich alles ohnehin aus.

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      #3
      Stimmt. 3/5 war gemeint. Mit 4/4 wollen wir nur erreichen, nicht so viel nachzuzahlen. Dann wird das wohl so passen. Danke Dir für die schnelle Antwort!

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        #4
        Du kannst ja auch überschlagen, ob die Mehrsteuern jetzt aufs Jahr gesehen ungefähr der bisherigen Nachzahlungen entsprechen. Mit der Einschränkung natürlich, dass zwei aufeinanderfolgende Jahre nur bedingt vergleichbar sind.

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          #5
          Hallo Hego!

          Ich kann jedem Steuerpflichtigen nur dringends anraten, die Steuerklassenwahl nicht nur (!) nach "steuerlichen", sondern auch (!) aufgrund "wirtschaftlicher" Gesichtpunkte zu treffen!

          Warum?

          Siehe hier:


          "Steuerklassen / 3.6 Steuerklassenwahl beeinflusst Höhe der Lohnersatzleistungen"

          https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/...uerklassenwahl _
          " Welche Folgen hat eine bestimmte Steuerklassenwahl?"

          Zuletzt geändert von Uwe64; 30.09.2025, 18:04.

          Kommentar


            #6
            Die "beste" Steuerklassenwahl ist nach meiner Einschätzung 4/4 Faktor, da damit sowohl hohe Nachzahlungen als auch hohe Erstattungen ausbleiben.

            Hatte es bei uns selbst erlebt bei einer Lohnverteilung 2/3 zu 1/3. Mit Steuerklasse 3/5 hohe Nachzahlung zu erwarten aber mit 4/4 hohe Erstattung da dadurch der Steuereinbehalt insgesamt zu hoch war. Mit 4/4 Faktor kommen wir jedes Jahr bei der Steuererklärung so ziemlich auf NULL raus (Sonderausgaben, etc. mal außen vor gelassen).
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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            Kommentar


              #7
              Mit 4/4 Faktor kommen wir jedes Jahr bei der Steuererklärung so ziemlich auf NULL raus
              4 mit Faktor soll ja in einigen Jahren die Kombination 3/5 ablösen und so für eine gerechtere Verteilung des unterjährigen Nettos sorgen.

              Ich weiß allerdings nicht, ob man dann wie bisher alle 2 Jahre Angaben zu den erwartbaren Einkünften machen muss.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Du kannst ja auch überschlagen, ob die Mehrsteuern jetzt aufs Jahr gesehen ungefähr der bisherigen Nachzahlungen entsprechen. Mit der Einschränkung natürlich, dass zwei aufeinanderfolgende Jahre nur bedingt vergleichbar sind.
                Ich hoffe einfach, dass wir keine 1500 Euro mehr nachzahlen müssen. Wenn ich das jetzt so überschlage, also ich habe 300 Euro Netto pro Monat weniger, meine Frau jetzt 200 Euro Netto mehr, dann sollte das eigentlich so ca. aufgehen. Hmmm, das beruhigt mich jetzt doch. Danke für deine Antwort!

                Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                Hallo Hego!

                Ich kann jedem Steuerpflichtigen nur dringends anraten, die Steuerklassenwahl nicht nur (!) nach "steuerlichen", sondern auch (!) aufgrund "wirtschaftlicher" Gesichtpunkte zu treffen!

                Warum?

                Siehe hier:


                Danke! Genau deswegen haben wir damals auch 3/5 gewählt. Jetzt sind die Kinder fast alle groß und wir haben sonst auch immer 700 Euro wieder bekommen. Aber seit zwei Jahren zahlen wir immer mehr nach. Dieses Jahr 1450 Euro. Danke nochmal für den interessanten Artikel.

                Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                Die "beste" Steuerklassenwahl ist nach meiner Einschätzung 4/4 Faktor, da damit sowohl hohe Nachzahlungen als auch hohe Erstattungen ausbleiben.

                Hatte es bei uns selbst erlebt bei einer Lohnverteilung 2/3 zu 1/3. Mit Steuerklasse 3/5 hohe Nachzahlung zu erwarten aber mit 4/4 hohe Erstattung da dadurch der Steuereinbehalt insgesamt zu hoch war. Mit 4/4 Faktor kommen wir jedes Jahr bei der Steuererklärung so ziemlich auf NULL raus (Sonderausgaben, etc. mal außen vor gelassen).


                Das hört sich doch genauso an, wie ich mir das auch vorgestellt habe. Leider habe ich wohl nur die Steuerklasse auf 4/4 geändert ohne Faktor. Ich denke ich werde das noch abändern auf mit Faktor. Danke für deine Antwort!

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  4 mit Faktor soll ja in einigen Jahren die Kombination 3/5 ablösen und so für eine gerechtere Verteilung des unterjährigen Nettos sorgen.

                  Ich weiß allerdings nicht, ob man dann wie bisher alle 2 Jahre Angaben zu den erwartbaren Einkünften machen muss.
                  Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Faktor jeweils automatisch gebildet werden an Hand der Daten des Vorjahres bzw. beim erstmaligen Rechnlauf an Hand der Daten von 2028.
                  Stichtag für die Umstellung ist der 01.01.2030.

                  Ob man mit Faktor dann aber weiterhin eine Steuererklärung abgeben muss (§ 46 Absatz 2 Nr. 3a EStG) konnte ich aus meinen Quellen nicht herauslesen.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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                    #10
                    War das nicht mit der Ampel gestorben?

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                      #11
                      Das müsste eigentlich überlebt haben:
                      grafik.png
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
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                        #12
                        jaja, diese Bundesregierung ist dann aber bekanntlich auseinandergefallen. In Bundesrat und Bundestag blieb dann nur dieErhöhung des Grundfreibetrages und des Kindergeldes übrig.

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                          #13
                          In Bundesrat und Bundestag blieb dann nur dieErhöhung des Grundfreibetrages und des Kindergeldes übrig.
                          Ich habe das damals nicht mitverfolgt, aber du hast recht, die Steuerklassenkombination 3/5 bleibt uns erhalten.

                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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