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Wo finde ich in ELSTER meine aktuelle Steuerklasse?

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    Wo finde ich in ELSTER meine aktuelle Steuerklasse?

    Hallo,
    ich bin in einem Scheidungsprozess, ich arbeite seit März nicht und meine Anwältin möchte wissen, in welcher Steuerklasse ich bin. Kann man in ELSTER finden, zu welcher Steuerklasse man ist?
    Im Voraus danke für Ihre Antwort.
    Aurore

    #2
    Kann man in ELSTER finden, zu welcher Steuerklasse man ist?
    Man kann die eigenen ELStAM abfragen. Voraussetzung ist allerdings ein eigenes Konto bei Mein ELSTER.

    Die Beantwortung der Abfrage kann einen Tag dauern. Die Steuerklasse steht aber auch auf jeder Lohnabrechnung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn man die Steuerklasse des Nochehegatten kennt, kann man seine auch ableiten. Hat er IV, hat man auch IV, hat er III, hat man V und umgekehrt.

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        #4
        Hallo an alle!

        nur um das Rätseln zu vervollständigen - und da wir mal wieder vom Thema-Ersteller "nix genaues nix wissen ... "

        kann er auch Steuerklasse I und II und auch VI haben ...
        Zuletzt geändert von Uwe64; 14.11.2025, 10:01.

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          #5
          Hallo aurorelabbe!

          Sie arbeiten seit März nix mehr ...

          falls Sie Arbeitslosengeld erhalten, dann schauen Sie doch mal dort beim Antrag nach, was Sie der Arbeitsagentur gemeldet haben ...

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            #6
            Hallo aurorelabbe!

            Vielleicht hilft Ihnen auch ein Anruf beim Finanzamt ... ist nicht verboten ... und beißen tun die auch nicht ... !?

            habe folgende Info im Internet gefunden:

            "Wo finde ich meine Steuerklasse?

            ...Auch steht sie auf der jährlich vom Arbeitgeber ausgestellten elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

            Haben Sie noch keine Gehaltsabrechnung bzw. Lohnsteuerbescheinigung erhalten? Dann erfragen Sie Ihre Steuerklasse am besten telefonisch beim zuständigen Finanzamt."

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              #7
              Hallo aurorelabbe!

              Noch ne Variante - dann könnte sich diese "Standard-Frage nach der Lohnsteuerklasse" in Luft auflösen:

              Fragen Sie mal Ihre Scheidungsanwältin, warum sie von Ihnen die Steuerklasse denn haben möchte, für was sie die benötigt ... !?
              Zuletzt geändert von Uwe64; 14.11.2025, 10:16.

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                #8
                Hallo aurorelabbe!

                und noch ne ganz tolle Idee - die Ihnen beiden (!!!) eine ganze Menge steuerliche Vorteile, also "ersparte Lohnsteuern", einbringen kann:

                nehmen Sie die Fragerei Ihrer Anwältin zum Anlass, sich steuerlich diesbezüglich mal vernünftig und vollumfänglich beraten zu lassen - gemeinsam mit Ihrem Ex - um vorausschauend je nach aktueller und zukünftiger Lebenssituation die steuerlich optimale Steuerklasse für diese schwierige Zeit der Scheidung und danach zu finden!

                sie werden Bauklötze staunen, welche Wahlrechte es gibt, wenn Kinder mit im Spiel sind ...
                Zuletzt geändert von Uwe64; 14.11.2025, 10:24.

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                  #9
                  Hallo aurorelabbe!

                  Und wenn Sie dann schon mal in der Steuerberatung sind, dann klären Sie die mit "Ehegatten-Trennungs-Unterhalt" und "nachehelichem Ehegatten-Unterhalt" zusammenhängenden und steuerlich sehr interessanten und lohnenden Fragen ab!

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                    #10
                    kann er auch Steuerklasse I und II und auch VI haben ..
                    Bedenket - StKl1 - für ledige, StKl2 - für ledige mit Kind, StKl3,4,5 für verheiratete, wie hier die Noch-Ehegatten.

                    Gruß - Hans

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                      #11
                      Bedenket - StKl1 - für ledige, StKl2 - für ledige mit Kind,
                      Aber auch für getrennt lebende Ehegatten ab dem Jahr nach der Trennung und natürlich auch für Witwer und Witwen ab dem 2. Jahr nach dem Sterbejahr möglich.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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