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Lohnsteuerbescheinigung bei Ehepaar mit Steuerklassen 5 und 4, anstatt 5 und 3

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    Lohnsteuerbescheinigung bei Ehepaar mit Steuerklassen 5 und 4, anstatt 5 und 3

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich haben Anfang Oktober 2025 geheiratet und fristgerecht bis Ende November 2025 Antrag auf Änderung der Lohnsteuerklasse 3 (Gatte) und 5 (Gattin) gestellt. Der Antrag wurde ohne Information bearbeitet. Meine Frau wurde rückwirkend auf Steuerklasse 5 gesetzt, musste auch Lohnsteuer rückwirkend zahlen. Auf ihrer Lohnsteuerbescheinigung für 2025 steht nun auch Lohnsteuerklasse 5. Ich hingegen habe im Gegenzug keine rückwirkende Steuererstattung erhalten (wäre ja gelacht) und auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2025 ist Lohnsteuerklasse 4 vermerkt, nicht 3.

    1. Haben die Lohnsteuerklassen 5 und 4 auf den jeweiligen Lohnsteuerbescheingungen nachteilige Auswirkungen in der Steuererklärung oder verrechnet das Finanzamt die Lohnsteuern rückwirkend 4 auf 3, sodass die Lohnsteuer auf der einen Seite mit Steuerklasse 5 und auf der anderen nur Steuerklasse 4 nicht unfair berechnet wird?
    2. Muss man hier den Arbeitgeber oder das Finanzamt darauf hinweise oder gar ändern lassen?

    Vielen Dank im Voraus! Falls etwas unverständlich ausgedrückt ist, bitte ich um Nachsicht - versuchen es gern anders zu erklären.

    #2
    2. Muss man hier den Arbeitgeber oder das Finanzamt darauf hinweise oder gar ändern lassen?
    Meines Erachtens musst du nichts machen, es sei denn, auf deiner Lohnabrechnung für Januar 2026 stünde immer noch Lohnsteuerklasse 4

    Bei der Einkommensteuererklärung spielt die Lohnsteuerklasse keine Rolle, hat also auch keine Auswirkungen. Das Finanzamt berechnet die

    Einkommensteuer gemäß der gewählten Veranlagungsart, in der Regel wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung. Soweit zu viel Lohnsteuer

    einbehalten wurde, wird die erstattet. Man sieht das in der Steuervorausberechnung, vorausgesetzt, man benutzt Mein ELSTER oder ein Steuerprogramm.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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