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Seit dem 01. Januar 2004 sind Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungsdaten spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung per ELSTER an die Finanzverwaltung zu übermitteln (elektronische Lohnsteuerbescheinigung via Internet). Für Arbeitgeber entfällt damit das Aufkleben der maschinell erstellten Lohnsteuerbescheinigung auf die Lohnsteuerkarte bzw. das Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigung. Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung nach amtlichen Muster zu erstellen auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.
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Somit hat Dein Arbeitgeber bis zum 28.02.11 in diesem Fall Zeit, Dir die Lohnsteuerbescheinigung 2010 auszuhändigen.
seit dem 01. Januar 2004 sind arbeitgeber mit maschineller lohnabrechnung verpflichtet, die lohnsteuerbescheinigungsdaten spätestens bis zum 28. Februar des folgejahres nach amtlich vorgeschriebenem datensatz durch datenfernübertragung per elster an die finanzverwaltung zu übermitteln (elektronische lohnsteuerbescheinigung via internet). Für arbeitgeber entfällt damit das aufkleben der maschinell erstellten lohnsteuerbescheinigung auf die lohnsteuerkarte bzw. Das ausfüllen der lohnsteuerbescheinigung. Dem arbeitnehmer ist ein ausdruck der lohnsteuerbescheinigung nach amtlichen muster zu erstellen auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.
- - - - -danke!!!!!!!!!danke!!!!!!!!!
Somit hat dein arbeitgeber bis zum 28.02.11 in diesem fall zeit, dir die lohnsteuerbescheinigung 2010 auszuhändigen.
... die Lohnsteuerbescheinigungsdaten spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung per ELSTER an die Finanzverwaltung zu übermitteln...
Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung nach amtlichen Muster zu erstellen auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen
also ich lese da nur, das er bis zum 28.02. ans FA uebermittelt haben muss.
WANN er den ausdruck auszuhändigen hat, steht da nicht, nur das er es machen muss ;-)
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und wenn die Übermittlung bis zum 28.02. des Folgejahres erfolgte, wird ein Steuerberater auch schon bald die Monatsabrechnung 03.2011 beginnen. Aus ökonomischen Gründen würde dann der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung gemeinsam mit der Lohn-/Gehaltsabrechnung 03.2011 ausgeteilt, - also Ende März / Anfang April
...und wenn er es gemeinsam tut, spart der AG Porto, es sei denn, er verteilt persönlich. ;-)
Gruss (S)stiller
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