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Kind in der Ausbildung

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    Kind in der Ausbildung

    frohes neues Jahr zusammen,
    da ja bald wieder die Steuererklärung ansteht hab ich eine Frage:

    Mein Sohn macht seit September 10 eine Ausbildung, zahlt keine Lohnsteuer nur Sozialabgaben. Allerdings hat er auch monatliche Fahrtkosten in Höhe von knapp 100,00 €.

    Jetzt meine Frage, muss er selber eine Steuererklärung machen (was ich mir nicht vorstellen kann, da er ja keine Steuern zahlt) oder kann ich seine Fahrtkosten irgendwie geltend machen?

    #2
    AW: Kind in der Ausbildung

    Zitat:

    >>> Jetzt meine Frage, muß er selber eine Steuererklärung machen (was ich mir nicht vorstellen kann, da er ja keine Steuern zahlt) oder kann ich seine Fahrtkosten irgendwie geltend machen? <<<

    Ja, er müßte selbst eine Steuererklärung machen, um die bei ihm angefallenen Fahrtkosten abzusetzen. Andere Personen (Familienangehörige usw.) können seine Kosten nicht ansetzen.

    Ob es sich "lohnt" ist ein anderes Problem, dessen Lösung nicht allein von der nicht bezahlten Lohnsteuer abhängt. Da sind z. B. Fragen der Arbeitnehmersparzulage oder des vortragsfähigen Verlustes zu klären, wozu aber weitere Angaben fehlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: Kind in der Ausbildung

      Arbeitnehmersparzulage bekommt er nicht, in der Firma gibt es wohl erst ab nächsten Monat VWL.

      Also zum Absetzen hätte er nur die Fahrtkosten und die Krankenversicherungskosten, wie das mit Verpflegungsgeld ist weiß ich nicht. Er zahlt jeden Monat einen Beitrag um in der Firma Mittag essen zu können, evtl. noch Berufsschulmaterial (Bücher etc.).


      Würde dies für mich im Umkehrschluss heißen, dass ich anstatt 2 Kinder nur noch 1 Kind eintragen kann? Oder kann ich trotzdem beide Kinder eintragen (Auszubildener ist auch noch nicht volljährig). Kindergeld bekomme ich ja weiterhin für beide Kinder.
      Zuletzt geändert von magiccat; 09.01.2011, 11:57.

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        #4
        AW: Kind in der Ausbildung

        solange es kindergeld gibt, sind auch beide kinder einzutragen.

        eine steuererklärung für den sohn selbst lohnt sich erst wenn er entweder steuern bezahlt, von denen er dann was zurückbekommen kann oder aber wenn er mehr kosten hat als er ueberhaupt an lohn bekommt, so das verlust entsteht, den er in die naechsten jahre zum absetzen mitnehmen kann.

        verpflegungsgeld ist imho nicht absetzbar, er könnte sich ja auch brote mitnehmen bzw. müsste auch was essen, wenn er nicht in der ausbildung wäre...

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          #5
          AW: Kind in der Ausbildung

          noch eine Frage wo ich was nicht ganz verstehe.
          Wenn ich mir die Anlage Kinder anschaue, warum kann man dort die Einkünfte der Kinder eintragen sowie Ausgaben der Kinder wenn sie volljährig sind und warum kann man dies bei Kindern die noch nicht volljährig sind nicht machen?

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            #6
            AW: Kind in der Ausbildung

            Zitat von magiccat Beitrag anzeigen
            warum kann man dort die Einkünfte der Kinder eintragen sowie Ausgaben der Kinder wenn sie volljährig sind und warum kann man dies bei Kindern die noch nicht volljährig sind nicht machen?
            Weil das Einkommen minderjähriger Kinder für die steuerliche Berücksichtigung _bei den Eltern_ nicht relevant ist.

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              #7
              AW: Kind in der Ausbildung

              ... Bei VOLLjährigen Kindern gibt es Kindergeld und Kinderfreibetrag nur, wenn bestimmte Einkunftsgrenzen (Einkünfte sind Einnahmen ABZÜGLICH Ausgaben) nicht überschritten werden, wobei die Rechtsprechung für DIESE Einkünfteprüfung auch noch ein paar unabweisbare Ausgaben wie gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge als Ausgaben anerkennt. Folglich müssen diese Angaben allein für die Prüfung der Frage, ob Kinderfreibeträge gewährt werden können oder nicht, in der Anlage Kind abgefragt werden, d.h. hier geht es allein um die Besteuerung der Eltern. Mit der Besteuerung des Kindes hat das also nichts zu tun.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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