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Vorfinanziertes Insolvenzgeld in Lohnsteuerbescheinigung – wie in ESt erklären?

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    Vorfinanziertes Insolvenzgeld in Lohnsteuerbescheinigung – wie in ESt erklären?

    Hallo zusammen,

    ich habe einen etwas komplizierteren Fall zur Einkommensteuererklärung 2022 im Zusammenhang mit einer Firmeninsolvenz und vorfinanziertem Insolvenzgeld und hoffe, dass mir hier jemand mit Erfahrung weiterhelfen kann.

    Ich versuche den Fall möglichst verständlich zu schildern.

    ---

    1. Zeitlicher Ablauf

    Ich war Anfang 2022 von Januar bis April bei einem Arbeitgeber beschäftigt.

    - Januar 2022: ganz normal gearbeitet, normales Gehalt, ganz normale Abrechnung mit Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen.
    - Im Februar 2022 wurde die Insolvenz des Unternehmens bekannt.
    - Für die Monate Februar, März und April 2022 bestand Anspruch auf Insolvenzgeld.
    - Dieses Insolvenzgeld wurde nicht direkt von der Agentur für Arbeit an mich ausgezahlt, sondern im Rahmen einer Insolvenzgeldvorfinanzierung über den Arbeitgeber bzw. Insolvenzverwalter ausgezahlt.
    - Ich habe aber weiterhin für jeden Monat ganz normale Gehaltsabrechnungen bekommen, mit Bruttogehalt, Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli und Sozialversicherung, obwohl es sich ab Februar wirtschaftlich um Insolvenzgeld handelte.

    Das bedeutet:

    - Januar = normaler steuerpflichtiger Arbeitslohn
    - Februar bis April = Insolvenzgeld, aber vorfinanziert und über Gehaltsabrechnung ausgezahlt

    ---

    2. Lohnsteuerbescheinigung

    Ich habe eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum Januar bis April 2022 erhalten (Übermittlung an das Finanzamt ist erfolgt).

    Darin stehen ungefähr folgende Werte:

    - Bruttoarbeitslohn: ca. 15.000 €
    - Einbehaltene Lohnsteuer: ca. 2.390 €
    - Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag entsprechend
    - Sozialversicherungsbeiträge wurden ebenfalls laut Abrechnungen ganz normal abgeführt

    Nach meinem Verständnis enthält dieser Bruttobetrag sowohl:

    - den normalen Arbeitslohn aus Januar,
    - als auch die Beträge aus Februar bis April, die wirtschaftlich Insolvenzgeld waren, aber über die Lohnabrechnung als Arbeitslohn behandelt wurden.

    ---

    3. Bescheid der Agentur für Arbeit

    Zusätzlich habe ich einen Bescheid der Agentur für Arbeit über Insolvenzgeld erhalten:

    - Insolvenzgeld: ca. 7.000 €
    - Insolvenzgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

    ---

    4. Problem in der Steuererklärung

    Wenn ich in der Steuererklärung einfach die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung übernehme und zusätzlich das Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung eintrage, also:

    - Bruttoarbeitslohn: ca. 15.000 €
    - Lohnsteuer: ca. 2.390 €
    - Kirchensteuer / Soli laut Bescheinigung
    - Sozialversicherung laut Bescheinigung
    - Insolvenzgeld: ca. 7.000 € als Lohnersatzleistung

    Ich habe im Januar aber natürlich keine >15.000 EUR verdient, ebenfalls keine >2.100 EUR Lohnsteuer bezahlt.

    Trage ich den noch alle Werte in meine Steuersoftware ein, dann ergibt sich in meiner Steuersoftware eine relativ hohe Nachzahlung.

    Wenn ich dagegen davon ausgehe, dass im Bruttolohn Beträge enthalten sind, die eigentlich steuerfreies Insolvenzgeld sind, und ich den Bruttolohn um das Insolvenzgeld reduziere und nur den „echten“ Arbeitslohn als steuerpflichtigen Arbeitslohn ansetze, die einbehaltene Lohnsteuer aber vollständig ansetze und das Insolvenzgeld separat als Lohnersatzleistung eintrage, dann ergibt sich eine deutliche Steuererstattung.

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    5. Welche Variante ist richtig?

    Ich sehe aktuell drei mögliche Varianten:

    Variante 1 – Lohnsteuerbescheinigung unverändert übernehmen

    - Bruttoarbeitslohn laut Bescheinigung
    - Lohnsteuer laut Bescheinigung
    - Kirchensteuer / Soli / Sozialversicherung laut Bescheinigung
    - Insolvenzgeld zusätzlich als Lohnersatzleistung

    Variante 2 – Bruttolohn um Insolvenzgeld kürzen

    - Bruttoarbeitslohn minus Insolvenzgeld = steuerpflichtiger Arbeitslohn
    - Lohnsteuer trotzdem in voller Höhe ansetzen
    - Kirchensteuer / Soli / Sozialversicherung wie bescheinigt
    - Insolvenzgeld separat als Lohnersatzleistung
    - Erläuterung an das Finanzamt, dass im Bruttolohn vorfinanziertes Insolvenzgeld enthalten ist

    Variante 3 – Nur Januar als Arbeitslohn ansetzen

    - Nur den tatsächlichen Arbeitslohn aus Januar als steuerpflichtigen Arbeitslohn ansetzen
    - Nur die darauf entfallende Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli und Sozialversicherung ansetzen
    - Februar bis April komplett als Insolvenzgeld behandeln
    - Insolvenzgeld separat als Lohnersatzleistung

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    6. Zentrale Frage für mich

    Was für mich die entscheidende Frage ist:

    Was wurde tatsächlich vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt?

    Auf den Gehaltsabrechnungen und in der Lohnsteuerbescheinigung steht, dass insgesamt ca. 2.390 € Lohnsteuer einbehalten und abgeführt wurden.

    Wenn dieser Betrag tatsächlich vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wurde, dann müsste ich diesen Betrag doch auch in der Einkommensteuererklärung ansetzen dürfen, oder?

    Auch wenn ein Teil des Bruttolohns wirtschaftlich Insolvenzgeld war, wurde die Lohnsteuer ja offenbar trotzdem abgeführt.

    Zusätzlich wurden ja auch Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge laut Abrechnungen abgeführt.

    ---

    Mir geht es nur darum, die Steuererklärung korrekt zu machen.
    Vielleicht hatte jemand schon einmal so einen Fall mit Insolvenzgeldvorfinanzierung und kann sagen, wie das in der Praxis vom Finanzamt behandelt wird.

    Vielen Dank!
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