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Diese Frage wird Ihnen am ehesten Ihr Arbeitgeber beantworten können. Dieser hat bis zum 28.02.2011 Zeit, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Wann er die Ausdrucke dazu fertigt und diese an seine Arbeitnehmer verteilt kann Ihnen das Forum nicht mitteilen.
Die Antwort von DC1961 bezieht sich auf Arbeitnehmer, die ganzjährig beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Wo nur ein Arbeitsverhältnis für 1 oder mehrere Monate bestand, konnte natürlich umgehend auch eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermittelt und ausgedruckt werden.
Er hat einfach die Frage beantwortet (und nebenbei klar gemacht, dass die Frage nicht direkt zielführend war): Frühestens nach der Gehaltsabrechnung für letzten Dezember. Zumindest, wenn dem AN für diesen Monat noch Lohn zustand.
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