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Diverse Fragen eines neulings

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    Diverse Fragen eines neulings

    Hallo zusammen,

    ich sitze hier gerade und bin mit meinem Latein am Ende.

    Ich Arbeite für eine Firma mit mehreren Betriebsstätten.
    Ich sitze zu 95% in der Zentrale und muss bei Anruf in die anderen Betriebsstätten Fahren.
    Da ich die Fahrten zwischen den Häusern vom Arbeitgeber ersetzt bekomme, würde ich gerne wissen, wie ich mit den restlichen tagen umgehen soll an denen ich direkt in den Zweigstellen angefangen habe zu Arbeiten.

    Wie muss ich das denn jetzt eintragen?

    Hätte das jetzt so eingegeben.
    229 Tage gesamt im Jahr 2010 bei 25 Tagen Urlaub im Jahr.

    Betrieb1
    5 Tage 9Urla. 142gesamt
    15KM 15 gesamt

    Betrieb2
    5Tage 8Urla. 52gesamt
    11KM 11 gesamt

    Betrieb3
    5Tage 8Urla. 35gesamt
    18KM 15gesamt

    Wäre dies so richtig?
    Oder stehe ich hier schon komplett auf dem Schlauch?

    Dann stellt sich mir noch eine andere Frage.
    Ich bekomme vom Arbeitgeber eine Pauschale für eine Rufbereitschaft.

    "Dort sollen die Kosten für eine einzige Fahrt zur Arbeitsstätte miteinbezogen sein"

    Die Restlichen Fahrten Zahle ich ja dann Theoretisch selber.
    Kann man diese auch irgendwie mit geltend machen?

    Ebenfalls wollte ich mal nachfragen ob man eine Sterbeversicherrung irgendwo mit eintragen kann.

    So ich glaube dass ich für heute genug gefragt habe.
    Wenn mir evtl. jemand helfen könnte, wäre ich dankbar.
    Wünsche einen schönen Sonnigen Sonntag noch Euch allen.

    #2
    AW: Diverse Fragen eines neulings

    Nachdem mir das Forum gerade den längeren Antworttext komplett vor der Veröffentlichung beseitigt hat, meine Kurzauskunft:

    Wohnung - 15 km - Arbeitsstätte 1
    Arbeitsstätte 1 - x km Dienstreise, vom Arbeitgeber bezahlt - Arbeitsstätte 2
    Arbeitsstätte 2 - 11 km - Wohnung

    15 km + 11 km = 26 km : 2 = 13 km einfacher Entfernungskilometer, wenn man von Arbeitsstätte 2 nach Hause fährt.

    Wohnung - 15 km - Arbeitsstätte 1
    Arbeitsstätte 1 - 15 km - Wohnung = 15km einfacher Entfernungskilometer.

    Rufbereitschaft
    Nur weil der Arbeitgeber etwas "bezahlt", bedeutet das nicht, dass man deshalb was pauschal abziehen kann. Tatsächliche Fahrten sind bei den normalen Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte zu erklären.

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