Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Korrektur LSt-Bescheinigung 2010

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Korrektur LSt-Bescheinigung 2010

    Mir wurden vom Mandanten fehlerhafte Daten für die Lohnsteuerbescheinigung 2010 mitgeteilt - er hat die Lohnabrechnungen 2010 selbst gemacht - und natürlich wurde schon alles übertragen.

    Ich finde keine Möglichkeit eine Berichtigung abzugeben. Kann mir jemand sagen, ob die Möglichkeit zur Korrektur besteht und wenn ja, wie ist hier unter Elster vorzugehen.

    Vielen Dank

    #2
    AW: Korrektur LSt-Bescheinigung 2010

    Hallo Reiner,

    Zur Korrektur einer bereits übermittelten Lohnsteuerbescheinigung
    Um eine bereits übermittelte Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren, muss eine neue Lohnsteuerbescheinigung mit den selben _eindeutigen Attributwerten_ übermittelt werden.

    Die maßgeblichen eindeutigen Attributwerte einer Lohnsteuerbescheinigung sind:

    Steuernummer des Arbeitgebers
    eTIN
    Identifikationsnummer (IdNr)
    Art der Bescheinigung: Bescheinigung zu einer Lohnsteuerkarte (LStB) oder besondere Lohnsteuerbescheinigung (besLStB)
    *Ordnungsbegriff des Arbeitgebers (z. B. Personalnummer)*
    Beschäftigungszeitraum
    Eine Lohnsteuerbescheinigung gilt als korrigiert, wenn diese mittels eines zweiten, separaten Transfers an die Finanzverwaltung übermittelt wurde. Innerhalb einer Übermittlung ist eine Erstlieferung und Korrektur derselben Bescheinigung nicht möglich. In diesem Fall werden 2 Lohnsteuerbescheinigungen erstellt.

    Bitte beachten Sie:
    Es sind zwingend die eindeutigen Attributwerte der Ursprungsbescheinigung zu verwenden, da andernfalls eine weitere gültige Bescheinigung erstellt wird. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass sich bis zur Korrekturlieferung einige Attributwerte geändert haben könnten (z. B. Steuernummer des Arbeitgebers, eTIN, Ordnungsmerkmal des Arbeitgebers, etc.). Auch in diesen Fällen müssen die eindeutigen Attributwerte der Ursprungslieferung zugrunde gelegt werden.

    Besonderheiten bei Korrekturen des Beschäftigungszeitraums
    Korrektur mittels einer Bescheinigung: Soll der Beschäftigungszeitraum korrigiert werden, so muss der Zeitraum der neuen Bescheinigung sich mit der Ursprungsbescheinigung überschneiden. Eine Zeitraumüberschneidung von einem Tag ist ausreichend.

    ( https://www.elster.de/elohn_nw_korrlief.php )
    Mit freundlichen Grüssen
    gez. D. Cremer

    Kommentar

    Lädt...
    X