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Bescheinigungen per Post, Wegepauschale, Anschreiben?

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    Bescheinigungen per Post, Wegepauschale, Anschreiben?

    hallöchen an alle fachkundigen,

    habe mich nun ganz allein durch das elsterformular für die einkommenssteuererklärung für 2008 und 2009 gearbeitet und hoffe nun dass ich alles richtig gemacht habe und alles soweit stimmt.

    ein zwei fragen tun sich mir allerdings trotzdem auf

    1. wegepauschale, frage nach der anzahl der tage, an denen man die arbeitsstätte aufgesucht hat. da konnte ich leider nur schätzen bzw. es ungefähr ausrechnen, da es aus meinen unterlagen leider nicht mehr ersichtlich war. nicht in meinen lohnabrechnungen von damals und auch nicht (wie hier in einem anderen beitrag erklärt) in den meldungen zur sozialversicherung. hat denn vielleicht noch jemand ne idee, wo ich das im nachhinein noch finden kann?

    2. (is wahrscheinlich ne doofe frage, aber...) nun wird ja die steuererklärung über das internet an das finanzamt hochgeladen. dann gehe ich sicherlich recht in der annahme, dass ich sämtliche bescheinigungen wie riesterrente, anlage vl, eheurkunde etc. per post zuschicken muss, oder? das geht nicht auch per internet durch einscannen der dokumente? und wenn ich das also per post schichen muss, muss ich denn dann eigentlich auch die original lohnsteuerbescheinigung mitschicken, oder reichen da die von hand eingetragenen angaben im elsterformular? wäre doch logisch oder, sonst könnte ich ja sonstwas für beträge ins elsterformular eintragen, oder wie prüfen die das nach?

    3. anschreiben zur übermittlung der steuererklärung: ich gehe mal davon aus, dass das anschreiben ausgedruckt werden soll und dazu da ist, die zusätzlichen bescheinigungen ans finanzamt zu schicken? mich irritiert allerdings ein satz darin (ich zitiere) "... übersende ich ihnen die beiliegende komprimierte erklärung". welche beiliegende komprimierte erklärung? ich dachte, die hätte ich schon übers internet hochgeladen? oder muss ich die nochmal per speichermedium (usb stick, cd, sd karte etc.) zusätzlich per post zuschicken. versteh ich nich, da steh ich jetz etwas aufm schlauch, oder nehme diesen satz zu wörtlich.


    für hilfreiche antworten bin ich sehr dankbar

    liebe grüße
    die anja-maus

    #2
    AW: Bescheinigungen per Post, Wegepauschale, Anschreiben?

    Zu 1: Wahrscheinlich nirgends. Aber schätzen reicht auch.
    Zu 2: Die Unterlagen für die Riesterrente und die Anlage VL benötigt das Finanzamt. Wenn Sie ohne Authentifzierung die Steuererklärung übermittelt haben müssen Sie dem Finanzamt die ausgedruckte und unterschriebene komprimierte Steuererklärung zukommen lassen. Hier können Sie die Unterlagen beifügen. Haben Sie die Daten elektronisch mit Authentifizierung übermittelt müssen Sie die Unterlagen mit einem gesonderten Schreiben an das Finanzamt senden. Am besten weisen Sie darin auf die durchgeführte Datenübermittlung hin. Ansonsten benötigt das Finanzamt so wenig Belege wie möglich, bei Bedarf wird es Sie bei Ihnen anfordern.
    Zu 3: Die komprimierte Steuererklärung wird nur benötigt, wenn Sie die Daten ohne Authentifizierung elektronisch übermittelt haben. Sie wird dann wegen Ihrer persönlichen Unterschrift sowie der Telenummer, die sich auf Seite 2 befindet, benötigt. Ohne diese Telenummer kann der Bearbeiter diese Daten nicht aufrufen. Bei einer Datenübermittlung mit Authentifizierung entfällt die Übersendung eines Ausdruckes in Papierform, da Sie durch die Registrierung Ihre elektronische Unterschrift abgegeben haben. Der für den Bearbeiter auch in diesen Fällen notwendige Ausdruck wird dann intern vom Finanzamt erledigt.
    Zuletzt geändert von ; 02.02.2011, 02:02.

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      #3
      AW: Bescheinigungen per Post, Wegepauschale, Anschreiben?

      und zur original lohnsteuerbescheinigung :

      Diese Angaben liegen dem Amt vor, denn das wurde ja elektronisch vom Arbeitgeber übermittelt, diese Daten ruft das Amt zur Kontrolle ab und vergleicht mit Ihren Angaben.

      auch bei den Basisbeiträgen zur Krankenversicherung gibt es elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt ....
      und die restlichen Beiträge sind bei den meisten Leuten sowieso gleich über Höchstbetrag, da wird selten nachgefragt
      Zu Belegvorlage siehe auch: https://www.elster.de/arbeitn_home.php

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        #4
        AW: Bescheinigungen per Post, Wegepauschale, Anschreiben?

        hallöchen,

        danke erst einmal für eure antworten

        zusammengefasst habe ich das jetzt folgendermaßen verstanden:

        die steuererklärung lade ich übers internet hoch. das kann ich entweder authentifiziert machen oder nicht. wenn nicht muss ich die steuererklärung also noch irgendwie zu papier bringen (ausdrucken) und zusammen mit bestimmten bescheinigungen wie anlage vl etc an das finanzamt schicken.

        ok dann stellt sich mir nur noch eine frage: kann ich die steuererklärung im elsterprogramm auch ausdrucken? hab es da noch nich entdeckt.

        liebe grüße
        die anja-maus

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          #5
          AW: Bescheinigungen per Post, Wegepauschale, Anschreiben?

          Hallo,
          ausdrucken kannst du erst nach erfolgreichem Versenden deiner Erklärung, da entsteht die Telenummer, die der Bearbeiter im Finanzamt benötigt, um deine Daten abzurufen.
          Also senden -> ausdrucken -> unterschreiben -> zum Finanzamt bringen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Bescheinigungen per Post, Wegepauschale, Anschreiben?

            Hallo !

            Nein.

            Die elektronische Abgabe soll durch ELSTER und das Programm ElsterFormular gefördert werden.

            Deshalb ist ein Ausdruck der Steuererklärung als ausgefüllter Vordruck nicht vorgesehen.

            Aus der Hilfefunktion zum Programm:

            Willkommen bei ElsterFormular

            ELSTER® (Elektronische Steuererklärung) ist ein gemeinsames Projekt der Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder, das die elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten zum Ziel hat.

            Mit dem Programm ElsterFormular bietet die Steuerverwaltung eine kostenlose Software zur Erstellung der Steuererklärungen am PC und der anschließenden elektronischen Datenübermittlung an.

            Die von Ihnen eingegebenen Daten werden durch ElsterFormular auf formale Richtigkeit überprüft. Gegebenenfalls werden Sie auf fehlende bzw. unbedingt notwendige Angaben hingewiesen.

            Verbunden mit der elektronischen Datenübermittlung ist der Ausdruck einer komprimierten Steuererklärung, die zu unterschreiben und gemeinsam mit den Belegen an das zuständige Finanzamt zu senden ist. Ein Ausdruck der Steuer-Formulare oder ihr Bedrucken ist nicht möglich.

            Nehmen Sie am Authentifizierungsverfahren von ElsterFormular teil oder übermitteln Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Lohnsteuer-Anmeldung, entfällt der Ausdruck der komprimierten Erklärung.

            Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihnen dieses Programm keine steuerberatende Hilfe anbietet. Es ist uns gesetzlich versagt, Ihnen eine über die Ausfüllhilfe hinausreichende Unterstützung anzubieten.
            Zuletzt geändert von AG1971; 02.02.2011, 11:33.
            Mit freundlichen Grüßen
            - AG1971 -
            Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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              #7
              AW: Bescheinigungen per Post, Wegepauschale, Anschreiben?

              ok

              dann nochmals danke

              liebe grüße
              die anja-maus

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