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Anlage G, Zeile 8

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    Anlage G, Zeile 8

    Hallöle zusammen,

    ich bin Gesellschafter in einer GbR, die aus zwei Personen besteht. Im Jahr 2010 haben wir 8000 € Gewinn gemacht, davon habe ich 2000 € und mein Mitunternehmer 6000 € erwirtschaftet. Da wir noch mehr Geld auf dem Konto der GbR hatten hat jeder von uns 4400 € entnommen.

    Was muss nun in Zeile 8 der Anlage G meiner privaten Einkommenssteuererklärung angegeben werden? 8000 €, 4000 € oder 4400 €?

    Liebe Grüße,
    Peter

    #2
    AW: Anlage G, Zeile 8

    Nur am Rande,

    was bitteschön hat diese Frage mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu tun?

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Anlage G, Zeile 8

      Falsches Forum, richtig? Ich hätte bei ElsterFormular fragen sollen, oder?

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        #4
        AW: Anlage G, Zeile 8

        Hallo DerAndere,
        Falsches Forum, richtig?
        Richtig!

        Ich hätte bei ElsterFormular fragen sollen, oder?
        Na ja, oder bei
        ELSTER in Steuer, bzw. Buchhaltungssoftware
        wir können nicht wissen, was Du verwendest, EF, WISO, Lexware, Steuerfuchs..

        wenn ich die Zeile recht lese: Gewinn, und wie sich der ermittelt, da halte ich mich raus,
        Einnahmen-Ausgaben+Entnahmen-Einlagen?

        Wird das nicht auch gesondert festgestellt?

        Wäre eine Steuerberatung vorteilhaft?
        Gruss stiller
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Anlage G, Zeile 8

          In Anlage G Zeile 8 ist einzutragen, was dort gefragt wird, nämlich den Gewinn als Mitunternehmer ein, also der Teil des Gewinns der GbR, der im Rahmen Ihrer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungserklärung als auf sie entfallend ausgewiesen wird.

          Das kann also NICHT sein 8.000 EUR, da das nicht IHR GewinnANTEIlL ist.
          Ggf. könnte es 4.000 EUR oder 2.000 EUR oder was anderes sein, je nachdem wie Ihre VORHERIGE Gewinnverteilungsvereinbarung aussieht. Ob es dabei darauf ankommt, wer was ERWIRTSCHAFTET hat, müssen SIE wissen, denn SIE haben es vereinbart.
          Und 4.400 EUR kann es von vorneherein NICHT sein, da das ja gerade kein Gewinn oder Gewinnanteil ist, sondern dass, was Sie aus der GbR herausgenommen haben UNABHÄNGIG von dem Gewinn, den die GbR erwirtschaftet hat.

          Fazit: Ich kann mich stiller nur anschließen, eine Steuerberatung wäre sicherlich sinnvoll, denn Sie haben scheinbar blauäugig eine GbR gegründet und kenn noch nicht einmal die Grundbegriffe davon ...
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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