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2. Ausbildung des Ehepartners als Werbungskosten?

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    2. Ausbildung des Ehepartners als Werbungskosten?

    Hallo,

    meine Frau plant eine zweite Ausbildung zu machen. (ganz anderes Metier)
    Da käme dann einiges auf uns zu.
    1. Ihr Gehalt fällt komplett weg.
    2. Es fallen Ausbildungskosten an. (so ca. 450€/Monat)
    3. Sie bekommt keine Ausbildungsvergütung. (Berufsakademie)

    Kann ich als Ehemann wenigstens Ihre Kosten als Werbungskosten ansetzen?
    -> Nach dem Ehegattensplitting sollte das doch gehen oder?

    Vielen Dank für eine kurze Antwort

    CU CSP :-)

    #2
    AW: 2. Ausbildung des Ehepartners als Werbungskosten?

    jein ;-)

    entgangenes einkommen ist zwar nicht als Kosten 'absetzbar' - muss aber auch nicht versteuert werden.
    beim sog. ehegattensplitting nutzt darüberhinaus der verdienende ehepartner auch noch zB den grundfreibetrag des anderen und profitiert somit steuerlich zusätzlich im vergleich zu einem unverheirateten.

    sie selbst können ansonsten erstmal immer nur ihre eigenen berufsbedingten kosten als ihre eigenen werbungskosten geltend machen in ihrer eigene Anlage N.

    zu 2.+3) die kosten der zweiten ausbildung sollten aber wohl als sog. vorweggenommene werbungskosten ihrer frau geltend gemacht werden können (entscheidend dabei ist imho die tatsaechliche absicht damit hinterher geld zu verdienen). all das gehört in die Anlage N ihrer frau, auch wenn dort kein einkommen eingetragen werden kann.

    je nach der Höhe ihres Einkommens kommen ihnen diese werbungskosten dann hintenraus durchaus zugute, da sie bei einer zusammenveranlagung natuerlich in den gleichen topf einbezogen werden.

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      #3
      AW: 2. Ausbildung des Ehepartners als Werbungskosten?

      Hallo nochmal,

      ein paar Nachfragen:

      1. Muss sie den Grundfreibetrag irgendwie übertragen, oder reicht die gemeinsame Steuererklärung automatisch aus?
      2.+3. Das hieße, Sie muss im Nachhinein unter Beweis stellen, dass die Ausbildung zu einem gewinnbringenden Beruf geführt hat. Natürlich hat meine Frau diese Absicht. Sie wird ihren alten Beruf an den Nagel hängen.

      Jetzt bin ich verwirrt:
      Wir machen eine Zusammanveranlagungs-Steuererklärung.
      Wann kommen ihre Werbungskosten ins Spiel?
      Erst nach 3 Jahren Ausbildung?
      Oder doch wie sonst gleich im Folgejahr? Werden die Kosten "gesammelt"? (ELSTER Frage)

      Danke für eine Antwort.
      CSP

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        #4
        AW: 2. Ausbildung des Ehepartners als Werbungskosten?

        Anlage N, Ehemann:
        Einnahmen Ehemann: 100.000
        Werbungskosten Ehemann: 5.000
        Überschuss: 95.000

        Anlage N, Ehefrau:
        Einnahmen Ehefrau: 0
        Werbungskosten Ehefrau: 6.000
        Überschuss: -6.000

        Gesamtbetrag derEinkünfte: 95.000 -6.000 = 89.000
        -Sonderausgaben
        -außergewöhnliche Belastungen
        ...
        Gemeinsamer Topf: Splittingtabelle

        Alle in 2010 angefallenen Kosten, die mit der Berufsausbildung der Ehefrau entstanden sind, in der Steuererklärung 2010 berücksichtigen.
        Die Splittingtabelle wird automatisch berücksichtigt, wenn man eine gemeinsame Steuererklärung einreicht.

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          #5
          AW: 2. Ausbildung des Ehepartners als Werbungskosten?

          Hallo,

          OK, verstanden. Schönes Beispiel!
          Was hat es denn jetzt noch mit dem Grundfreibetrag auf sich?
          Muss ich den selbst irgendwie übertragen?

          Danke!!!
          CSP

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            #6
            AW: 2. Ausbildung des Ehepartners als Werbungskosten?

            nein, der ist in der steuertabelle bzw. splitting-tabelle automatisch berücksichtigt.

            grundfreibetrag in diesem zusammenhang meint eben nur, das die versteuerung des tatsaechlichen einkommens eben erst ab einer bestimmten summe anfaengt, anzuschauen da: http://www.splittingtabelle.de/Splittingtabelle-2010.pdf
            bei einer einzelveranlagung geht das eben bereits bei der haelfte los, die form der zusammenveranlagung reicht um automatisch in den genuss zu kommen (fuer irgendwas muss sich das heiraten ja gelohnt haben ;-))

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              #7
              AW: 2. Ausbildung des Ehepartners als Werbungskosten?

              Alles klar!
              :-) Danke

              Kommentar


                #8
                AW: 2. Ausbildung des Ehepartners als Werbungskosten?

                Hallo,

                jetzt habe ich mich weiter mit dem Thema beschäftigt...
                Natürlich gibt es bei der Ausbildung verschiedene Zahlungsmodelle.
                Am günstigsten ist es natürlich eine komplette Zahlung im Voraus abzuleisten.
                Das ist aber ein Haufen Geld, der das komplette Ersparte auffrisst. Andererseits würde das Geld auf der Bank weniger Zinsen bringen, als der Rabatt bei Einmalzahlung.

                Wenn wir also den kompletten Betrag ca. 15T€ in diesem Jahr zahlen, sollte sich das doch ordentlich auf die kommende Steuererklärung auswirken, oder?
                Ich will nicht an irgendwelche Grenzen stoßen und damit viel Geld verschenken, welches wir im Laufe der Ausbildung dringend bräuchten.

                Was meinen die Spezialisten? Einmalzahlung oder halbjährlich? (Monatlich ist Quatsch)
                Danke!

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                  #9
                  AW: 2. Ausbildung des Ehepartners als Werbungskosten?

                  ob sich das 'zusaetzlich' zum rabatt den man bekommt steuerlich lohnt, weiss am besten ein steuerberater ;-)

                  das haengt ja auch ganz einfach davon ab, ob das gesamte einkommen hoch genug ist, um solch hohe kosten ausnutzen zu können - wenn bspw. bereits 2000 euro zusaetzliche werbungskosten reichen, um keine steuern mehr zahlen zu müssen, sind u.U. die restlichen 13000 steuerlich eben nicht weiter wirksam, da sie nur in dem jahr geltend gemacht werden können in dem sie anfallen...

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