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Nachzahlung trotz Werbungskosten und Sonderausgaben

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    Nachzahlung trotz Werbungskosten und Sonderausgaben

    Ich mache zum ersten mal eine Steuererklärung für das komplette Jahr und der Steuerklassenkombi 3 und 5. Jetzt bin ich erstaunt, das wir trotz Sonderausgaben (300 €) und werbungskosten (ca. 2.700 €) eine Nachzahlung leisten sollen.

    Ist das in der Kombi normal? Ich dachte immer dass die Lohnsteuer am Ende des Jahres +/- null ist solange man keine Kosten verursacht.

    Für den Fall dass sich mein Steuerprogramm nicht irrt (wovon ich ausgehe). Muss ich die EST abgeben? (wir sind beide in nichtselbstständiger Beschäftigung)

    Danke!

    #2
    AW: Nachzahlung trotz Werbungskosten und Sonderausgaben

    Zitat von superingo80 Beitrag anzeigen
    Ist das in der Kombi normal? Ich dachte immer dass die Lohnsteuer am Ende des Jahres +/- null ist solange man keine Kosten verursacht.
    Ja, das ist normal. Beim Lohnsteuerabzug wird das Gehalt des Ehegatten ja nicht mit berücksichtigt.

    Zitat von superingo80 Beitrag anzeigen
    Muss ich die EST abgeben? (wir sind beide in nichtselbstständiger Beschäftigung)
    Ja: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererklärung im Inhaltsverzeichnis:Abgabepflicht

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      #3
      AW: Nachzahlung trotz Werbungskosten und Sonderausgaben

      "Ja, das ist normal. Beim Lohnsteuerabzug wird das Gehalt des Ehegatten ja nicht mit berücksichtigt."

      Kannst du das bitte nochmal näher erläutern? Das verstehe ich nicht.

      Heisst das, dass nur mein gehalt bei der Kombi 3/5 berücksichtigt wird?

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        #4
        AW: Nachzahlung trotz Werbungskosten und Sonderausgaben

        Dein Arbeitgeber hat die Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse 3 (oder 5) berechnet. Dabei wurde Dein Gehalt zugrunde gelegt. Wie hoch das Gehalt Deines Ehegatten ist wurde nicht berücksichtigt. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Und das ist auch der Grund, dass Ihr zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet seid.

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          #5
          AW: Nachzahlung trotz Werbungskosten und Sonderausgaben

          die angabe sonderausgaben 300 € erscheint etwas gering. wurde die anlage vorsorgeaufwand komplett ausgefuellt? nicht das die kompletten krankenkassenbeitraege etc. fehlen.

          die steuerklassenkombination dient ja ansonsten nur der ermittlung des unterjaehrigen steuereinbehalts, wie elefant bereits erklärt hat.
          dies entspricht unter umstaenden eben nicht der realität, da steuerklasse 3 im prinzip zu gering besteuert und 5 zu viel. hat jetzt der mehrverdiener die 3 müsste der wenigerverdiener mit der 5 die steuerliche differenz quasi ausgleichen, was aber auf grund des geringeren verdienst haeufig eben nicht ausreichend gelingt. somit wäre eine nachzahlung nicht ungewoehnlich.

          3/5 machen viele um unterjaehrig mehr netto zu haben, bzw. dem staat vorab 'nix zu schenken' ... die abrechnung kommt aber halt zum schluss und die tatsaechliche steuerlast fuer das Jahreseinkommen ist immer unabhaengig von den gewaehlten steuerklassen.
          ggf. ist 4/4 gerechter und dichter an der realität, da gibt es bei hohen werbungskosten eher eine erstattung am schluss.

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