Die Anlage V will unbedingt bei der Plausibilitätsprüfung eine Angabe in Zeile 4 "Lage des bebauten Grundstücks", obwohl lediglich Einahmen in Zeile 32 "Einnahmen aus Verpachtung unbebauter Grundstücke" zu erklären sind! Das ist doch sicherlich ein Programmfehler? Kann mir jemand einen Tip geben?
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