Werden Versorgungsbezüge nicht ganzjährig sondern nur teilweise erhalten, so muss dies auf der Anlage N in der Zeile 14 eingetragen werden. Bei unterjähriger Bezahlung wird somit der erste und der letzte Bezugsmonat verlangt, z. B. 08/12 und 12/12. Folglich berechnet sich der Altersentlastungsbetrag anteilig anstatt für das ganze Jahr eben nur für 5 Monate. Wenn dann im Folgejahr die Daten des Vorjahres übernommen werden, dann ist darauf zu achten, dass die Einträge "erster Monat" und "zweiter Monat" gelöscht werden, sonst wird auch im neuen Jahr wiederum nur der 5/12-anteilige Altersentlastungsbetrag berechnet! Vielleicht sollte im Programm "ELSTER" ein entsprechender Hinweis und/oder Abfrag eingebaut werden!
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Keine Ankündigung bisher.
Versorgungsbezug
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