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Abbruchhinweis 07174

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Abbruchhinweis 07174

    ja die gesamtbeträge müssen da hinein, denn der arbeitgeberzuschuss lt Zeile 24 LStB wird davon ja abgezogen.

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  • Ralf_aus_a
    antwortet
    AW: Abbruchhinweis 07174

    Hallo,
    bin freiwillig versichert in der gesetzlichen KV. Allerdings zahlt mein AG nicht die Beiträge, sondern bin Selbstzahler. In diesem Fall - also in denen der freiwillig versicherte Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt- sind unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung keine Eintragungen vorzunehmen. Arbeitgeberzuschüsse sind unabhängig davon unter Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. (siehe Info vom BMF vom 11.02.11). So ist die Elster-Bescheinigung meines AG ausgestellt , die Zeilen 22 - 24 sowie 27 sind ausgefüllt, 25 und 26 sind leer.

    Die AN-Anteile hatte ich unter Pkt 18 und 21 im Formular Vorsorgeaufwand eingetragen. Hier muss offenbar der Gesamtbetrag eingetragen werden? (wenn ich das so eintippe, läuft die Berechnung ohne Fehler durch).

    Grüße

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Abbruchhinweis 07174

    der text zu AHW 07174 lautet:

    Sie haben steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken-/Pflegeversicherung laut Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben, ohne dass Beiträge zur Basiskranken-/Pflegeversicherung erfasst wurden. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben dahingehend.

    ...

    also fehlen wohl angaben auf der Anlage Vorsorgeaufwand oder stehn in der falschen Zeile.

    wie sind sie denn krankenversichert und in welchen Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand bzw. Lohnsteuerbescheinigung wurden Angaben gemacht?

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  • Ralf_aus_a
    antwortet
    AW: Abbruchhinweis 07174

    Danke für den Tipp. Das war aber leider auch nicht die Ursache.
    Grüße

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  • Steuerweekend
    antwortet
    AW: Abbruchhinweis 07174

    Bei mir lag es scheinbar am Eintrag "0,00 Euro" in den jeweiligen Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung. Ich kann nur spekulieren, dass er mit 0,00 Euro ein Problem hat, damit, dass man es leer lässt, aber nicht.

    Jedenfalls war das bei mir der einzige Unterschied zwischen "funktioniert" und "funktioniert nicht".

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  • Ralf_aus_a
    antwortet
    AW: Abbruchhinweis 07174

    Hallo,
    habe die Daten alle manuell eingegen. Die Plausibilitätsprüfung zeigt keine Fehler, die Steuerberechnung bricht bei mir mit der gleichen Fehlermeldung ab. Hat noch jemand eine Idee?

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  • Steuerweekend
    antwortet
    AW: Abbruchhinweis 07174

    Habe den gleichen Abbruchhinweis bei der Steuerberechnung erhalten und jetzt ist mir aufgefallen, dass ich beim Übertragen der Daten aus dem vergangenen Jahr bei der Lohnsteuerbescheinigung noch einmal 0,00 Euro drin hatte (sonst hab ich die Felder, wo auf der Lohnsteuerbescheinigung 0,00 Euro steht, leergelassen).

    Und siehe da, als ich es mithilfe des Datenübernahme-Tools gelöscht habe, hat er mir die Steuerberechnung auf einmal gemacht.

    Vielleicht hilft das ja jemandem ...

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Abbruchhinweis 07174

    das man in zwei aufeinanderfolgenden Jahren exakt gleiche Lohnsteuerbescheinigungen erhält ist imho auch ziemlich unwahrscheinlich. die sollte man also nicht einfach stumpf uebernehmen wollen.

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  • bialse
    Ein Gast antwortete
    AW: Abbruchhinweis 07174

    Hatte auch das Problem. Habe mit dem Assistenten die Daten aus 2009 übernommen und danach die Plausibilitätsprüfung gemacht -> Prüfung OK, aber bei der Steuerberechnung kam der Abbruchhinweis.

    Habe dann festgestellt, dass in 2010 mehr Einträge in der Lohnsteuerbescheinigung gemacht werden müssen, als in 2009. Bei mir waren es die Zeilen 25., 26. und 27. Nach füllen der Felder war alles in Ordnung.

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  • pedro_muenchen
    antwortet
    AW: Abbruchhinweis 07174

    oh sorry *.elfo
    Danke für den Hinweis!

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  • stiller
    antwortet
    AW: Abbruchhinweis 07174

    (*.ifo) zur Fehlersuche an ELSTER übermitteln.

    *.elfo
    Ein sehr schöner Beitrag ist hier:
    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=28243&highlight=hotline

    gruss stiller
    Zuletzt geändert von stiller; 24.02.2011, 20:28. Grund: Link zum Forum

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  • pedro_muenchen
    antwortet
    AW: Abbruchhinweis 07174

    Meine Anfrage bei der ELSTER-Hotline ergab, dass dieser Fehler (Abbruchhinweis 07174) erst seit kurzem auftritt und die Ursache noch gesucht wird. Er tritt auf bei der Plausiprüfung bzw. bei der Berechnung. Wer will, kann seine aktuelle Steuerdatei (*.ifo) zur Fehlersuche an ELSTER übermitteln.

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  • tuttoclaro?
    antwortet
    AW: Abbruchhinweis 07174

    Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
    abwarten und tee trinken. die steuerberechnung bzw. die meldungen haben mit der tatsaechlichen richtigkeit ihrer erklärten daten nicht zwangslaeufig zu tun.
    vieles sind eben eigentlich nur hinweise die auf sonderfaelle hinweisen sollen.
    vermutlich werden diese meldung mit einem der naechsten updates behoben oder zumindest in verstaendlichen text umgeändert...

    für das abschicken der erklärung selbst ist die steuerberechnung nicht noetig.

    man kann nur davon abraten an der erklärung 'rumzubasteln' nur um die berechnung ans laufen zu kriegen. erstens wird vermutlich das ergebnis nicht korrekt sein, zweitens laeuft man gefahr, erst recht eine falsch ausgefuellte erklärung wegzuschicken.
    Das glaub ich auch!!! Ich "bastele" jetzt wieder zurück und warte ab, bis die "Kinderkrankheiten" behoben sind...

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  • tuttoclaro?
    antwortet
    AW: Abbruchhinweis 07174

    Wenn ich es so mache, wie es MOLTOBENE vorschlägt, berechnet es mir auch was. Es kommt aber ein sehr utopischer, sprich doppelter Wert wie 2009, raus. Das wäre zwar toll - stimmt aber bestimmt nicht!!

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Abbruchhinweis 07174

    abwarten und tee trinken. die steuerberechnung bzw. die meldungen haben mit der tatsaechlichen richtigkeit ihrer erklärten daten nicht zwangslaeufig zu tun.
    vieles sind eben eigentlich nur hinweise die auf sonderfaelle hinweisen sollen.
    vermutlich werden diese meldung mit einem der naechsten updates behoben oder zumindest in verstaendlichen text umgeändert...

    für das abschicken der erklärung selbst ist die steuerberechnung nicht noetig.

    man kann nur davon abraten an der erklärung 'rumzubasteln' nur um die berechnung ans laufen zu kriegen. erstens wird vermutlich das ergebnis nicht korrekt sein, zweitens laeuft man gefahr, erst recht eine falsch ausgefuellte erklärung wegzuschicken.

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