AW: Abbruchhinweis 07174
ja die gesamtbeträge müssen da hinein, denn der arbeitgeberzuschuss lt Zeile 24 LStB wird davon ja abgezogen.
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Keine Ankündigung bisher.
Abbruchhinweis 07174
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AW: Abbruchhinweis 07174
Hallo,
bin freiwillig versichert in der gesetzlichen KV. Allerdings zahlt mein AG nicht die Beiträge, sondern bin Selbstzahler. In diesem Fall - also in denen der freiwillig versicherte Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt- sind unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung keine Eintragungen vorzunehmen. Arbeitgeberzuschüsse sind unabhängig davon unter Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. (siehe Info vom BMF vom 11.02.11). So ist die Elster-Bescheinigung meines AG ausgestellt , die Zeilen 22 - 24 sowie 27 sind ausgefüllt, 25 und 26 sind leer.
Die AN-Anteile hatte ich unter Pkt 18 und 21 im Formular Vorsorgeaufwand eingetragen. Hier muss offenbar der Gesamtbetrag eingetragen werden? (wenn ich das so eintippe, läuft die Berechnung ohne Fehler durch).
Grüße
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AW: Abbruchhinweis 07174
der text zu AHW 07174 lautet:
Sie haben steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken-/Pflegeversicherung laut Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung eingegeben, ohne dass Beiträge zur Basiskranken-/Pflegeversicherung erfasst wurden. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben dahingehend.
...
also fehlen wohl angaben auf der Anlage Vorsorgeaufwand oder stehn in der falschen Zeile.
wie sind sie denn krankenversichert und in welchen Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand bzw. Lohnsteuerbescheinigung wurden Angaben gemacht?
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AW: Abbruchhinweis 07174
Danke für den Tipp. Das war aber leider auch nicht die Ursache.
Grüße
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AW: Abbruchhinweis 07174
Bei mir lag es scheinbar am Eintrag "0,00 Euro" in den jeweiligen Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung. Ich kann nur spekulieren, dass er mit 0,00 Euro ein Problem hat, damit, dass man es leer lässt, aber nicht.
Jedenfalls war das bei mir der einzige Unterschied zwischen "funktioniert" und "funktioniert nicht".
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AW: Abbruchhinweis 07174
Hallo,
habe die Daten alle manuell eingegen. Die Plausibilitätsprüfung zeigt keine Fehler, die Steuerberechnung bricht bei mir mit der gleichen Fehlermeldung ab. Hat noch jemand eine Idee?
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AW: Abbruchhinweis 07174
Habe den gleichen Abbruchhinweis bei der Steuerberechnung erhalten und jetzt ist mir aufgefallen, dass ich beim Übertragen der Daten aus dem vergangenen Jahr bei der Lohnsteuerbescheinigung noch einmal 0,00 Euro drin hatte (sonst hab ich die Felder, wo auf der Lohnsteuerbescheinigung 0,00 Euro steht, leergelassen).
Und siehe da, als ich es mithilfe des Datenübernahme-Tools gelöscht habe, hat er mir die Steuerberechnung auf einmal gemacht.
Vielleicht hilft das ja jemandem ...
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AW: Abbruchhinweis 07174
das man in zwei aufeinanderfolgenden Jahren exakt gleiche Lohnsteuerbescheinigungen erhält ist imho auch ziemlich unwahrscheinlich. die sollte man also nicht einfach stumpf uebernehmen wollen.
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Ein Gast antworteteAW: Abbruchhinweis 07174
Hatte auch das Problem. Habe mit dem Assistenten die Daten aus 2009 übernommen und danach die Plausibilitätsprüfung gemacht -> Prüfung OK, aber bei der Steuerberechnung kam der Abbruchhinweis.
Habe dann festgestellt, dass in 2010 mehr Einträge in der Lohnsteuerbescheinigung gemacht werden müssen, als in 2009. Bei mir waren es die Zeilen 25., 26. und 27. Nach füllen der Felder war alles in Ordnung.
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AW: Abbruchhinweis 07174
oh sorry *.elfo
Danke für den Hinweis!
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AW: Abbruchhinweis 07174
(*.ifo) zur Fehlersuche an ELSTER übermitteln.
*.elfo
Ein sehr schöner Beitrag ist hier:
https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=28243&highlight=hotline
gruss stiller
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AW: Abbruchhinweis 07174
Meine Anfrage bei der ELSTER-Hotline ergab, dass dieser Fehler (Abbruchhinweis 07174) erst seit kurzem auftritt und die Ursache noch gesucht wird. Er tritt auf bei der Plausiprüfung bzw. bei der Berechnung. Wer will, kann seine aktuelle Steuerdatei (*.ifo) zur Fehlersuche an ELSTER übermitteln.
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AW: Abbruchhinweis 07174
Zitat von Falzo Beitrag anzeigenabwarten und tee trinken. die steuerberechnung bzw. die meldungen haben mit der tatsaechlichen richtigkeit ihrer erklärten daten nicht zwangslaeufig zu tun.
vieles sind eben eigentlich nur hinweise die auf sonderfaelle hinweisen sollen.
vermutlich werden diese meldung mit einem der naechsten updates behoben oder zumindest in verstaendlichen text umgeändert...
für das abschicken der erklärung selbst ist die steuerberechnung nicht noetig.
man kann nur davon abraten an der erklärung 'rumzubasteln' nur um die berechnung ans laufen zu kriegen. erstens wird vermutlich das ergebnis nicht korrekt sein, zweitens laeuft man gefahr, erst recht eine falsch ausgefuellte erklärung wegzuschicken.
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AW: Abbruchhinweis 07174
Wenn ich es so mache, wie es MOLTOBENE vorschlägt, berechnet es mir auch was. Es kommt aber ein sehr utopischer, sprich doppelter Wert wie 2009, raus. Das wäre zwar toll - stimmt aber bestimmt nicht!!
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AW: Abbruchhinweis 07174
abwarten und tee trinken. die steuerberechnung bzw. die meldungen haben mit der tatsaechlichen richtigkeit ihrer erklärten daten nicht zwangslaeufig zu tun.
vieles sind eben eigentlich nur hinweise die auf sonderfaelle hinweisen sollen.
vermutlich werden diese meldung mit einem der naechsten updates behoben oder zumindest in verstaendlichen text umgeändert...
für das abschicken der erklärung selbst ist die steuerberechnung nicht noetig.
man kann nur davon abraten an der erklärung 'rumzubasteln' nur um die berechnung ans laufen zu kriegen. erstens wird vermutlich das ergebnis nicht korrekt sein, zweitens laeuft man gefahr, erst recht eine falsch ausgefuellte erklärung wegzuschicken.
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