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Anlage N - Arbeitslosengeld

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    Anlage N - Arbeitslosengeld

    Hallo,

    ich habe im letzten Jahr Arbeitslosengeld bezogen - die 2. hälfte des Jahres, die erste war ich noch beschäftigt.
    Ich fülle die Lohnsteuerbescheinigung aus und trage in Anlage N die Lohnersatzleistungen des Arbeitsamtes ein.

    Meine Frage wird dort der Betrag aufgerundet eingegeben oder wie ?? Eine Kommastelle ist nicht möglich so dass ich bei der eingabe von 3.919,93 euro den Betrag 391993 stehen habe - daraus ergibt sich eine Nachzahlung von 1500,- euro - was Unmöglich sein kann !?!?!
    Gebe ich allerdings den aufgerundeten Betrag ein, also 3920,- euro erhalte ich eine Rückzahlung -welche auch erwartet wurde - angezeigt !

    Ich hoffe mir kann jemand schnell helfen ???
    DANKE !!!!!!

    #2
    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

    Felder ohne Kommastellen werden auf volle Euro gerundet. Immer zu Ihrem Gunsten, d.h. Einnahmen werden ab- und Ausgaben aufgerundet.

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      #3
      AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

      DANKE, für die Antworten !!

      Das Problem ist gelöst !!

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        #4
        AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

        Zitat von addib Beitrag anzeigen
        Hallo,

        ich habe im letzten Jahr Arbeitslosengeld bezogen - die 2. hälfte des Jahres, die erste war ich noch beschäftigt.
        Ich fülle die Lohnsteuerbescheinigung aus und trage in Anlage N die Lohnersatzleistungen des Arbeitsamtes ein.

        Meine Frage wird dort der Betrag aufgerundet eingegeben oder wie ?? Eine Kommastelle ist nicht möglich so dass ich bei der eingabe von 3.919,93 euro den Betrag 391993 stehen habe - daraus ergibt sich eine Nachzahlung von 1500,- euro - was Unmöglich sein kann !?!?!
        Gebe ich allerdings den aufgerundeten Betrag ein, also 3920,- euro erhalte ich eine Rückzahlung -welche auch erwartet wurde - angezeigt !

        Ich hoffe mir kann jemand schnell helfen ???
        DANKE !!!!!!
        Die Antwort ist ja schon erfolgt. Mich würde aber interessieren wo Sie geschaut haben
        wo man das ausrechnen kann ob man was wieder bekommt oder nicht? Ich hatte bei
        n - heydorn . de / steuer . html geschaut, aber vielleicht gibt es ja eine Seite die Sie haben.
        Vielleicht können Sie mir auch sagen wo und wie sie das mit dieser Vorsorgepauschale gemacht haben? Ausgerechnet habe ich sie, aber wo trage ich das ein?
        Bei Anlage N bei der Lohnsteuerbescheinigung kommen immer wieder Felder mit rot und gelb auf, aber da steht auf meiner Lohnsteuerbescheinigung nichts. darf man da dann trotzdem was eintragen?
        Ich bin bis Ende Juli beschäftigt gewesen und seit dem leider ohne Arbeit.

        Viele Grüsse
        Engel

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          #5
          AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

          Sie können nach Eingabe aller Daten, die Berechnung mit Elster selbst durchführen !
          Das ist der Button mit dem Taschenrechner ober in der Leiste !
          Oder etwas vereinfacht gehts hier https://www.abgabenrechner.de/ des Bundesministeriums.
          Die Pauschalen werden Automatisch von Elster in der Berechnung berücksichtigt.
          Alles andere muss im jeweiligen Feld eingetragen werden.
          Nach der Plausibilitätsprüfung sollte kein Feld mehr grün oder rot unterlegt sein !
          Nur dann bekommen Sie eine genaue Berechnung.
          Übrigens ein Minus vor dem Betrag bedeutet eine Erstattung - Keine Rückzahlung wie viele denken.
          Sie können auch die Schritt für Schritt Funktion benutzen - dann führt Sie das Programm durch die Formulare.

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            #6
            AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

            Zitat von addib Beitrag anzeigen
            Sie können nach Eingabe aller Daten, die Berechnung mit Elster selbst durchführen !
            Das ist der Button mit dem Taschenrechner ober in der Leiste !
            Oder etwas vereinfacht gehts hier https://www.abgabenrechner.de/ des Bundesministeriums.
            Die Pauschalen werden Automatisch von Elster in der Berechnung berücksichtigt.
            Alles andere muss im jeweiligen Feld eingetragen werden.
            Nach der Plausibilitätsprüfung sollte kein Feld mehr grün oder rot unterlegt sein !
            Nur dann bekommen Sie eine genaue Berechnung.
            Übrigens ein Minus vor dem Betrag bedeutet eine Erstattung - Keine Rückzahlung wie viele denken.
            Sie können auch die Schritt für Schritt Funktion benutzen - dann führt Sie das Programm durch die Formulare.
            vielen Dank für die Antwort. Ich habe den Rechner benutzt und es kommt folgende Meldung:

            AHW Abbruch-Hinweise
            Die Angaben zu den Versorgungsbezügen auf der Anlage N sind unvollständig. Es fehlen Angaben zur Bemessungsgrundlage und zum Beginn des Bezuges.

            Was habe ich falsch gemacht und was muss ich tun?
            Was ist denn mit dem Beginn gemeint? Soll ich dann auf bei der Lohnsteuerbescheinigung 2009 eintragen obwohl auf der vom Arbeitgeber nichts drauf steht?
            Was ist mit Angaben zur Bemessungsgrundlage gemeint?

            Viele Grüsse
            F.Engel
            Zuletzt geändert von Sambaangel; 22.01.2010, 13:05.

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              #7
              AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

              Welche Versorgungsbezüge meinen Sie denn ??

              Falls Sie das Arbeitslosengeld meinen - das ist unter Lohnersatzleistungen in Nr. 26 einzutragen und natürlich muss auch der Zeitraum des Bezuges eingetragen werden.

              Ich hoffe das hilf Ihnen weiter !?

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                #8
                AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

                Zitat von addib Beitrag anzeigen
                Welche Versorgungsbezüge meinen Sie denn ??

                Falls Sie das Arbeitslosengeld meinen - das ist unter Lohnersatzleistungen in Nr. 26 einzutragen und natürlich muss auch der Zeitraum des Bezuges eingetragen werden.

                Ich hoffe das hilf Ihnen weiter !?
                Ich weiss nicht was mit VERsorgungsbezügen gemeint ist, bzw. was es mit der VORsorge zu tun hat.

                Das mit dem Arbeitslosengeld das habe ich, aber bei der Anlage Vorsorge geht es nicht weiter.
                Wenn ich die Plausabilitätsprüfung mache zeigt es zwar keine Fehler an, aber wenn ich auf den Rechner oben in der Leiste drücke, kommt halt die Meldung:

                AHW Abbruch-Hinweise
                Die Angaben zu den Versorgungsbezügen auf der Anlage N sind unvollständig. Es fehlen Angaben zur Bemessungsgrundlage und zum Beginn des Bezuges.

                Wo muss ich das was machen wegen der Bemessungsgrundlage?

                Bei bei 10. in der Anlage Vorsorgeaufwand doch auf ja, aber nach der Betätigung des Rechners kommt halt die obige Meldung.

                Irgendwie steige ich da nicht durch.

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                  #9
                  AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

                  Hallo SambaAngel,
                  lassen Sie mich meine Glaskugel polieren:
                  Sie haben die Angaben in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
                  Dabei haben Sie auch Nullwerte in den Zeilen 8 bis Zeile 14 übernommen?
                  Das wäre falsch; siehe hierzu zahlreiche Beiträge zum Thema Nullwerte.
                  Mit freundlichen Grüssen
                  gez. D. Cremer

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

                    Zitat von DC1961 Beitrag anzeigen
                    Hallo SambaAngel,
                    lassen Sie mich meine Glaskugel polieren:
                    Sie haben die Angaben in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
                    Dabei haben Sie auch Nullwerte in den Zeilen 8 bis Zeile 14 übernommen?
                    Das wäre falsch; siehe hierzu zahlreiche Beiträge zum Thema Nullwerte.
                    Da hat die Glaskugel wohl nicht funktioniert :-))
                    Da habe ich gar nichts eingetragen. Und trotzdem geht es nicht.

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                      #11
                      AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

                      Schau mal bitte in Anlage N - Seite 1 - Nr. 11 - 15 !?

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                        #12
                        AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

                        Zitat von addib Beitrag anzeigen
                        Schau mal bitte in Anlage N - Seite 1 - Nr. 11 - 15 !?
                        Bitte überprüfen Sie die Eintragungen zu den Versicherungsbeiträgen des Stpf/Ehemann (ESt1A). Ergänzen Sie ggf, die Eintragung zum Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung (bzw. den Betrag zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen ) sowie den entsprechenden Arbeitgeberantei (ggf. mit Wert "0".
                        Überprüfen sie bitte auch die Vollständigkeit Ihrer Erklärung zu den ergänzenden Angaben bei den Vorsorgeaufwendungen (Anlage N)
                        Mit Zitat antworten

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                          #13
                          AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

                          Bei Anlage N bei der Lohnsteuerbescheinigung kommen immer wieder Felder mit rot und gelb auf, aber da steht auf meiner Lohnsteuerbescheinigung nichts. darf man da dann trotzdem was eintragen?
                          Ich bin bis Ende Juli beschäftigt gewesen und seit dem leider ohne Arbeit.

                          Probier mal die Null "0" einzutragen !

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                            #14
                            AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

                            Zitat von addib Beitrag anzeigen
                            Bei Anlage N bei der Lohnsteuerbescheinigung kommen immer wieder Felder mit rot und gelb auf, aber da steht auf meiner Lohnsteuerbescheinigung nichts. darf man da dann trotzdem was eintragen?
                            Ich bin bis Ende Juli beschäftigt gewesen und seit dem leider ohne Arbeit.

                            Probier mal die Null "0" einzutragen !
                            die farbigen Felder sind mittlerweile alle nicht mehr da

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                              #15
                              AW: Anlage N - Arbeitslosengeld

                              Zitat von addib Beitrag anzeigen
                              Bitte überprüfen Sie die Eintragungen zu den Versicherungsbeiträgen des Stpf/Ehemann (ESt1A). Ergänzen Sie ggf, die Eintragung zum Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung (bzw. den Betrag zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen ) sowie den entsprechenden Arbeitgeberantei (ggf. mit Wert "0".
                              Überprüfen sie bitte auch die Vollständigkeit Ihrer Erklärung zu den ergänzenden Angaben bei den Vorsorgeaufwendungen (Anlage N)
                              Mit Zitat antworten
                              bei Anlage N von 11-15 steht überall nichts drin, ausser bei 12, da steht eine 0.

                              die 0 hatte ich übersehen und habe sie in der Lohnsteuerbescheinigung jetzt entfernt und jetzt geht auch der Rechner.
                              Da kommt jetzt ein dickes Minus, aber das heisst jetzt das ich was wieder bekomme,oder?
                              Und zwar steht es dann bei dem Rechner auf der 2.Seite bei insgesamt -...€

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