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MUSS ich in meinem Fall eine Einkommenssteuererklärung/Umsatzsteuererklärung abgeben?

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    MUSS ich in meinem Fall eine Einkommenssteuererklärung/Umsatzsteuererklärung abgeben?

    Hallo.

    Es geht um meine Einkommenssteuererklärung 2009.
    Ich bin als Kleinunternehmer angemeldet habe im Jahr 2009 aber keinen Auftrag gehabt.
    Ende Juli 09 habe ich meine Ausbildung abgeschlossen, danach habe ich mich Arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld bezogen. War also im Ganzen Jahr eigentlich nicht Steuerpflichtig.

    Nun bin ich dabei das Elster Formular auszufüllen (Einkommenssteuererklärung), jedoch wird mir klar dass ich ausser dem Hauptvordruck nichts auf mich anwenden kann. Weder Anlage N noch G.

    Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Wenn ja dann welche?

    Ich hoffe hier kann mir geholfen werden, ansonsten rufe ich morgen mal das Finanzamt an

    LG

    #2
    AW: MUSS ich in meinem Fall eine Einkommenssteuererklärung/Umsatzsteuererklärung abge

    Jedenfalls keine Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn), in dessen Thread Du postest.

    M.E.
    Einkommensteuererklärung
    Umsatzsteuererklärung

    formlose Gewinnermilttlung
    hilfsweise EÜR

    Anlage G oder S zur Einkommensteuererklärung.

    Alles m.E.
    Muss nicht, kann aber helfen

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: MUSS ich in meinem Fall eine Einkommenssteuererklärung/Umsatzsteuererklärung abge

      Vor allem kann man eine formlose Mitteilung an das Finanzamt schicken (Text ist ja oben vorhanden) und nachfragen, ob das Amt eine formelle Erklärung will.


      Eine Gewinnermittlung ist notwendig, wenn man negative Einkünfte in künftige Jahre rübernehmen will.

      .. wer mit dem Finanzamt spricht ist im Vorteil ....

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        #4
        AW: MUSS ich in meinem Fall eine Einkommenssteuererklärung/Umsatzsteuererklärung abge

        Wer als Unternehmer beim Finanzamt gemeldet ist, muß unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Umsätze/Einkünfte Steuererklärungen abgeben! In diesem Fall müßte ohne Aufträge ein Verlust entstanden sein, im günstigsten Fall 0€ Gewinn.

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