Erstattete Kirchensteuer

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  • Nicky80
    Neuer Benutzer
    • 24.02.2011
    • 3

    #1

    Erstattete Kirchensteuer

    Hallo,

    habe gerade das Forum gefunden bei meiner verzweifelten Informationssuche nach der Nummer 44 im Hauptvordruck Seite 2.

    Klar ist mir, daß ich die bezahlte Kirchensteuer einfach aus dem Lohnsteuerbescheid übernehmen kann. Die erstattete Kirchensteuer geht mir allerdings nicht auf.

    Ich fertige gerade etwas verspätet die Erklärung 2009 an, und habe vor mir den Steuerbescheid vom Finanzamt 2008 liegen. Auf diesem ist ein "Restguthaben" bei der Festsetzung erwähnt. Ist dieses Restguthaben die erstattete Kirchensteuer??

    Oder wo muß ich da nun schauen?

    Lieben Dank.

    LG

    Nicky
  • ElsterTussi
    Neuer Benutzer
    • 05.04.2006
    • 8

    #2
    AW: Erstattete Kirchensteuer

    die Zeile mit dem Text:
    "mithin sind zuviel entrichtet................................."
    und dort unter der Kirchensteuer nachsehen.

    Aber das Finanzamt stellt das eh durch eine Abfrage des Steuerkontos bei der Veranlagung fest und schreibt ggf. die richtigen Werte hinein.

    Kommentar

    • Nicky80
      Neuer Benutzer
      • 24.02.2011
      • 3

      #3
      AW: Erstattete Kirchensteuer

      Danke. Diese Zeile finde ich aber auch nicht auf dem Steuerbescheid 2008. Kann das ggf. daran liegen, daß dies mein erster war?

      Verwirrte Grüße

      Nicky

      Kommentar

      • ElsterTussi
        Neuer Benutzer
        • 05.04.2006
        • 8

        #4
        AW: Erstattete Kirchensteuer

        hm die Steuerbescheide unterscheiden sich ein wenig von Bundesland zu Bundesland.
        Aber wie bereits erwähnt, ggf. frei lassen das FA macht das schon

        Kommentar

        • Nicky80
          Neuer Benutzer
          • 24.02.2011
          • 3

          #5
          AW: Erstattete Kirchensteuer

          Geklärt und für den Fall, daß die Frage nochmals bei wem aus Hessen auftauchen sollte.

          Erstattungen finden sich hier unter "Restguthaben" und sind dort aufgeschlüsselt. Dabei sind die im Kalenderjahr zugeflossenen Erstattungen anzugeben, also i.d.R. (wenn mans jedes Jahr macht) die vom Bescheid vom vorhergehenden Jahr.

          Gruß

          Nicky

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