Hallo,
habe gerade das Forum gefunden bei meiner verzweifelten Informationssuche nach der Nummer 44 im Hauptvordruck Seite 2.
Klar ist mir, daß ich die bezahlte Kirchensteuer einfach aus dem Lohnsteuerbescheid übernehmen kann. Die erstattete Kirchensteuer geht mir allerdings nicht auf.
Ich fertige gerade etwas verspätet die Erklärung 2009 an, und habe vor mir den Steuerbescheid vom Finanzamt 2008 liegen. Auf diesem ist ein "Restguthaben" bei der Festsetzung erwähnt. Ist dieses Restguthaben die erstattete Kirchensteuer??
Oder wo muß ich da nun schauen?
Lieben Dank.
LG
Nicky
habe gerade das Forum gefunden bei meiner verzweifelten Informationssuche nach der Nummer 44 im Hauptvordruck Seite 2.
Klar ist mir, daß ich die bezahlte Kirchensteuer einfach aus dem Lohnsteuerbescheid übernehmen kann. Die erstattete Kirchensteuer geht mir allerdings nicht auf.
Ich fertige gerade etwas verspätet die Erklärung 2009 an, und habe vor mir den Steuerbescheid vom Finanzamt 2008 liegen. Auf diesem ist ein "Restguthaben" bei der Festsetzung erwähnt. Ist dieses Restguthaben die erstattete Kirchensteuer??
Oder wo muß ich da nun schauen?
Lieben Dank.
LG
Nicky
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