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Ausbildungskosten von 2009 auch 2010 absetzbar?

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    Ausbildungskosten von 2009 auch 2010 absetzbar?

    Hallo!
    Ich bin neu in diesem Forum und habe gleich mal eine Frage: für 2009 habe ich einen Teil der entstandenen Ausbildungskosten für meine Frau absetzen können, logischerweise nur bis zu der Höhe, in der Lohnsteuer angefallen ist. Kann ich für 2010 die in 2009 entstandenen, noch nicht `verbrauchten` Unkosten mit einbringen? Die Einkommensteuerklärung mache ich übrigens mit Hilfe der WISO- Steuersoftware.
    Ein etwas ratloser Dieter

    #2
    AW: Ausbildungskosten von 2009 auch 2010 absetzbar?

    Einkommensteuerklärung mache ich übrigens mit Hilfe der WISO- Steuersoftware.

    Dort bei WISO nachfragen?
    Zuletzt geändert von stiller; 25.02.2011, 22:54.
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Ausbildungskosten von 2009 auch 2010 absetzbar?

      Zitat von reteidtcha Beitrag anzeigen
      Kann ich für 2010 die in 2009 entstandenen, noch nicht `verbrauchten` Unkosten mit einbringen?
      nur soweit diese das einkommen überstiegen und zu einem verlustvortrag geführt haben. sonst nicht.

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        #4
        AW: Ausbildungskosten von 2009 auch 2010 absetzbar?

        Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
        nur soweit diese das einkommen überstiegen und zu einem verlustvortrag geführt haben. sonst nicht.
        d.h. nur wenn neben dem est-bescheid 2009 noch ein bescheid über einen vortragsfähigen verlust zum 31.12.2009 dabei war andernfalls und das ist wohl anzunehmen ist im jahr 2009 bereits ein ausgleich mit den einkünften des ehemanns erfolgt. um sonen verlust des einen ehegattens nicht sinnlos aufzubrauchen würde nur ne getrennte veranlagung helfen, unterm strich verliert man dadurch aber auch gleichzeitig den splittingvorteil und in den meisten fällen ist das wohl die schlechtere variante aber kommt auf den einzelfall drauf an, nur ist es nun ja sicher eh zu spät solche überlegungen anzustellen

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