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Bescheinigung von Riesterrente ?!

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    Bescheinigung von Riesterrente ?!

    Hallo zusammen,

    habe ein kleines Problem, habe bis jetzt erst 4 Steuererklärungen gemacht mit Div. Programmen und es hat bis jetzt auch immer geklappt was ja auch keine grosse Kunst ist. Mein jetztiges Problem ist das ich mein Steuern machen möcht und mir die bescheinigung der PB fehlt für die Riesterrente. Soweit so gut habe dort mal angerufen wann die mir das endlich mal schicken, da meinte die freunliche Tante das die diese gar nicht mehr rausschicken sonder das direkt an Finazamt senden. Dachte ich mir toll gut das die dich informieren.

    So dazu kommt das ich am 17.12.10 geheiratet habe (nein nicht zum steuervorteil).+Kind im Oktober.

    Wie muss ich mich im Steuerprogramm verhalten?

    Einfach nur alles runtertippen wie immer oder muss ich was beachten wg Heirat etc.
    und wie kann ich jetzt meine Riester eintragen sonst hatte ich ja die bescheinigung die ich jetzt nicht mehr bekomme......


    Wenn mit jemand paar Tips geben könnte währe ich sehr dankbar.

    Ansonsten noch einen schönen Sonntag.

    MfG

    #2
    AW: Bescheinigung von Riesterrente ?!

    es entfällt nur die Bescheinigung nach § 10a EStG

    Auszug aus dem BMF-Schreiben:
    Der Anbieter hat den Zulageberechtigten über die erfolgte Datenübermittlung in der Bescheinigung nach § 92 EStG zu informieren.

    d.h. die Bescheinigung nach § 92 EStG gibts weiterhin und da stehen auch alle notwendigen Infos drin bzw. man nimmt die aus den vorjahren rüber und passt noch die zahlungen entsprechend an

    heirat hat insoweit keine auswirkungen da die zulagen nur jeder für sich beanspruchen kann

    zum kind muss man weiter unten dann angeben
    1. das ein kind was nach 2007 geboren wurde da ist
    und
    2. falls man das kind nicht der mutter zuordnen will dann muss das dort ebenfalls angegeben werden
    beides erfordert aber lediglich die anzahl mit 1 einzutragen

    aber aufpassen, die zuordnung des kindes ist nicht unbedingt für die steuer entscheidend sondern vielmehr für die versicherung - d.h. will man die kinderzulage als vater haben, muss man gegenüber der versicherung erklären, dass die zulage fürs kind von mutter auf vater übertragen werden soll ansonsten wird die immer der mutter zugeordnet und auch deren versicherung muss man die info geben sonst geht die zulage ganz verloren

    die abfrage im steuerformular dient nur für die günstigerprüfung zwischen zulagen und sonderausgabenberücksichtigung

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