Ein Mitarbeiter ist 60 Jahre alt und erhält seit Oktober 2010 eine Betriebsrente.
Muss diese Betriebsrente auch in der Zeile 8 der elektornischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden oder erst ab dem 63 Lebensjahr? Aus dem § 19 Abs. 2 geht es nicht eindeutig hervor.
Diese Frage betrifft auch die Eintragung in der Zeile 29 und 30 der Lohnsteuerbescheinigung.
Kann mir jemand ein Tipp geben, was richtig ist?
Muss diese Betriebsrente auch in der Zeile 8 der elektornischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden oder erst ab dem 63 Lebensjahr? Aus dem § 19 Abs. 2 geht es nicht eindeutig hervor.
Diese Frage betrifft auch die Eintragung in der Zeile 29 und 30 der Lohnsteuerbescheinigung.
Kann mir jemand ein Tipp geben, was richtig ist?
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