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Anlage Kind und Anlage N

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    Anlage Kind und Anlage N

    Hallo,
    ich kämpfe mich gerade durch die Einkommensteuererklärung und habe mal eine ganz kurze Frage:
    Mein Sohn macht eine Ausbildung und bekommt noch Kindergeld, somit fülle ich die Anlage Kind aus und trage dort seine Einnahmen ein. Wo kann ich seine Fahrtkosten zur Arbeitsstelle und Berufsschule eintragen oder muss ich für ihn zusätzlich die Anlage N ausfüllen?
    Ich freue ich auf Antworten.
    Liebe Grüße
    Ricarda

    #2
    AW: Anlage Kind und Anlage N

    Ihr Sohn muss gesondert eine Einkommensteuererklärung mit Anlage N abgeben. Dies ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn der Arbeitgeber überhaupt Steuerabzugsbeträge einbehalten hat. War der Verdienst während der Ausbildung so gering, dass nichts einbehalten wurde, erübrigt sich dies.
    Unabhängig davon sind in Ihrer eigenen Steuererklärung die Angaben zu den Einnahmen und Ausgaben Ihres Sohnes zu machen, um bei Ihnen kinderbedingte steuerliche Vergüstigungen berücksichtigen zu können. Dazu werden Angaben zu den Einkommensverhältnissen der Kinder gefordert.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind und Anlage N

      Hallo,

      vielen Dank. Nein, mein Sohn zahlt keine Steuern, nur Sozialabgaben. Also trage ich dann die Fahrtkosten unter Punkt 26 (Besondere Ausbildungskosten) ein?

      Vielen Dank nochmals!
      Liebe Grüße
      Ricarda

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