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250 Euro durch Nebenjob wo muss das rein???

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    250 Euro durch Nebenjob wo muss das rein???

    Hallo Ihr,
    ich steh hier ein bischen auf dem Schlauch. Ich arbeite als Angestellte bei einer Rundfunkanstalt als Tontechniker. Nebenher mach ich manchmal am WE kleinere Mischerjobs, meist ist das ehrenamtlich und bleibt auch unter der Grenze, die man ehrernamtlich steuerfrei einnehmen darf. Letztes Jahr hab ich aber auf einem Festival 250 Euro verdient und dafür auch eine Rechnung ausgestellt. Wo schreib ich das denn nun rein????? Ich dachte eigentlich in die Anlage SO?? aber da steht nur was von Rentenbezügen und Abgeordneten usw. Ich muss es ja angeben, da ich ja eine Rechnung dafür ausgestellt habe.
    Das zweite wäre, vll hat mir jemand einen Tip. Habe bis jetzt noch gezögert mich als Kleinunternehmer anzumelden. Würdet ihr das machen, wenn ihr vll maximal 8 mal im Jahr nebenher am WE was verdient, jedes mal zwischn 50 und 250 Euro? Lohnt sich das denn? und was ist wenn man mal nichts verdient? Und muss ich dann noch eine extra Steuer machen oder kann das alles in die normale Steuererklärung mit rein? Muss ich zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung machen wenn ich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bin? soooo viele fragen ;-) vll hat ja jemand eine ähnliches Problem. Wär toll wenn ihr zumindest wisst wo das erste rein muss ;-)

    #2
    AW: 250 Euro durch Nebenjob wo muss das rein???

    es empfiehlt sich fuer diese fragen doch mal einen steuerberater oder wenigstens das buergerbuero vom finanzamt aufzusuchen.

    es stellt sich sonst naemlich bereits die frage, ob die eine rechnung korrekt ausgestellt wurde, insb. im hinblick auf die umsatzsteuer. Kleinunternehmer die keine MwSt. ausweisen, müssen dies entsprechend auf der Rechnung angeben.

    gewinne aus selbständiger taetigkeit gehören in Anlage S oder G, ggf. muss dazu die EÜR oder eine formlose gewinnermittlung aufgestellt werden.

    ob man das anmeldet oder nicht ist IMHO nicht vom willen oder lust und laune abhaengig. wenn man taetig wird und rechnungen schreibt wird man faktisch zum unternehmer.

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      #3
      AW: 250 Euro durch Nebenjob wo muss das rein???

      von steuerlicher Seite her gibt es keine Pflicht ein Gewerbe anzumelden (was automtisch zur Folge hat das man beim Finanzamt als Unternehmer geführt wird).

      Dann könntest du dich umsatzsteuerlich für die Kleinunternhmer-Regelung (also Rechnung ohne Umsatzsteuer) entscheiden.

      Eingetragen werden die Einnahmen auf der Anlage SO, Seite 1, Zeile 7.
      Solltest du noch Aufwendungen haben (Fahrt zum Veranstaltungsort: km x 0,30 €, Verplegungspauschale-länger als 8 Stunden von zu Hause weg 6 Euro, länder als 14 h, 12 €)
      dann kannst du das noch Summiert in der Zeile 11 eintragen (anlage beifügen wie du das errechnet hast).

      Im Übrigen bleiben die Einnahmen steuerfrei, wenn sie in der Summe (Einahmen - Kosten) unter 256 €* (früher mal 500 DM) bleiben. Kommst du darüber werden sie insgesamt steuerpflichtig. Habs im Elsterprogramm durchprobiert.

      Glück gehabt!
      LG MAX v S.

      (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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        #4
        AW: 250 Euro durch Nebenjob wo muss das rein???

        Ich hoffe du hast auf der Rechnung nicht sowas wie incl./enthält 19% MWSt geschrieben. Dann kannst du nur noch die Rechnung berichtigen und die alte zurückverlangen und vernichten. Sonst musst du die MWST abführen, ohne Pardon.
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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          #5
          AW: 250 Euro durch Nebenjob wo muss das rein???

          nein quatsch, ganz doof bin ich ja auch nicht ;-) hab natürlich keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen. Das mit den 256 Euro hab ich auch gelesen, das war jetzt gut fürs letzte Jahr ;-) Dieses Jahr werdens wohl etwas mehr nebenjobs also geh ich mal los und werd ein Kleingewerbe anmelden. Nachteile entstehen ja nicht wirklich. Bin ma gespannt aufs nächste jahr. Danke für die Hilfe ;-)

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            #6
            AW: 250 Euro durch Nebenjob wo muss das rein???

            Zitat von dready Beitrag anzeigen
            Ich muss es ja angeben, da ich ja eine Rechnung dafür ausgestellt habe.
            Die Steuerpflicht ist allerdings nicht davon abhängig, ob man eine Rechnung geschrieben hat

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              #7
              AW: 250 Euro durch Nebenjob wo muss das rein???

              Zitat von SlashDD
              Das ist bei der Umsatzsteuer schon ein wenig anders, da gibts auch ne Pflicht für zu Unrecht ausgewiesene Beträge, selbst wenn man kein Unternehmer ist und einfach mal eben ne Rechnung (ggf. auch für nix) schreibt und fein 19% reinschreibt.
              Wie soll ich das jetzt verstehen? Wer gewerblich tätig ist kann sich nicht durch den Verzicht auf Rechnungstellung für einzelne Leistungen von der Steuer befreien. Egal ob Einkommen- oder Umsatzsteuer.

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                #8
                AW: 250 Euro durch Nebenjob wo muss das rein???

                Eine Umsatzsteuerdiskussion im Unterforum Lohnsteuerbescheinigung:

                Zitat: Wie soll ich das jetzt verstehen?

                ICH verstehe es nicht.

                P.S. Wollte meinen Senf loswerden.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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