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Softwarefeherlhaft oder Anwendungsfehler?

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    Softwarefeherlhaft oder Anwendungsfehler?

    Ich verzweifel an der Elster. Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst. Bekomme seit Jahren mehr oder weniger immer das gleiche vom Finanzamt zurück, da sich eigentlich nie wirklich etwas ändert für mich.

    Dieses Jahr stimmt aber meine Berechnung mit Elster vorne und hinten nicht.

    Mit einer erste Version von Elster wurde verlangt, dass ich in der Anlage Versorgungsaufwand in Zeile 5 unbedingt was eintrage. Vorher wurde mir dort immer ein Fehler angezeigt. Ich habe dann letztendlich meine VBL da eingetragen, denn in der Erklärung steht ja "Aufwendungen für eine öffentlich-rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung..." das ist sie ja. Dann ging auch die Berechnung und auf einmal soll ich das dreifache von dem zurückbekommen, was ich überlicherweise zurück erhalte. Kann ja irgendwie nicht sein.

    Nun gab es ein Update, was ich installiert habe. Aber es stimmt immer noch nicht. Es gab die Meldung, dass in Zeile 5 was eingetragen wurde, aber da nicht hingehört. Also die VBL wieder raus und wie die Jahre zuvor in Zeile 49 eingetragen der Anlage Versorgunsgaufwendungen. Nun soll ich komischerweise was zurückzahlen und zwar in etwa dem Betrag, den ich sonst immer vom Finanzamt erhalten habe. Wie gesagt, es hat sich nicht viel verändert. Einzige Veränderung: Ich habe etwas mehr Brutto verdient und gleichzeitig weniger Lohnsteuer bezahlt (wie immer das auch sein kann), dass kann aber doch nicht so viel aussmachen.

    Ich habe dann gesehen, dass ich vergessen habe die Betriebskosten und Handwerksleistungen meiner Vermieterin einzutragen. Habe ich dann an entsprechender Stelle getan (Hauptvordruck Seite 3). Nach erneuter Berechnung soll ich jetzt noch mehr zurückzahlen. Wie kann das denn sein? Ich würde auch gern meine Zahnarztzusatzversicherung eintragen, aber ich weiß nicht wo.

    Ich verzweifel hier....

    #2
    AW: Softwarefeherlhaft oder Anwendungsfehler?

    Also in Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand steht bei mir
    "Beiträge zu landwirtschaftl. Alterskassen sowie berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen"

    Das betrifft i. d. R. nur Ärzte, Anwälte und Apotheker, die in besonders zertifizierte Versicherungen einzahlen.

    Da sich die Anlage Vorsorgeaufwand im Vergleich zu 2009 komplett geändert hat ist das mit "Eintragung so, wie im letzten Jahr" nicht mehr ganz so einfach. Allerdings hört sich die Zeile 49 für die von Ihnen beschriebenen Versicherungsbeiträge auch deutlich besser an.

    Die Nachzahlung kann in 2010 dadurch kommen, dass im Rahmen der Lohnsteuerberechnung noch die Vorsorgepauschale berücksichtigt wurde, während bei der Berechnung der Einkommensteuer nur noch die tatsächlich gezahlten Beiträge in die verschiedenen Versicherungen berücksichtigt werden. Liegen diese unter der Vorsorgepauschale, muss mann nachzahlen. Betroffen hiervon sind vor allem privat versicherte im öffentlichen Dienst, bei denen die Versicherungen teilweise durch "freihe Heilfürsorge" übernommen werden (also Polizisten, Soldaten etc.).

    Zu diesem Thema am Besten einmal "Vorsorgepauschale" als Suchbegriff eintragen und einen der 30 gefundenen Beiträge durchlesen. Vielleicht trifft das ja auch auf Sie zu.

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      #3
      AW: Softwarefeherlhaft oder Anwendungsfehler?

      Danke erst mal für die Antwort. Danach werde ich gleich mal schauen.

      Es stimmt, dass sich die Anlage geändert hat, aber für mich hat das eigentlich kaum Auswirkung (dachte ich jedenfalls bis jetzt), denn ich bin nicht privat Versichert, sondern normal gesetzlich. Deswegen versteh ich diese gravierende Unterschiede auf einmal nicht.

      Das mit der Vorsorgepauschale schaue ich gleich mal nach.

      Fehlt noch der Punkt, wo meine Zahnzusatzversicherung hinkommt...

      Edit:

      Ok, bin etwas weiter, aber nicht schlauer. Ich müsste wissen, wie sich die Versorgungspauschale bei mir errechnet (Ledig, kein Kind, gesetzlich versichert, Steuerklasse 1) und meine Aufwände gegenüberstellen.

      Habe ich das richtig verstanden?
      Zuletzt geändert von mat76; 04.03.2011, 13:16.

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        #4
        AW: Softwarefeherlhaft oder Anwendungsfehler?

        Zitat von mat76 Beitrag anzeigen
        Ich habe dann gesehen, dass ich vergessen habe die Betriebskosten und Handwerksleistungen meiner Vermieterin einzutragen. Habe ich dann an entsprechender Stelle getan (Hauptvordruck Seite 3). Nach erneuter Berechnung soll ich jetzt noch mehr zurückzahlen.
        Wieso sollst du überhaupt was zurück zahlen? Wenn jemand was zurück zahlt, dann der Staat, du könntest höchstens was nachzahlen. Bist du sicher, dass du das Vorzeichen des Rechenergebnisses richtig interpretierst?

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          #5
          AW: Softwarefeherlhaft oder Anwendungsfehler?

          Denke schon, habe ein Minus vor dem Betrag. Die Jahre davor war das nie und immer ein positiver Betrag

          Edit:
          Oh nein, der Fehler lag bei mir! Sorry, Minus heißt ja gut! Puh, dann bin ich jetzt aber beruhigt....

          Aber wo kommt meine Zahnarzt - Zusatzversicherung hin???
          Zuletzt geändert von mat76; 04.03.2011, 16:45.

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            #6
            AW: Softwarefeherlhaft oder Anwendungsfehler?

            Zitat von mat76 Beitrag anzeigen
            Denke schon, habe ein Minus vor dem Betrag. Die Jahre davor war das nie und immer ein positiver Betrag
            dann haetten sie auch jedes jahr nachzahlen müssen. es ist schon immer ein minus davor, wenn man etwas zurück bekommt.

            wenn sie gesetzlich versichert sind, gehört die zusatzversicherung in Zeile 30 der Anlage Vorsorgeaufwand.

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