AW: 1. Steuererklärung..Ein paar Fragen
trotzdem nur die Hälfte, auch wenn Sie es voll ausbezahlt bekommen ("Anspruch"), die andere Hälfte beim Vater. Dessen Unterhaltsverpflichtung ist entsprechend um das hälftige Kindergeld niedriger.
trotzdem nur die Hälfte, auch wenn Sie es voll ausbezahlt bekommen ("Anspruch"), die andere Hälfte beim Vater. Dessen Unterhaltsverpflichtung ist entsprechend um das hälftige Kindergeld niedriger.
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