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Riester Rente

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    Riester Rente

    Mein Mann hat vor unserer Heirat die Riester-Rente(damit habe ich keine Ahnung) abgeschlossen.
    Muss man da jetzt was ändern bzw. noch beantragen zu unseren Gunsten?
    Der Versicherungsvertreter meint ich soll dann 0 vertrag abzuschließen.
    Ich brauche dann nichts bezahlen
    Das sollte irgendwie zu meinen Gunsten sein.
    Wozu soll das gut sein weiß ich nicht.
    Bitte um Rat

    Danke

    #2
    AW: Riester Rente

    Der meint sicher, dass man den Vertrag beitragsfrei stellen soll.

    Um nichts mehr einzahlen zu müssen gibts entweder diese Variante oder die Möglichkeit der Kündigung. Bei Kündigung verliert man aber alle bisher bereits gewährten staatlichen Förderungen. Dies würde bei Beitragsfreistellung nicht passieren. Man bekommt dann aber auch erst was, wenn man im Rentenalter ist und das wird dann sicher nur sehr sehr mikrig sein. Gibts ja noch nicht so lang das Riestern.

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      #3
      AW: Riester Rente

      Hallo,

      als Ehepartner kann man einen eigenen Riestervertrag abschließen ohne eigene Beitragsleistung mit folgendem Vorteil:

      Bei nur einem Vertrag (Ehemann): Falls der Ehemann stirbt, kommen nur die eigenen gezahlten Beiträge zur Auszahlung, die staatlichen Zulagen entfallen.
      Hat der Ehepartner einen eigenen Vertrag mit Beitrag "0", kann er den kompletten Vertrag eigene Beiträge des Ehemannes und alle Zulagen in seinen Vertrag einlegen.

      Tschüß

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        #4
        AW: Riester Rente

        Oder:
        Wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist, kann der andere einen mittelbar begünstigten Vertrag abschließen. Da wird zwar nichts drauf eingezahlt, aber solange der andere Ehepartner seine Beiträge in voller Höhe einzahlt, erhält der mittelbar Begünstigte immerhin die staatliche Zulage.

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          #5
          AW: Riester Rente

          Hallo Sulamita,

          der Vertreter meint bestimmt, dass Sie einen eigenen Vertrag abschließen sollen in den Sie aktuell nichts einzahlen müssen. Das ist dann ein Vertrag eines mittelbar berechtigten; d.h. Sie selbst sind dann nicht eigenständig zulageberechtigt, da Sie nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind. Das funktioniert - sie müssen nur einen Zulagenantrag mit mittelbarer Berechtigung stellen und in diesen die Angaben Ihres Mannes aufnehmen - Sozialversicherungsnummer usw.
          Sie können dadurch ihre 154 Euro Zulage erhalten und ggf. Kinderzulagen.

          Das Ganze gilt nicht, wenn Sie:
          -selber rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind
          -in der 3 jährigen Erziehungszeit sind
          -arbeitslos gemeldet sind
          -innerhalb eines 400 Euro Jobs auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben

          Tip: Zahlen Sie trotzdem den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr in den Vertrag ein; denn zählen Sie evtl. in Zukunft mal zu den o.a. 4 Personengruppen und zahlen nichts in den Vertrag ein, dann verlieren Sie komplett Ihre Zulage für das betreffende Jahr.

          Gruß St-Klaus

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