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Probleme mit Liebhaberei!!

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    Probleme mit Liebhaberei!!

    Hallo

    Ich habe mir mal die Afa Tabelle angesehen. Ich betreibe ein Kleinunternehmen nach der Kleingewerberegelung.

    Ich las in der Afa Tabelle, dass man einen Fotoapparat 5-7 Jahre absetzen kann. Andere langlebige Teile ebenfalls.

    Nun kommt mein Problem.

    Ich kaufe mir in den ersten 5 Jahren immer wieder einmal Fotoequipment. Den Preis teile ich in meinem Fall durch 5 und setze die Summe dann eben 5 Jahre ab. Da aber immer wieder etwas dazukommt, erhöht sich logischerweise die Summe, die man absetzen kann. Jedenfalls in den 5 Jahren. Wenn man dann nichts mehr kauft, weil man alles hat, reduziert sich die Absetzsumme. Dann kommt man auch mal in "schwarze " Zahlen. In meinem Fall ist "das in die schwarzen Zahlen kommen" nicht so ganz einfach.

    Ich liege jedenfalls die ersten Jahre in den roten Zahlen.

    Was ist eigentlich, wenn das FA meint, es wäre Liebhaberei? Nur, weil ich keine "schwarzen" Zahlen schreibe. Aber ich muss doch meine Anschaffungen absetzen, bzw. als Ausgaben angeben.

    Ich hoffe, ihr versteht, wie und was ich meine.

    Ich bin Hauptberuflich auch eingespannt und kann "nebenbei" nicht allzuviel tun. Aber es scheint ein Teufelskreis zu sein. Nach den 5 Jahren, wenn sich die Absetzsumme reduziert, werde ich auch "schwarze" Zahlen schreiben.

    Was meint ihr zu dieser Problematik?
    Zuletzt geändert von Schakatak; 14.03.2011, 19:15.

    #2
    Es ist nicht zulässig, Ausgaben die im Zusammenhang mit einer selbständigen / gewerblichen Tätigkeit stehen unter den Tisch fallen zu lassen, nur um einen steuerlichen Gewinn zu fabrizieren, den es tatsächlich nicht gegeben hat.

    Sollte beim Finanzamt der Gedanke aufkommen, dass bei der Tätigkeit unter dem Strich mit keinem Gewinn zu rechnen ist, wird man womöglich den Fall in diesem Punkt nach § 165 AO teilweise vorläufig machen und offen halten. Denkbar wäre auch eine Festsetzung nach § 164 AO, die den Bescheid insgesamt offen hält.

    Ich würde wohl im (telefonischen) Gespräch mit dem Sachbearbeiter beim Finanzamt klären, ob es Sinnvoll ist ggf. die Jahre nach § 165 AO teilweise vorläufig in dem Punkt zu halten, auf den Ansatz von Verlusten wie Gewinnen zunächst zu verzichten und wenn dann erstmals ein GEWINN in der Summe der Jahre erwirtschaftet ist alle Bescheide entsprechend ändern zu lassen. Es wäre in dem Fall trotzdem mit jeder Steuererklärung ganz normal eine Gewinnermittlung zu übersenden.

    Das wäre eine Vorgehensweise, die ich persönlich auf Grund meiner eigenen Lebenssituation und meiner finanziellen Möglichkeiten wählen würde.

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      #3
      AW: Probleme mit Liebhaberei!!

      Das wäre zwar wirklich die optimale Lösung - denn immerhin gibt es die Erstattungen für die alten Jahre erst dann, wenn für die späteren Jahre nachgezahlt werden muss - aber ich glaube, kaum ein Finanzamt wird sich dafür begeistern.

      Denn wenn nun plötzlich die letzten fünf Jahe berichtigt werden müssen und dabei zusätzliche Verluste berücksichtigt werden, fallen auch jede Menge Zinsen an.

      Am Besten erklären Sie Ihrem zuständigen Sachbearbeiter das gleiche, das Sie hier im Forum geschrieben haben (Anfangsverluste durch hohe Abschreibungen).

      Wichtig ist nur, dass aus Ihren Erläuterungen hervorgeht, dass Sie in absehbarer Zeit auf einen Gesamtgewinn kommen. Wenn Sie in den ersten Jahren beispielsweise jeweils 5.000,- € Verlust geltend machen, in den späteren Jahren aber nur 100,- € Gewinn, wird sich das Finanzamt auch kaum darauf einlassen, diese Tätigkeit NICHT als Liebhaberei einzustufen.

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        #4
        ... Denn wenn nun plötzlich die letzten fünf Jahe berichtigt werden müssen und dabei zusätzliche Verluste berücksichtigt werden, fallen auch jede Menge Zinsen an. ...

        @Sabre
        Unter anderem ist das für mich ein Grund, warum ICH erst mal auf Erstattungen verzichten würde.
        Anders herum: Ich bekäme bei einer Ablehnung durch das Finanzamt auf einmal 5 - 8 Steuerbescheide mit entsprechenden Nachzahlungen + Nachzahlungszinsen.
        Fälligkeit: 30 Tage nach Bekanntgabe der Steuerbescheide.

        Ich denke mal, das Finanzamt zahlt lieber später (mit Zinsen) aus und kann gleich offene Beträge (für die Nachzahlungsjahre) verrechnen, als das man sich mit Stundungs- und Erlassanträgen befassen muss.

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          #5
          AW: Probleme mit Liebhaberei!!

          Hmm, stehe leicht auf dem Schlauch.

          Nochmal zum Verständnis: Ich nehme Kontakt mit dem FA auf und frage nach, ob die Erklärungen offen gehalten und vorläufig sein können?

          Dann gebe ich die Abschreibungen und die Einnahmen trotzdem jedes Jahr an? Verstehe nicht ganz, sorry. Bräuchte wohl nochmals eine leichte ERklärung. Ich werde morgen mal beim FA anrufen und mal meinen Fall schildern. Bin gespannt, wie mir der Finanzbeamte die Sachlage erklären wird.

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            #6
            AW: Probleme mit Liebhaberei!!

            Hallo, villeicht kann ich auch ein wenig zur Erhellung beitragen.

            Meist ist es so. Die Verluste der ersten 3-4 Jahre werden oft problemlos anerkannt. Treten weiterhin Verluste auf macht das Finanzamt wegen nicht geklärter Gewinnerzielungsabsichten die Bescheide vorläufig. Liebhaberei wird erst nach 7-10 Jahren geprüft. Dabei geht es (wie schon gesagt) um einen Totalgewinn.
            Kann sich der Unternehemer die Verluste "leisten" weil er andere Einnahmen hat von denen er leben kann? Oder geht es nur um Selbstkostendeckung, nicht Gewinne? Geht es um die Befriedigung persönlicher Neigungen? Arbeitet der Unternehmer aus der Sicht eines ordentlichen Kaufmanns?

            Zitat:
            Eine sog. Liebhaberei liegt nur vor, wenn bei längeren Verlustperioden aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich ist, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt; andernfalls reichen längere Verlustperioden allein für die Annahme einer Liebhaberei regelmäßig nicht aus.

            Entscheident ist der sog. "ERSTE ANSCHEIN". Dazu gehört: ist es von vornherein bekannt oder gewollt das es nur ein Verlustgeschäft wird um sein Hobby zu finanzieren oder ging der Unternehmer davon aus einen Totalüberschuss (auf lange Sicht) zu erwirtschaften. Hat er sich z.B. betriebswirtschaftlich beraten lassen oder Marktanalysen erstellen lassen. Hat er auch ein Bussinesplan ("schlüssiges Betriebskonzept!") erstellt (dazu googeln - es gibt gute Vorlagen)
            Indiz ist auch - unternimmt er etwas gegen die Verluste (Werbung, Anzeigen, Ausschreibungen, Marktanalysen, Beratung/Coaching, Semiare, auch Investitionen können ein Anzeichen sein).
            Wichtig ist der Unternehmer (er ist in der Nachweispflicht, da er ja einen Ausgabenabzug begehrt) sollte alle seine Bemühungen den Verlusten gegezusteuern dokumentieren. ALso E-Mails sammeln, nicht gewonnene Ausschreibungen dokumentieren (Antworten! aufheben) um den Vorwurf der Liebhaberei zu entkräften.

            Aber erst dann vorzulegen wenn das Finanzamt die Bescheide aufheben will. Das ist ein sehr umfangreiches Themengebiet, zu dem schon viel Papier vollgeschrieben wurde.....

            Noch ein paar Zitate:
            Einkünfteerzielungsabsicht wird grundsätzlich nicht durch Anlaufverluste infrage gestellt. Dabei ist die steuerrechtlich hinzunehmende Anzahl von Jahren mit Anlaufverlusten nicht generell festzulegen, sondern betriebsindividuell, branchentypisch und konjunkturabhängig zu bestimmen.

            Maßnahmen zur Renditeverbesserung sollten auch im Fall ihres Scheiterns dokumentiert werden, um gegen den Vorwurf der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht gewappnet zu sein.

            Noch eins zum Schluss.
            Gerade beim Bereich der Fotografie liegt der Verdacht der Liebhaberei (Bereich der persönlichen Lebensführung) nahe, da dort aus persönlichen Gründen/Hobby viel Geld ausgegeben wird. Es wird (von Steuerbneratern) empfohlen diese Tätigkeit möglichst untrennbar mit gewinnträchtigen Tätigkeitsfeldern zu verknüpfen.

            Ich hoffe das dir damit geholfen werden konnte - viel Erfolg.
            LG MAX v S.

            (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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              #7
              AW: Probleme mit Liebhaberei!!

              Hallo

              Vielen Dank für die Antworten und Hinweise.

              Ich führte heute morgen ein Telefonat mit dem FA. Dort erklärte ich der Mitarbeiterin, dass meine Absetzsumme (nach AFA Tabelle) die 800,- Euro nicht erreicht hat (für das Jahr 2010). Einnahmen liegen für ca 600,- Euro vor.

              Ich erklärte ihr auch, dass durch neue Anschaffungen für mein Fotoequipment in den nächsten Jahren vermutlich die Absetzsumme erhöht wird. Ob dann die Einnahmen auch gestiegen sind, vermag ich allerdings nicht zu beantworten.

              Ich erklärte ihr:

              Ich kaufe mir im Jahr 2012 einen neuen Fotoapparat. Da dieser nicht ganz billig ist, würde die Absetzsumme weiter steigen. Ich meinte, dass ich den Kauf des neuen Fotoapparates nicht angeben werde, damit die Summe nicht steigen würde. Nach 5 Jahren würde diese Absetzsumme zurückgehen und die Einnhamen würden dann die Absetzsumme übersteigen und somit wären schwarze zahlen denkbar.

              Sie meinte daraufhin, dass es an mir liegen würde und sie mich nicht zwingen könnte, den Kauf des neuen Fotoapparates anzugeben, da ich diesen auch privat nutzen könnte. Somit wäre er nicht unbedingt im Zusammenhang mit meinem Kleingewerbe stehen.

              Was sagt ihr dazu?

              PS: Ich habe noch einen Hauptberuf und bin auf die Einnahmen nciht zwingend angewiesen, dennoch möchte ich das Kleingewebe vorantreiben. Nur kein Mensch ist Hellsehr und weiß, wie sich die Lage entwickelt.

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                #8
                AW: Probleme mit Liebhaberei!!

                Hallo,
                gerade bei Fotoapperaten kann private Mitbenutzung unterstellt werden, es sei denn sie verwenden privat einen andern Fotoapperat (ich beschreibe das aus der Sicht des Finanzamtes). Wobei es schwer wird das glaubhaft nachzuweisen (Qittung für den "privaten" Fotoapperat). Die Ausgaben müssen sich eindeutig (d.h. ohne grossen Aufwand) dem Gewerbe zuordnen lassen - sonst private Lebensführung. Auch eine (einfache, nachprüfbare) Aufteilung der Kosten in betrieblichen/privaten Anteil ist möglich.

                Spätestens im 3.ten Verlustjahr wird eine ausfühliche schriftliche Erklärungen angefordert (Zeitumfang der Tätigkeit, Werbung...)

                Grundsätzlich sind ersmal alle Ausgaben die mit den Einnahmen zusammenhängen anzusetzen. Zudem sind sie nicht gezwungen den Apperat nur über 5 Jahre abzuschreiben, wenn anzunehmen ist das sie ihn auch länger nutzen werden. Wobei das gerade in diesem Techniksegment (schnelle Neuentwicklung) eher unwarscheinlich ist.

                Um ev. etwas genauer auf die Problematik einzugehen wäre interresant zu erfahren, welche Tätigkeit als Fotograf genau ausgeübt wird.

                Diese Frage der Bearbeiterin könnte eine Finte sein...
                LG MAX v S.

                (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                  #9
                  AW: Probleme mit Liebhaberei!!

                  Sie meinte, ich könnte den Fotoapparat einfach privat kaufen. Somit hätte er ncihts mit dem Kleingewerbe zu tun. Ich habe noch einen anderen Apparat, den ich dann gewerblich nutze.

                  Somit könnte ich die Absetzkosten niedrig halten. Es späche nichts dagegen, meinte die Mitarbeiterin des FA.

                  PS: Von welcher Frage der Mitarbeiterin sprechen Sie?

                  Ich erinner mich, dass sie keine gestellt hatte.

                  Ausgeübt wird: Hochzeits-, Porträt-, Gruppen- und Eventfotografie.

                  Und wie jeder weiß, ist aller Anfang schwer und da möchte ich schon erreichen, dass mir das FA keine Liebhaberei unterstellt, denn dass ist sie fürwahr NICHT.
                  Zuletzt geändert von Schakatak; 15.03.2011, 11:03.

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                    #10
                    AW: Probleme mit Liebhaberei!!

                    Ich persönlich würde auf die tatsächliche Nutzung abstellen, nutzt du den Neuen Apperat nur privat ist das so ok.
                    LG MAX v S.

                    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                      #11
                      AW: Probleme mit Liebhaberei!!

                      @SlashDD
                      vielen Dank, du hast das besser ausgedückt, genau das meinte ich
                      LG MAX v S.

                      (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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