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Für eine endgültige Antwort benötigt man genauere Angaben. Wo wird die Heizung eingebaut? In einem eigengenutzten Objekt oder einem vermieteten Objekt? Handelt es sich bei der "neuen Heinzung" tatsächlich um eine neue Heizung oder um einen Heizungsaustausch im Rahmen einer Sanierung?
Entstehen für Heizungen im eigenen Haus Lohnkosten, dann können diese als handwerkerleistungen abgesetzt werden.
Dies wäre hier nicht gegeben.
Entstehen Kosten für ein vermietetes Objekt oder eine vermietete Wohnung (anteilig), dann sind diese Kosten meist Reparaturen und Ausgaben bei Vermietung und Verpachtung:
Sofort abzugsfähig, wenn nur die bereits vorhandene Heizung durch eine neue Heizung ersetzt wird.
Seit der Abschaffung der Nutzungswertbesteuerung gibt es keine Einkünfte aus dem eigengenutzen Wohnraum/ Haus mehr.
Deshalb kann man auch nichts absetzen, gleich wie ein Wohnzimmerschrank...
Der Begriff Modernisierungsaufwand stammt aus der Zeit der Nutzungswertbesteuerung bzw. der Einkunftsermittlung Vermietung
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