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getrennte Veranlagung

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    getrennte Veranlagung

    hallo zusammen,

    habe folgende frage:

    habe 2010 geheiratet und möchte wie bisher nur für mich eine steuererklärung machen. wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich dafür die getrennte veranlagung wählen. mein mann hat noch nie eine steuererklärung gemacht und möchte dies eigentlich auch zukünftig nicht tun (solange es nicht irgendwie verpflichtend ist). wenn ich nun allerdings meine steuererklärung mit getrennter veranlagung mache, muss dass mein mann zwingend auch eine erklärung machen oder ist es ok, wenn nur ich eine für mich abgeben?

    lliebe grüße
    die anja-maus

    #2
    AW: getrennte Veranlagung

    sowohl bei der getrennten Veranlagung als auch bei der besonderen Veranlagung im Jahr der Eheschließung (Wahlrecht) ist auch der andere Ehegatte verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, § 25 Abs. 3 S. 3 EStG.

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      #3
      AW: getrennte Veranlagung

      Abgesehen davon ist meistens die Zusammenveranlagung steuerlich günstiger. Wenn Ihr also "gezwungen" seid, auch die Daten des Mannes "irgendwie" zu erklären, dann könnt ihr das ja auch "zusammen" machen ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: getrennte Veranlagung

        ok, dann werden wir sie wohl zusammen machen. vielen dank für die antworten.

        allerdings hab ich dann jetzt gleich die nächste frage dazu. und zwar haben wir verschiedene finanzämter. wenn wir jetzt zusammen veranlagen und er in der steuererklärung ja als erstes da steht, muss dann unsere gemeinsame steuererklärung an sein finanzamt?

        liebe grüße
        die anja-maus

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          #5
          AW: getrennte Veranlagung

          Wenn ich mal unterstellen darf, dass Sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben, dann geben Sie beim Finanzamt ab, dass für den gemeinsamen Wohnsitz zuständig ist.

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            #6
            AW: getrennte Veranlagung

            ja wir haben den gleichen wohnsitz.

            und wie is das mit der steuernummer? er hat noch keine, ich schon. das finanzamt unseres wohnsitzes wäre übrigens mein finanzamt, also das finanzamt, von dem ich die steuernummer habe.

            liebe grüße
            die anja-maus

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              #7
              AW: getrennte Veranlagung

              dann nimm diese. Wenn sich Dein Name geändert hat, bekommt ihr später vielleicht eine neue StNr. aber wenn Dein Mann keine hat, bleibt ja nur Deine.

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