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Absetzbarkeit Arbeitszimmer

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    Absetzbarkeit Arbeitszimmer

    Hallo,

    meines Wissens gilt ab 2010 eine neue,alte Regelung zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern, hat jemand bei seiner StErklärung für letztes Jahr bereits Erfahrungen damit, bei mir geht es im konkreten Fall darum, daß ich das Arbeitszimmer als IT-Mitarbeiter regelmässig für Rufbereitschaftseinsätze nutze, im Gesetzestext heißt es dazu:

    Liegt der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung nicht im häuslichen Arbeitszimmer, steht für einzelne Tätigkeiten jedoch kein anderer Arbeitsplatz zur Ver-fügung, können die Aufwendungen bis zur Höhe von 1.250 € abgezogen werden.

    z.B.
    Ein EDV-Berater übt außerhalb seiner regulären Arbeitszeit vom häuslichen Arbeitszimmer aus Bereit-schaftsdienst aus und kann dafür den Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber tatsächlich nicht nutzen

    Trotzdem gab es nach Beantragung einer Aufwendungssumme von 1250€ und durch den Arbeitgeber (Telekommunikationsunternehmen) sich von selbst ergebende Tätigkeit im o.g. Bereich, eine lange Liste mit Rückfragen vom Finanzamt, die inzwischen nach besten Wissen bantwordet wurden, aber das Steuerfahren wahrscheinlich maßgeblich verzögern (Grumpf). Hat jemand ähnliche Erfahrungen ?

    #2
    AW: Absetzbarkeit Arbeitszimmer

    hier gab es schonmal einen lehrer der sich dazu aeusserte und der ebenfalls bestimmte vordrucke zum thema arbeitszimmer ausfuellen musste.
    es ist anzunehmen, das dies derzeit eher zum standard gehören wird, da das finanzamt den abzugsfaehigen betrag sicher nochmal nachvollziehen möchte ;-)

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      #3
      AW: Absetzbarkeit Arbeitszimmer

      Jaja, Arbeitszimmer ist immer ein Thema (gewesen), aber seit dem 2.3.11 gibt es eine, wie ich meine, ziemlich eindeutige neue Rechtslage, mit den o.g. Zitaten, umso verwunderlicher, daß noch einmal so ausführlich nachgefragt wird, da sonst Arbeitsmittel und sonstige Ausgaben in Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit problemlos durchgewunken wurden.


      http://wps-de.com/fileadmin/Aktuelles/Steuerberatung/BMF_02032011_haeusliches_Arbeitszimmer.pdf

      Worauf ich bei meinem Beitrag hinaus will, gibt es schon konkrete Erfahrungen mit dem neuen Gesetzestext ?

      Kommentar


        #4
        AW: Absetzbarkeit Arbeitszimmer

        Elsteraner sind also aussen vor.
        Steuerberatung darf hier nicht stattfinden!

        Thema erledigt.
        Gruss stiller

        P.S. Es geht bei der Frage um's ob, NICHT wie!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Absetzbarkeit Arbeitszimmer

          Es geht nicht um Steuerberatung, die ist beim zugrundeliegenden Gesetzestext wohl nicht mehr nötig ..

          Es geht um die Frage, ob bei Steuererklärung per Elster ein gedeckelter Betrag anerkannt worden ist oder nicht.

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            #6
            AW: Absetzbarkeit Arbeitszimmer

            Zitat:
            Worauf ich bei meinem Beitrag hinaus will, gibt es schon konkrete Erfahrungen mit dem neuen Gesetzestext ?

            Fragen Sie Kollegen oder steuerberatende Berufe!
            Sie sind doch Lehrer.

            Ausserdem bewegen Sie sich im falschen Unterforum-Lohnsteuerbescheinigung!
            Zuletzt geändert von stiller; 18.03.2011, 19:21. Grund: ausserdem
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Absetzbarkeit Arbeitszimmer

              Man, man, man, bitte erst lesen (!), dann antworten, ich arbeite in der IT, es gibt seit dem 2.3.11 einen neuen Erlass vom Bundesfinanzministerium, trotzem kommt 2 Wochen danach vom Finanzamt eine Rückfrage, abstrakter, und hoffentlich einfacher zu verstehen:

              Wie schnell werden Gesetzestexte in laufende Lohnsteuerabrechnungen, die per Elster eingereicht wurden, berücksichtigt ?


              Ausschnitt Anfrage:
              bei mir geht es im konkreten Fall darum, daß ich das Arbeitszimmer als IT-Mitarbeiter regelmässig für Rufbereitschaftseinsätze nutze, im Gesetzestext heißt es dazu:

              Liegt der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung nicht im häuslichen Arbeitszimmer, steht für einzelne Tätigkeiten jedoch kein anderer Arbeitsplatz zur Ver-fügung, können die Aufwendungen bis zur Höhe von 1.250 € abgezogen werden.

              z.B.
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                #8
                AW: Absetzbarkeit Arbeitszimmer

                Sorry,
                ich behaupte das Gegenteil.

                Das falsche Unterforum ist es dennoch.

                Ob was absetzbar ist, und was nicht, ist immer noch Steuerberatung.
                Wenn 100 Euro Stromgeld für ein Arbeitszimmer anfallen, darf Elster Ihnen sagen, wo.
                Kosten eines Arbeitszimmers sind bei nichtselbständigen Arbeitnehmern Werbungskosten,
                bei Selbständigen Betriebsausgaben.

                Gruss stiller
                Gruss (S)stiller
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                  #9
                  AW: Absetzbarkeit Arbeitszimmer

                  Zitat von goofy1969 Beitrag anzeigen
                  ... können die Aufwendungen BIS ZUR Höhe von 1.250 € abgezogen werden.
                  aus meiner sicht die entscheidenden worte.
                  nachweisen in welcher höhe aufwendungen tatsächlich angefallen sind, muss man also trotzdem, unabhaengig davon, ob die sonst beschriebenen voraussetzungen vorliegen (die man ggf. eben auch nachweisen muss).

                  das gesetz besagt ja gerade nicht, das man einfach eine pauschale angeben kann und fertig. ;-)

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                    #10
                    AW: Absetzbarkeit Arbeitszimmer

                    Ok, falsches Unterforum.


                    das gesetz besagt ja gerade nicht, das man einfach eine pauschale angeben kann und fertig. ;-)

                    Wenn Schreibtisch, Computer etc. als Arbeitszimmerausstattung bisher anerkannt wurden,
                    sollte die FV auch bisher anerkannt haben, daß ein Arbeitszimmer existiert hat (gleichwohl als Arbeitszimmer nicht anrechenbar), nach Änderung sollte die Geltendmachung (mehr als Quadratmeterzahl kann man ja nicht angeben und auf Mietgesamtkosten umrechnen)
                    damit nur noch Formsache sein (?), ich will auch keine Steuerberatung, sondern nur eine kleine Umfrage, wie es anderen Elsteranwendern damit ergangen ist, wenn sie denn betroffen sind.

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                      #11
                      AW: Absetzbarkeit Arbeitszimmer

                      Zitat von goofy1969 Beitrag anzeigen
                      ich will auch keine Steuerberatung, sondern nur eine kleine Umfrage, wie es anderen Elsteranwendern damit ergangen ist, wenn sie denn betroffen sind.
                      das ist klar, sh. meine erste antwort ;-)

                      denke das FA wird das auch anerkennen, nur werden sie auf grund interner durchfuehrungsvorschriften wohl eben gerade bei der umsetzung neuer gesetze genauer hinschauen muessen, was zu den rueckfragen fuehrt. vielleicht ist es dann im naechsten jahr einfacher ;-)

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                        #12
                        AW: Absetzbarkeit Arbeitszimmer

                        Schreibtisch und Computer gehen aber als Arbeitsmittel immer, auch bei Leuten, die kein AZ haben.

                        Wenn erstmals (wieder) Kosten eines AZ beantragt werden, schicken die FÄ in manchen Bundesländern halt mal einen Fragebogen raus, um Näheres zu erfahren. Das ist völlig legitim (§ 88 Abgabenordnung).

                        Vom grünen Tisch kann man oft nicht auf die Tätigkeit schließen. Auch die Höhe der Kosten, oder ob die Wohnung überhaupt groß genug ist, muss nach wie vor nachgewiesen werden. Das BMF-Schreiben selbst ist schon bekannt und sagt auch nicht viel anderes als das BFH-Urteil vom letzten Jahr und das alte BMF-Schreiben zum REchtsstand 2006, der im Wesentlichen ja jetzt wieder gilt.

                        Im Übrigen wird Deine schnelle Antwort die Bearbeitung nicht verzögern, sondern jetzt beschleunigen. Warte doch einfach den Bescheid ab.
                        Zuletzt geändert von Kloebi; 18.03.2011, 19:57.

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                          #13
                          AW: Absetzbarkeit Arbeitszimmer

                          @goofy1969
                          Zitat: ich will auch keine Steuerberatung, sondern nur eine kleine Umfrage

                          Schritt 1: anmelden
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                          In Ungnade gefallener
                          stiller
                          Zuletzt geändert von stiller; 18.03.2011, 20:27. Grund: t
                          Gruss (S)stiller
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