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Schon wieder eine Frage zur Berechnung ...

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    Schon wieder eine Frage zur Berechnung ...

    Hallo Zusammen,

    auch ich habe eine Frage - schon wieder mal zur Berechnung ....

    Im vergangenen Jahr haben mein Mann und ich eine Erstattung von knapp 3.000 Euro erhalten.

    In diesem Jahr sind es lt. der Berechnung nur knappe 1.900.

    Die Gehälter waren fast unverändert, allerdings waren im Vorjahr Sonderzahlungen meiner Firma für einen Umzug dabei. Dafür habe ich auch nur 6 Monate 71 km täglich abgerechnet, dieses Jahr wären es dann 196 Tage !!

    Ich muss sagen, ich hatte bei einer km-Leistung in der Höhe schon mit einigem mehr gerechnet ....

    Vielen Dank für eine Stellungnahme

    #2
    AW: Schon wieder eine Frage zur Berechnung ...

    Ist die einbehaltene Lohnsteuer auch so hoch wie im Vorjahr?

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      #3
      AW: Schon wieder eine Frage zur Berechnung ...

      nein, diese war im letzen Jahr höher, aufgrund der Sonderzahlungen

      da wird wohl der Knackpunkt liegen ...

      aber ich dachte bei fast 14.000 km die ich gefahren bin, würde ich wenigstens etwas mehr zurück bekommen

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        #4
        AW: Schon wieder eine Frage zur Berechnung ...

        welches Jahr ist denn das Vorjahr und welches Jahr das letzte Jahr?

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          #5
          AW: Schon wieder eine Frage zur Berechnung ...

          Sorry, Vorjahr = 2009; dieses Jahr 2010

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            #6
            AW: Schon wieder eine Frage zur Berechnung ...

            Wenn 2010 die Lohnsteuer niedriger war und die Steuerklassenkombination III/V gewählt wurde, könnte es daran liegen, dass 2010 erstmals eine vorsorgepauschale für Steuerklasse V berücksichtigt wurde und deshalb bereits im Jahresverlauf weniger Lohnsteuer bezahlt wurde. Demzufolge ist die Erstattung am Jahresende dann auch geringer.

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              #7
              AW: Schon wieder eine Frage zur Berechnung ...

              wir haben seit Jahren schon IV / IV

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                #8
                AW: Schon wieder eine Frage zur Berechnung ...

                dann einfach mal Zahl für Zahl vergleichen, ob alle Werbungskosten, Sonderausgaben etc. auch wie 2009 berücksichtigt sind. Z. B. ist die Riesterrente 2009 auf der Anlage Vorsorgeaufwand gewesen, 2010 auf der Anlage AV. Durch die Einmalzahlung 2009 ist sicher auch ein höherer Steuersatz entstanden (Progression), so dass sich Werbungskosten 2009 prozentual höher ausgewirkt haben, als dies 2010 der Fall ist.

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                  #9
                  AW: Schon wieder eine Frage zur Berechnung ...

                  Ok, danke, dann werde ich das alles nochmal abgleichen

                  Viele Grüße

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