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Außergewöhnliche Belastungen wurden nicht berechnet

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    Außergewöhnliche Belastungen wurden nicht berechnet

    Hallo zusammen,
    bräuchte dringend Hilfe zur Frage "Außergewöhnliche Belastungen".
    Bei versteuertem Einkommen ca. 15 000 € trage ich in Zeile 68 "Außergewöhnliche Belastungen Aufwendungen" 1500 € und die werden nicht verrechnet. Als Test habe ich dort 3000 € eingetragen - gleiches Ergebnis. Kann jemand mir helfen, was mach ich falsch?
    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastungen wurden nicht berechnet

    Die Außergewöhnlichen Belastungen wirken sich erst aus, wenn die zumutbare eigene Belastung überschritten wird. (% des Einkommens).
    Da ist sicherlich nichts falsch.

    Probier mal >6000
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastungen wurden nicht berechnet

      hier mal selbst rechnen:

      http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/zumutbareBel.htm

      Kommentar


        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastungen wurden nicht berechnet

        Probier mal >6000[/QUOTE]
        _______________________________________
        Sogar mit 10 000 € wird es nicht berechnet

        Kommentar


          #5
          AW: Außergewöhnliche Belastungen wurden nicht berechnet

          Zitat von sophie m. Beitrag anzeigen
          hier mal selbst rechnen:

          http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/zumutbareBel.htm
          __________________________________________________ _____________

          Laut dieser Berechnung muss es schon ab 750 € funktionieren, was Elster bei mir nicht machen will :-(

          Kommentar


            #6
            AW: Außergewöhnliche Belastungen wurden nicht berechnet

            sind in Zeile 68 alle 3 Felder gefüllt?

            Ist die Zeile 72 bzw. Zeile 73 ausgefüllt?

            Kommentar


              #7
              AW: Außergewöhnliche Belastungen wurden nicht berechnet

              [QUOTE=sophie m.;124040]sind in Zeile 68 alle 3 Felder gefüllt?

              Ist die Zeile 72 bzw. Zeile 73 ausgefüllt?[/Q
              ______________________________________________

              Zeile 68 alle 3 Felder

              Zeile 72 und 73 - gar nicht, ich dachte, es wird automatisch ausgefüllt.
              Wahrscheinlich war das der Fehler, den ich suche!
              DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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                #8
                AW: Außergewöhnliche Belastungen wurden nicht berechnet

                Hab nun getestet, geht trotzdem nicht! Zeile 72 angekreuzt, Zeile 73 - 0 €
                Außergewohnliche Belastungen Zeile 68 "Aufwendungen" - 5 000 € Krankenkosten.
                Es wird NICHT berücksichtigt!!!! :-(((

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                  #9
                  AW: Außergewöhnliche Belastungen wurden nicht berechnet

                  Meine Berechnung

                  zumutbare Belastung
                  (6 v.H. von . . . . . 29.257) 1.755
                  Aufwendungen nach § 33 EStG . . . . . . . . . . . . 6.000
                  zumutbare Belastung . . . . . . . . . . . . . . . . -1.755
                  abziehbar nach § 33 EStG . . . . . . . . . . . . . 4.245 . . . . . . . . . . . . . . -4.245
                  Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24.976

                  Zeile 68 und 72

                  Ohne Zeile 73! Entweder 72 oder 73!

                  zumutbare Belastung
                  (6 v.H. von . . . . . 29.257) 1.755
                  Aufwendungen nach § 33 EStG . . . . . . . . . . . . 6.000
                  zumutbare Belastung . . . . . . . . . . . . . . . . -1.755
                  abziehbar nach § 33 EStG . . . . . . . . . . . . . 4.245 . . . . . . . . . . . . . . -4.245
                  Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24.976

                  Zeile 68 und 73 (500€])
                  Zuletzt geändert von stiller; 26.03.2011, 17:17.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Außergewöhnliche Belastungen wurden nicht berechnet

                    Vielen Dank!
                    Ich habe meinen Fehler gefunden. Ich habe bei geschiedenen Eheleuten getrennte Veranlagung angekreuzt statt leer zu lassen. Jetzt kriege ich korrekte Berechnung.
                    Vielen Dank an alle die mir geantwortet haben und behilflich waren!

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