Im Jahr 2010 habe ich in der Zeit vom 19.04. bis 07.05., vom 14.06. bis 25.06. sowie vom 15.11. bis 26.11. an auswärtigen Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen, die vom Dienstherrn angeordnet worden sind. An- und Abreise hat der Dienstherr bezahlt. Dazwischenliegende Familienheimfahrten am Wochenende habe ich selbst bezahlt.
Die Unterkunft ist mir durch den Dienstherrn kostenlos gestellt worden, ebenso Frühstück und Mittagessen. Abendessen und Zwischendurch-Snacks musste ich selbst tragen.
Dafür habe ich jedoch Inlands-Tagegeld erhalten.
Können diese absolvierten Fortbildungsmaßnahmen als doppelte Haushaltsführung und/oder als Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden? Falls Auswärtstätigkeit: Welche Angaben habe ich einzutragen, insbesondere bei Verpflegungsmehraufwand?
Die Unterkunft ist mir durch den Dienstherrn kostenlos gestellt worden, ebenso Frühstück und Mittagessen. Abendessen und Zwischendurch-Snacks musste ich selbst tragen.
Dafür habe ich jedoch Inlands-Tagegeld erhalten.
Können diese absolvierten Fortbildungsmaßnahmen als doppelte Haushaltsführung und/oder als Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden? Falls Auswärtstätigkeit: Welche Angaben habe ich einzutragen, insbesondere bei Verpflegungsmehraufwand?
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