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Auswärtstätigkeit wurde nicht berücksichtigt

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    Auswärtstätigkeit wurde nicht berücksichtigt

    Hallo

    Ich bräuchte mal eure "hilfe" -. Ich habe heute meinen bescheid erhalten.
    In dem als erläuterung steht. das meine Auswärtstätigkeit nicht berücksichtigt wurde.
    Angeblich sollte ich die Fahrten zwichen Wohnung und arbeitsstätte nochmal eingetragen haben- Allerdings habe ich einmal die adresse des arbeitgebers und die zahl der Tage und die km angegeben (dort wird ja aber nichts an wegegeld berechnet ) Und einmal den täglichen weg zur arbeit in km x 0,30€ und da mein Mann täglich an andren Baustellen ist, wird schon jahrelang nur der normale weg zur arbeit berechnet da ich nicht jeden tag die verschiedenen Baustellen angeben kann (täglich bis zu 10 verschiedene Baustellen)
    Aber ich mache das seit jahren so und das wurde immer berücksichtigt-
    Nur dieses jahr nicht. Hat sich da nun an der grundlage was geändert. ?
    Oder war das nun eine "merkwürdige" entscheidung.. Und kann ich dagegen einspruch einlegen?
    und wie sieht das dann aus,wie muss ich das machen und wie stehen meine chancen
    das er anerkannt wird !?

    Hoffe mir kann hier jemand helfen.
    ich hoffe ich hab es einigermaßen verständlich beschrieben Lieben dank im vorraus

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit wurde nicht berücksichtigt

    Zitat von bose666 Beitrag anzeigen
    Allerdings habe ich einmal die adresse des arbeitgebers und die zahl der Tage und die km angegeben (dort wird ja aber nichts an wegegeld berechnet )
    Falsch. Die dort eingetragenen Kilometer und Tage werden mit 0,30 € pro km angesetzt.


    Zitat von bose666 Beitrag anzeigen
    Und einmal den täglichen weg zur arbeit in km x 0,30€ und da mein Mann täglich an andren Baustellen ist, wird schon jahrelang nur der normale weg zur arbeit berechnet da ich nicht jeden tag die verschiedenen Baustellen angeben kann (täglich bis zu 10 verschiedene Baustellen)
    Also noch mal das gleiche, wie oben. Damit hat das Finanzamt recht - die Fahrten zur Arbeitsstätte wurden doppelt eingetragen.

    Zitat von bose666 Beitrag anzeigen
    Aber ich mache das seit jahren so und das wurde immer berücksichtigt- Nur dieses jahr nicht. Hat sich da nun an der grundlage was geändert. ?
    Oder war das nun eine "merkwürdige" entscheidung.. Und kann ich dagegen einspruch einlegen?
    Dann hatten Sie in den Vorjahren Glück. In den Rechtsprechung und dem Gesetz hat sich übrigens nichts geändert.

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeit wurde nicht berücksichtigt

      Sorry ich versteh das trotzdem irgendwie nicht

      Ich hab bei Arbeitsstätte die ganzen daten angegeben wie sie es wollten.
      + die tage an denen sie aufgesucht wurden mit dem einfachen KM weg-
      (dort wird offiziell ja noch nichts x0.30cent gerechnet, oder geschieht das automatisch? )

      Und in Auswärtstätigkeit hat sich die adresse des arbeitgebers dann ja nochmal wiederholt
      von bis Tagen aufgesucht+ beruf (hab ich dann auch so eingetragen)

      Anlass und ziel der auswärtstätigkeit und dann wollen sie wissen die km mit eigenem pkw
      und die anzahl der strecken- und dort wird dann ja erst berechnet was es kosten
      quasi 100tage / 55km x0.30cent

      was hätte ich statt dessen denn ausfüllen müssen!?
      Ich möchte es ja dann nicht nochmal "falsch" machen
      Also mein mann ist LKW Fahrer und hat den den weg zur arbeit + danach die strecke
      die er täglich an andren baustellen ist .. wie mach ich das denn sonst ??
      Ich dachte all die jahre das wäre so richtig ich kann ja nicht täglich die 200km-600km
      angeben die er täglich mit dem Lkw zurücklegt !? Ich zeige euch gerne auch mal einen screenshot zur besseren verständniss


      Und wenn der Fehler hier nun bei mir liegt Kann ich durch einen Einspruch das noch ändern?
      Zuletzt geändert von bose666; 30.03.2011, 17:14.

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        #4
        AW: Auswärtstätigkeit wurde nicht berücksichtigt

        Zitat von bose666 Beitrag anzeigen

        Und wenn der Fehler hier nun bei mir liegt Kann ich durch einen Einspruch das noch ändern?
        Egal bei wem der evtl. Fehler lag, innerhalb eines Monats kann immer Einspruch eingelegt werden.

        Kommentar


          #5
          AW: Auswärtstätigkeit wurde nicht berücksichtigt

          Super ich danke dir

          Wenn mir nun noch einer meinen "denkfehler" berichtigen würde wär ich zu tiefst dankbar

          Kommentar


            #6
            AW: Auswärtstätigkeit wurde nicht berücksichtigt

            [QUOTE=bose666;124320]
            Ich hab bei Arbeitsstätte die ganzen daten angegeben wie sie es wollten.
            + die tage an denen sie aufgesucht wurden mit dem einfachen KM weg-
            (dort wird offiziell ja noch nichts x0.30cent gerechnet, oder geschieht das automatisch? )
            [QUOTE]

            das ist richtig und ja der dafuer anfallende betrag wird automatisch berechnet und muss gerade nicht noch einmal irgendwo anders eingetragen werden.

            bei auswaertstätigkeit ist fuer den weg also nur etwas einzutragen, wenn man eben gerade NICHT in der regelmässigen arbeitstätte war, sondern an einem anderen ort.
            und diesen anderen ort sollte man dann für die geltendmachung der km auch mit dem eigenen pkw aufgesucht haben und nicht mit einem fahrzeug des arbeitgebers (klang jetzt so bzgl der Fahrt mittels eines LKWs)

            unabhaengig von den km kann im bereich auswärtstätigkeit allerdings der verpflegungsmehraufwand eingetragen werden, wenn eine längere abwesenheit gegeben war.

            am besten beim Finanzamt einen termin vereinbaren und das direkt besprechen, da kann man den tatsaechlichen sachverhalt wann welche fahrten mit dem privaten pkw wie erfolgt sind besser klären, als das wir hier weiter rumraten ;-)

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