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Sv-an-ant

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    Sv-an-ant

    Hallo,

    an die hilfewilligen. Wo bringe ich auf meine Einkommenssteuererklärung 2009 den Punkt25 der Lohnsteuerbescheinigung unter.

    25. SV-AN-ANT. ohne 23/24
    heißt wohl meines Wissens nach: Der Sozialversicherungsanteil des Arbeitnehmers

    best regards
    Marty

    #2
    AW: Sv-an-ant

    Anlage N, 1. Lohnsteuerbescheinigung, Zeile 25.

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      #3
      AW: Sv-an-ant

      Von da aus wird der dann automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.

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        #4
        AW: Sv-an-ant

        Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
        Von da aus wird der dann automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.
        Hallo,

        ist genau so, wie Du es beschrieben hast. Danke aber wenn ich schon bei der Anlage Vorsorgeaufwand angelangt bin, wo kann ich den dann meine Riester Rente eintragen.
        Ich, genau wie meine Frau haben nun von unserer Versicherung die Bescheinigung nach
        §10a. ABS.5EStG zur Vorlage beim Finanzmant erhalten.
        Wo kann ich dieses Schreiben den bei Elster anhängen, oder muss ich die entsprechenden Beträge dann eintragen. (oder beides)
        Und da bin ich wieder am Anfang meiner Frage. Wo genau schreibe ich es hin?

        Thanks
        Marty

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          #5
          AW: Sv-an-ant

          Riester gehört für 2009 auf die Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand und für 2010 auf die extra Anlage AV.

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            #6
            AW: Sv-an-ant

            Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
            Riester gehört für 2009 auf die Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand und für 2010 auf die extra Anlage AV.
            Hallo Falzo,

            danke ersteinmal, das Du gleich beide voneinander abweichenden Vorlagen für die Jahre 2009/10 aufgeführt hast.

            In 2009 bin ich nun auf die Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand gegangen,habe nun die beiden erforderlichen Kreuzchen bei Punkt 37 Altervorsorgebeiträge gemacht und auch gleich gelesen, das die Beiträge lt.beigefügter Anbieterbescheinigung im Original wohl dann vom Finanzamt berechnet werden??

            Wenn ich hier keine Beträge eingeben, wie kann das Elster Programm dann etwas berechnen?

            best regards
            Marty

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              #7
              AW: Sv-an-ant

              Hallo,

              sorry, ich glaube ich konnte meine Fragen gerade selber klären. Punkt 38-40 habe ich ausgefüllt.Nur jetzt hänge ich an Punkt 41. Hier will Elster ein Kreuzchen bei Ja und somit wieder Angaben.

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                #8
                AW: Sv-an-ant

                nun, es kommt halt darauf an, wie ihr beguenstigt seid. grundlegend sind nichtselbständige arbeitnehmer unmittelbar beguenstigt. somit ist ja anzukreuzen.

                darunter muss eingegeben werden, wonach sich die höhe der beiträge bemisst, das ist in aller regel das sv-brutto des vorjahres (also 2008). dies kann man der jahresmeldung zur sozialversicherung entnehmen.

                da es bei riester generell eine zulage in den vertrag gibt, ist fuer die steuererklärung immer nur die frage, ob ein sonderausgabenabzug ueberhaupt guenstiger ist, als diese zulage. also nicht wundern, wenn die ganze arbeit steuerlich nix bringt ;-)

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                  #9
                  AW: Sv-an-ant

                  [QUOTE=Falzo;124724]nun, es kommt halt darauf an, wie ihr beguenstigt seid. grundlegend sind nichtselbständige arbeitnehmer unmittelbar beguenstigt. somit ist ja anzukreuzen.

                  darunter muss eingegeben werden, wonach sich die höhe der beiträge bemisst, das ist in aller regel das sv-brutto des vorjahres (also 2008). dies kann man der jahresmeldung zur sozialversicherung entnehmen.

                  QUOTE]

                  Hallo,

                  wir sind zusammen veranlagt und erhalten beide unsere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Daher sind wir unmittelbar beguenstig. Ich habe daher im Punkt 37 in Stpfl./ Ehemann und Ehefrau jeweils ein Kreuzchen bei Ja gemacht.

                  Auch bei Punkt 39 ein Kreuz für unmittelbar begünstigt (nur bei Zusammenveranlagung)

                  Elster "meckert": Ein Nein-Feld muss muss wenigstens gewählt werden und unterlegt rot bei Ja-Felder bei in Stpfl./ Ehemann und Ehefrau.

                  Das verstehe ich nun nicht.

                  Wer kann helfen?

                  best regards
                  Marty

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                    #10
                    AW: Sv-an-ant

                    nochmal genau den text lesen! in Zeile 39 ist NUR etwas anzukreuzen, wenn darueber bei einem feld NEIN angekreuzt wurde (so steht es auch dran) ;-)

                    die tatsaechliche angabe ob mittelbar oder unmittelbar erfolgt weiter unten... Zeile 39 also leer lassen, wenn bei beiden JA angekreuzt wurde.

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                      #11
                      AW: Sv-an-ant

                      Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                      nochmal genau den text lesen!
                      Zeile 39 also leer lassen, wenn bei beiden JA angekreuzt wurde.
                      Hallo Falzo,

                      stimmt, genau Lesen. So hat jetzt alles geklappt. Vielen Dank für Deine Hilfe.
                      Elster rechnet jetzt alles durch.

                      In der Berechnung für die Einkommenssteuer habe ich jetzt oben in dem gestrichelten Kästchen unter Insgesamt ein - vor der Summe.
                      Ich denke einmal das bedeutet, das wir mit einer Erstattung rechnen können.
                      Inwieweit weichen diese Berechnungen eigentlich an der tatsächlichen Erstattungssumme ab?

                      Danke und Gruß
                      Marty

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                        #12
                        AW: Sv-an-ant

                        Zitat von Taxi Beitrag anzeigen
                        Inwieweit weichen diese Berechnungen eigentlich an der tatsächlichen Erstattungssumme ab?
                        wenn alles korrekt eingetragen wurde, und das FA nichts ändern muss/alles anerkennt, ist das Berechnungsergebnis exakt auf den cent.

                        Das Programm kann natürlich nur darauf vertrauen, das der Erklärende alles richtig einträgt, das Finanzamt hingegen kann die erklärten Daten mit anderen Quellen vergleichen (Meldung des AG und der Krankenkassen etc.) ... somit sind abweichungen nicht ungewöhnlich, haben aber nichts mit der exaktheit der berechnung zu tun ;-)

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