Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bearbeitungszeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bearbeitungszeit

    Hallo zusammen,

    habe ich eigentlich ein Anspruch auf Sachstandsauskunft dem Finanzamt gegenüber? Meine Sachbearbeiterin leht eine Auskunft unbegründet ab. Wie lange haben die Finanzbeamten eigentlich Zeit, eine Steuererklärung zu bearbeiten? Ich weiß aus meiner dienstlichen Tätigkeit beim Zoll, das mir schon bei der Antragsbearbeitung die Zeit im Nacken sitzt und mein Vorgesetzter Leistung sehen will, da es heutzutage ja im öffentlichen Dienst die Kosten-/Leistungsrechnung gibt.

    #2
    AW: Bearbeitungszeit

    [QUOTE=Mirco;124385]Hallo zusammen,

    Wie lange haben die Finanzbeamten eigentlich Zeit, eine Steuererklärung zu bearbeiten?

    Antwort: Längstens bis zur Festsetzungsverjährung. Dies ist, wenn es sich um eine Steuererklärung 2010 handelt, die 2011 eingereicht wurde, der 31.12.2015.

    Im Ernst, das wurde in diesem Forum so oft diskutiert, es gibt keine allgemeingültigen Zeiten. Bei Elster-Erklärungen sollten Sie in der jetzigen Jahreszeit aber spätestens nach ca. 2 Monaten was gehört haben (entweder Belege zurück oder Rückfrage oder Bescheid).

    Kommentar


      #3
      AW: Bearbeitungszeit

      Wenn Sie die Durchschnittswerte interessieren:

      http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=24&softlinkID=15144&softCache=true

      Also im Schnitt fünf bis acht Wochen für die Bearbeitung der Erklärung. Wenn nun einige - aus welchen Gründen auch immer - ihren Bescheid schon nach zwei Wochen haben, muss es bei anderen - aus welchen Gründen auch immer - natürlich länger dauern.



      Einen ANSPRUCH auf Auskunft über den Verfahrensstand haben Sie erst, wenn Sie sechs Monate überhaupt nichts von Ihrer Erklärung hören. Dann geht das direkt in den Bereich Untätigkeisbeschwerde ...

      Ausküfte über die voraussichtliche Bearbeitungszeit werden von den Finanzämtern i. d. R. übrigens nicht mehr erteilt, da viele Anrufer diese Auskunft für verbindlich halten. Wenn die Bearbeitung nun - warum auch immer - auch nur eine Woche länger dauert, gibt es sofort Beschwerden.

      Kommentar


        #4
        AW: Bearbeitungszeit

        Außerdem würde, wenn diese Praxis insbesondere mit schriftlicher Antwort auf derartige Anfrage angefangen würde, man sich letztlich im Kreise drehen: Arbeitsbereiche, die höhere Rückstände hätten, müssten immer mehr "nur" noch derartige Anfragen beantworten und kämen nicht mehr zum Veranlagen, also steigen die Rückstände und immer mehr Anfrager kämen usw. usw.

        Also einfach mal den Ball flach halten und mit etwas gesunden Menschenverstand an die Sache herangehen, denn das Finanzamt will die Dinger ja auch weghaben und hat keinerlei Interesse, Ihre Anfragen zu provozieren :-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        Lädt...
        X