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Steuerbescheid für 2010

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    Steuerbescheid für 2010

    Hallo ich habe heute mein Bescheid für 2010 erhalten und muss 45 EUR nachzahlen.Ich weiß es ist nicht viel, aber es wundert mich schon ein bisschen, da ich letztes Jahr eine Rückzahlung erhalten habe.

    Ich bin als normaler Arbeitnehmer eingestellt.

    So sieht der Bescheid aus:

    Festgesetzt werden Einkommensteuer(2120,00 €) und Soli (116,60 €)
    ab Steuerabzug vom Lohn Einkommensteuer(2091,00 €) und Soli (100,42 €)

    verbleibende Steuer Einkommensteuer (29 €) und Soli (16,18 €)
    bereits getilgt: 0,00 € und 0,00 €

    mithin sind zuwenig entrichtet Einkommensteuer (29,00€) und Soli (16,18 €)


    Besteuerungsgrundlagen

    Bruttoarbeitslohn: 21738
    Wege Wohnung und Arbeitstätte: 887
    Aufwendungen für Arbeitsmittel: 100
    übrige Werbungskosten: 16

    Einkünfte: 20735

    Kann es sein, dass ich bei der Steuerklärung über das Elster-Programm was vergessen habe, z.B. Freibetrag anzugeben oder ähnliches? Kann man gegen den Bescheid Einspruch erheben und bringt das überhaupt was?

    Wäre super, wenn mir jemand eine Antwort/Rat/Tipp geben könnte.

    Vielen Dank und liebe Grüße

    #2
    AW: Steuerbescheid für 2010

    wo sind die vorsorgeaufwendungen (KV/PV/Rente etc.)?
    wurde die anlage vorsorgeaufwand ausgefuellt?

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      #3
      AW: Steuerbescheid für 2010

      Oh tut mir leid, dies hab ich vergessen anzugeben.

      So hier noch der Rest:

      Gesamtbetrag der Einkünfte(Übertrag): 20735
      ab Sonderausgabe-Pauschbetrag: 36

      Beschränkt abziehbare Sonderausgaben

      Summe der Altersvorsorgeaufwendungen: 4328
      davon 70 %: 3030
      ab Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung: 2164
      verbleiben: 866

      Beisträge zur Basiskrankenversicherung inklusive etwaiger Zusatzbeiträge: 1718
      ab Kürzbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EstG: 68

      verbleiben: 1650
      Beiträge zur Pflegeversicherung: 376

      Summe der Beiträge nach § 10 Abs.1 Nr. 3 EStG: 2026

      Einkommen / zu versteuerndes Einkommen:17807


      Berechnung der Steuer:
      zu versteuern nach dem Grundtarif: 17807 / 2120 €
      festzusetzende Einkommensteuer: 2120 €

      Berechnung des Solidaritätszuschlags
      Einkommensteuer: 2120,00 €
      Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag: 2120,00€
      davon 5,5% Solidaritätszuschlag: 116,60
      Summe der abzugsfähigen Versorgeaufwendungen: 2892

      vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen und mir erklären, warum ich als Arbeitsgeber was nachzahlen muss.

      Vielen Dank

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        #4
        AW: Steuerbescheid für 2010

        gab es in 2010 irgendwann mal kurzarbeit? oder schwankte das gehalt? offenbar wurde unterjährig zu wenig lohnsteuer/soli abgefuehrt.
        das kann schon mal passieren, die vorsorgebeiträge sind ja auch recht niedrig...

        ich denke mal die berechnung passt und ein einspruch macht keinen sinn, wogegen auch...

        PS: und das du arbeitgeber bist hast du jetzt bestimmt verwechselt, oder?
        Zuletzt geändert von Falzo; 10.04.2011, 22:20.

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          #5
          AW: Steuerbescheid für 2010

          Hallo,

          danke erstmal deine Info.

          Natürlich bin ich Arbeitnehmer, sorry hab mich verschrieben.

          Nein es gab 2010 keine Kurzarbeit.

          Ich habe ab Mai nur den Arbeitgeber gewechselt. Habe von Januar bis April 2010 dca. 950 EUR verdient und danach so ca 1300 bis 1600 EUR somit schwankte das Gehalt.

          Woran liegt das denn, dass lohnsteuer/soli zu wenig abgeführt wurde?

          Was versteht man den unter Vorsorgebeiträge? Ist das sowas wie private Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung?

          Ich danke für deine Antwort.

          Lg

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            #6
            AW: Steuerbescheid für 2010

            auf das monatseinkommen fuehrt der arbeitgeber steuern im voraus ab. dabei muß davon ausgegangen werden, das der betrag dem regelmässigen einkommen entspricht. somit bemisst sich die steuer nachdem was man aufs jahr hochgerechnet verdienen wuerde, wenn man eben das ganze jahr das gleiche monatseinkommen haette.

            somit kann es vorkommen, das in monaten wo eben zB sehr wenig verdient wird, fast keine steuern und gar kein soli einbehalten werden.

            abgerechnet wird am schluss und da zaehlen dann starke und schwache monate zusammen und in der summe ergibt sich, ob etwas nachzuzahlen ist oder erstattet wird.

            vorsorgeaufwendungen sind auch krankenversicherung und co.

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              #7
              AW: Steuerbescheid für 2010

              Hallo Karomarek,

              als Ergänzung zu Falzos Ausführungen aus Sicht der Lohnbuchhaltung:

              Vielleicht haben Sie Ihrem neuen Arbeitgeber die letzte Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihres alten Arbeitgebers nicht vorgelegt. Dann hätte die Lohnbuchhaltung Ihr bisher geringes Einkommen für die fortlaufende Besteuerung Ihres neuen, höheren Einkommens einbeziehen können. In der Folge hätten Sie dann aber bis zum Jahresende etwas mehr Steuern bezahlt, eben soviel, wie nun auf einen Schlag fällig ist.
              Mit freundlichen Grüßen
              gez. D. Cremer

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