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Haushaltsnahe Dienstleistung

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    Haushaltsnahe Dienstleistung

    Hallo!

    Ich möchte bei meiner Steuererklärung 2011 haushaltsnahe Dienstleistung (Hausmeister etc.)von 2010 angeben. Nun aber bekomme ich meistens erst nach dem Stichtag für die Steuererklärung meine Mietnebenkostenabrechnung. Was kann ich tun?

    Soll ich den Betrag von 2009 eintragen oder soll ich mich mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen, das die mir vorab was schicken? Übrigens die Kosten schwanken von Jahr zu Jahr, teilweise sehr stark. Zwischen 100€ und 150€.

    Danke im voraus

    #2
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistung

    Ich gehe davon aus, dass es um die Steuererklärung 2010 geht. Wenn Sie den Termin 31. Mai 2011unbedingt einhalten wollen und keine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung beantragen wollen können Sie diese auch ohne die haushaltsnahen Dienstleistungen einreichen. Falls Sie Ihren Steuerbescheid noch nicht erhalten haben wenn Ihnen die Bescheinigung der Hausverwaltung vorliegt reichen Sie diese einfach nach. Sollten Sie den Steuerbescheid zuvor erhalten legen Sie einfach Einspruch ein mit der Begründung, dass die haushaltsnahen Dienstleistung nachgereicht werden, sobald Sie die Bescheinigung der Hausverwaltung haben.

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      #3
      AW: Haushaltsnahe Dienstleistung

      das thema gab es schon ein paar mal. imho kann man auch einfach an hand der in 2010 erhaltenen abrechnung fuer 2009 die beträge einsetzen.

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